Stromausschreibung 2024/2025 für die Stadt Aachen

Stadt Aachen, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Stadt Aachen; Menge: ca. 23.548.243 kWh/Jahr Lieferzeitraum: 2024/2025

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-07 Auftragsbekanntmachung
2023-10-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: 2023KA000039
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Stadt Aachen; Menge: ca. 23.548.243 kWh/Jahr Lieferzeitraum: 2024/2025
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Aachen, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Markt
Postleitzahl: 52058
Postort: Aachen
Kontakt
Internetadresse: http://www.kubus-mv.de 🌏
E-Mail: anders@kubus-mv.de 📧
Telefon: +49 385/3031253 📞
Fax: +49 3853031255 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/bb24d5a5-fef7-4145-92b8-f1b3cfbad657 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/bb24d5a5-fef7-4145-92b8-f1b3cfbad657 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-07 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-11 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 154-490731
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über "Deutsche-eVergabe" durchgeführt. IV 2.6) Bindefrist des Angebotes in Tagen: maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion (12.09.2023 - 31.10.2023), mithin spätestens der 14.11.2023. Angaben zu: - zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, - fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Der öffentliche Auftraggeber kann zur Bestätigung der Eigenerklärungen weiterhin eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1 Stadt Aachen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energie für die Abnahmestellen der Stadt Aachen
Lieferzeitraum 2024/2025
Liefermenge: 5.952.194 kWh/Jahr
Bezeichnung des Loses: Los 2 Stadt Aachen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Liefermenge: 5.679.513 kWh/Jahr
Bezeichnung des Loses: Los 3 Stadt Aachen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Liefermenge: 6.076.242 kWh/Jahr
Bezeichnung des Loses: Los 4 Stadt Aachen
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Liefermenge: 5.840.294 kWh/Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des
Niederlassungsmitgliedstaates
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die
letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen über früher ausgeführte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare, Aufträge in Form einer Liste
der in den letzten höchstens 3 Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in Euro (Auftragswert), der Daten (Anzahl
der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr), des Lieferzeitraums sowie des öffentlichen oder
privaten Auftraggebers,
— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt,
die mehr als 3 Jahre zurückliegen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Falle der Unterauftragsvergabe zu vergeben
beabsichtigt,
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom
08. April 2022.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Informationen zur elektronischen Auktion: Siehe Vergabeunterlagen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Anders, Katrin
Internetadresse: www.kubus-mv.de 🌏
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/bb24d5a5-fef7-4145-92b8-f1b3cfbad657 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über "Deutsche-eVergabe" durchgeführt.
IV 2.6) Bindefrist des Angebotes in Tagen: maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen
Auktion (12.09.2023 - 31.10.2023), mithin spätestens der 14.11.2023.
Angaben zu:
- zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
- fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters
beim Bundeskartellamt vornehmen. Der öffentliche Auftraggeber kann zur Bestätigung der Eigenerklärungen
weiterhin eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz
anfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres
Herkunftslandes gefordert.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln · Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055 📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2023/S 154-490731 (2023-08-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 203-634260
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 154-490731
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über "Deutsche-eVergabe" durchgeführt. IV 2.6) Bindefrist des Angebotes in Tagen: maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion (12.09.2023 - 31.10.2023), mithin spätestens der 14.11.2023. Angaben zu: - zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB, - fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Der öffentliche Auftraggeber kann zur Bestätigung der Eigenerklärungen weiterhin eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-17 📅
Name: STAWAG Stadtwerke Aachen Aktiengesellschaft
Postanschrift: Lombardenstraße 12-22
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland 🇩🇪
Städteregion Aachen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
IV 2.6) Bindefrist des Angebotes in Tagen: maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion (12.09.2023 - 31.10.2023), mithin spätestens der 14.11.2023.
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen. Der öffentliche Auftraggeber kann zur Bestätigung der Eigenerklärungen weiterhin eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz
Mehr anzeigen
anfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Mehr anzeigen
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
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den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2023/S 203-634260 (2023-10-17)