Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) für die im Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde Bersenbrück liegenden Straßen in den Gemeinden Ankum, Gehrde, Rieste und Stadt Bersenbrück, gemäß dem Straßenverzeichnis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-24.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenreinigungsleistung Samtgemeinde Bersenbrück
ELVIS ID E53912445
Produkte/Dienstleistungen: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) für die im Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde Bersenbrück...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) für die im Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde Bersenbrück liegenden Straßen in den Gemeinden Ankum, Gehrde, Rieste und Stadt Bersenbrück, gemäß dem Straßenverzeichnis.
1️⃣
Ort der Leistung: Osnabrück, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Samtgemeinde Bersenbrück
Beschreibung der Beschaffung:
“Nach § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) obliegt die Reinigungspflicht der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Nach § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) obliegt die Reinigungspflicht der Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen den Gemeinden, soweit diese nicht den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt wurde (§ 52 Abs. 4 NStrG).
Diese Straßenreinigungsleistungen (ohne Winterdienst) der Samtgemeinde Bersenbrück soll zum 1.1.2024 neu vergeben werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre.
Die zu erbringenden Straßenreinigungsleistungen bestehen jeweils aus der Kehrleistung und der Kehrgutentsorgung.
Kehrleistung:
Die Kehrleistung umfasst ausschließlich das staubfreie Säubern der Straßen und Rinnsteine sowie der Parkspuren. Eine Reinigung der Parkspuren braucht daher nicht durchgeführt werden, wenn und soweit diese z. B. durch parkende Fahrzeuge nicht befahren werden können. Zur Reinigung ist eine umweltfreundliche Kehrmaschine zu verwenden, die für eine selbstaufnehmende, staub- und geräuscharme Reinigung geeignet ist. Die Kehrmaschinen müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Kehrgutentsorgung:
Die Kehrgutentsorgung beinhaltet die Inbesitznahme des anfallenden Kehrgutes und dessen ordnungsgemäße Entsorgung nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG). Dazu ist ein vereinfachter Entsorgungsnachweis von Seiten des Auftragnehmers zu führen. Der rechtlich und technisch beanstandungsfreie Transport liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers. Alle damit verbundenen Kosten und Risiken - insbesondere auch verkehrsbedingter Art- sind im Entsorgungsentgelt einzukalkulieren.
Die zur staubfreien Straßenreinigung notwendige Wassermenge wird von der Samtgemeinde gegen Entgelt zurVerfügung gestellt. Über eine evtl. Entnahme aus einem Hydranten muss mit dem Wasserverband Bersenbrück eine Absprache getroffen werden.
Die Reinigung soll an im Vorfeld festgelegten Wochentagen durchgeführt werden. Mit der Reinigung ist an den festgesetzten Tagen so rechtzeitig zu beginnen, dass sie bis 18:00 Uhr beendet ist.
Grundlage für die Straßenreinigung sind die Verordnung über räumliche Ausdehnung, Art und Maß der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Bersenbrück vom 3.12.2009 (Straßenreinigungsverordnung) und die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen im Gebiet der Samtgemeinde Bersenbrück vom 3.12.2009 (Straßenreinigungssatzung) mit Straßenverzeichnis in Zusammenhang mit der Gebührensatzung für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung) in der Samtgemeinde Bersenbrück vom 3.12.2009, Landkreis Osnabrück.
Die Aufteilung der zu reinigenden Straßen in der Samtgemeinde Bersenbrück stellt sich wie folgt dar: Kehrmeter innerhalb der Stadt Bersenbrück (1 x wöchentlich): 45.085 m Kehrmeter, innerhalb der Gemeinde Ankum (1xwöchentlich): 31.380 m Kehrmeter, innerhalb der Gemeinde Gehrde (1xwöchentlich): 3.329 m Kehrmeter, innerhalb der Gemeinde Rieste (1x wöchentlich): 8.274 m Kehrmeter. Die angegebenen Mengenangaben sind überschlägig ermittelt und werden nach Aufmaß abgerechnet. Die Samtgemeinde Bersenbrück behält sich vor, bei Bedarf jederzeit Straßen zu gleichen Konditionen hinzuzufügen bzw. auch streichen zu können. Ein Straßenverzeichnis für die Samtgemeinde Bersenbrück ist als Anlage zum Vertragsentwurf beigefügt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag wird für einen festen Zeitraum von 2 Jahren abgeschlossen.
Nach Ablauf der zweijährigen Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag wird für einen festen Zeitraum von 2 Jahren abgeschlossen.
Nach Ablauf der zweijährigen Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn dieses nicht zuvor spätestens bis zum 30.06. des Vorjahres gekündigt wird. Die Verlängerungsoption ist höchstens um 2 weitere Jahre, mithin höchstens bis zum 31.12.2027 möglich
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Es sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1) Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1) Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse;
1.2) Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft (nachfolgend- BG/ARGE),sämtlicher Mitglieder der BG/ARGE mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail--Adresse;
1.3) Im Falle der Bewerbung als BG/ARGE ist eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird;
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist;
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB.
1.7) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB 1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben:
2.1) Nachweis einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben:
2.1) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
— mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden
— mindestens 5 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der unter 2.1) genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer BIEGE/ARGE muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
2.2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021). Bei einer BIEGE/ARGE ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der BIEGE/ARGE einzeln und für die BIEGE/ARGE insgesamt darzustellen.
2.3) Erklärung über den spezifischen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) mit Dienstleistungen, die mit der vorliegenden vergleichbar sind (Straßenreinigungsleistungen ohne Winterdienst). Bei einer BIEGE/ARGE ist der spezifische Umsatz für jedes Mitglied der BIEGE/ARGE einzeln und für die BIEGE/ARGE insgesamt darzustellen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben:
3.1) Nachweis über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben:
3.1) Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertiger Art über das Sammeln, Befördern und Lagern von Abfällen.
3.2) Erklärung über die vorhandene technische Ausrüstung des Bewerbers, insbesondere in Bezug auf die Kehrmaschinen, möglichst mit Beschreibung der Fahrzeuge und Angabe des Baujahres.
3.3 Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren im auftragsrelevanten Bereich Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2020, 2021, 2022) ersichtlich ist, gegliedert nach
a) Führungskräfte;
b) Mitarbeiter/innen für Straßenreinigung c. Mitarbeiter/innen für die Verwaltung/Büroorganisation sowie d. sonstige Mitarbeiter/innen
3.4 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von mindestens 3 durch den Auftraggeber positiv bewerteten Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2020), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt (Straßenreinigungsleistungen ohne Winterdienst) vergleichbar sind.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu Art und Umfang der Leistungen (Straßenreinigung mit oder ohne Winterdienst, rein maschinelle Straßenreinigung etc.),
— Angabe der zu reinigenden Kehrmeter mit Angabe der jeweiligen Reinigungsintervalle,
— Jahresauftragswert (netto),
— Auftragslaufzeit und -zeitraum (Beginn und ggf. Ende der Auftrags),
— Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts- und Zeitvorgaben des Auftraggebers
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Tariftreueerklärung NTVergG
Es ist die in Anlage 6 enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertragliehen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Tariftreueerklärung NTVergG
Es ist die in Anlage 6 enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertragliehen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet abzugeben
Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Es ist die in der Anlage 7 enthaltene Eigenerklärung zu Art. 5k EU-Sanktionspaket ausgefüllt und unterzeichnet abzugeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-29
08:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-29
08:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronisch
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Mitte 2027
Zusätzliche Informationen
“Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der...”
Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebotes darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in§ 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist derAntrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Elvis ID E53912445.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131115-2340📞
Fax: +49 4131115-2943 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131115-2340📞
Fax: +49 4131115-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131115-2340📞
Fax: +49 4131115-2943 📠
Quelle: OJS 2023/S 144-461783 (2023-07-24)