Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat im Vordruck „Bietererklärung“ die Firmenbezeichnung mit Anschrift einzutragen.
Unter Punkt 1. „Ansprechpersonen“ hat der Bieter namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung (Name, Telefon, E-Mail) zu benennen.
Unter Punkt 2. „Angaben zum Unternehmen“ muss der Bieter Angaben zu Anteilseigner/Gesellschafter, Sparten, Mitarbeiter insgesamt, Umsatz gesamt (gemäß Bilanz), Zertifizierungen) machen.
Unter Punkt 3. „Referenzen / Leistungsfähigkeit“ muss der Bieter mind. eine Referenz über Straßenreinigung mit einer geeigneten Großkehrmaschine während der letzten zwei Jahre eintragen. Die Referenz muss vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sein. Voraussetzungen für die Vergleichbarkeit sind: 1. Die Straßenreinigung erfolgt mittels Einsatz von mindestens einer Großkehrmaschine. 2. Die Reinigungsleistung wird für Straßen innerhalb von Kommunen erbracht (Reinigung von Straßen innerhalb eines Gemeindegebietes / Stadtgebietes). 3. Die monatliche Reinigungsleistung beträgt mindestens 400 Kehrkilometer. Die monatliche Reinigungsleistung kann auch durch mehrere Referenzen zusammen belegt werden. (Beispiel. Straßenreinigung in Kommune A 250 km pro Monat, Straßenreinigung in Kommune B 150 km pro Monat)
Unter Punkt 4. „Eigenerklärung“ sind Eigenerklärungen zu bestimmten wichtigen Punkten (z. B. Insolvenzverfahren, Zahlung von Steuern und Abgaben, Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung etc.) abzugeben.
Unter Punkt 5. „Bietererklärung Zusicherung der Zuverlässigkeit bzw. zur Wiederherstellung der Zuverlässigkeit (Selbstreinigung)“ hat der Bieter Erklärungen zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen und / oder Preisabsprachen und ggf. durchgeführten „Selbstreinigungsmaßnahmen“ abzugeben.
Soweit zutreffend, hat der Bieter unter Punkt 6. „Bietererklärung zur Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer“ Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind unter Punkt 7. „Bietererklärung zu einer Bietergemeinschaft“ Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Unter Punkt 8. „Datenschutz“ hat der Bieter eine Erklärung zum Datenschutz abzugeben.
Alternativ / kumulativ zum Vordruck „Bietererklärung“ kann zum Nachweis der Leistungsfähigkeit / Zuverlässigkeit ein Präqualifikationsnachweis vorgelegt werden. Dieser muss allerdings alle Angaben, Erklärungen und Nachweise des Vordrucks „Bietererklärung“ umfassen / enthalten. Enthält der Präqualifikationsnachweis nicht alle Angaben, Erklärungen und Nachweise des Vordrucks „Bietererklärung“, so ist der Vordruck „Bietererklärung“ zwingend ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen verwiesen.