Lieferung von zertifiziertem Öko-Strom inkl. Netznutzung („All-inclusive-Lieferung“) an die Stadt Kitzingen für den Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025. Die zu liefernde Gesamtmenge an Strom beträgt ca. 4.640.000 kWh.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-23.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stromausschreibung der Stadt Kitzingen für den Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von zertifiziertem Öko-Strom inkl. Netznutzung („All-inclusive-Lieferung“) an die Stadt Kitzingen für den Lieferzeitraum 01.01.2024 bis...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von zertifiziertem Öko-Strom inkl. Netznutzung („All-inclusive-Lieferung“) an die Stadt Kitzingen für den Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025. Die zu liefernde Gesamtmenge an Strom beträgt ca. 4.640.000 kWh.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 650 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Kitzingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kitzingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von zertifiziertem Öko-Strom inkl. Netznutzung („All-inclusive-Lieferung“) an die Stadt Kitzingen für den Lieferzeitraum 01.01.2024 bis...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von zertifiziertem Öko-Strom inkl. Netznutzung („All-inclusive-Lieferung“) an die Stadt Kitzingen für den Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025. Die zu liefernde Gesamtmenge an Strom beträgt ca. 4.640.000 kWh.
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 650 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279999
Nachweis der Eintragungen im dem...”
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279999” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279999
- Referenzen über früher ausgeführte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279999
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge der in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten
Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts
sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Falle der Unterauftragsvergabe zu vergeben beabsichtigt
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279999
Eigenerklärung zur rechtskonformen...”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-23
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-23
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Kitzingen, Kaiserstr. 13/15, 97318 Kitzingen
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Staatsanzeigers durchgeführt.
Angaben zu:
- zwingende Ausschlussgründe nach...”
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Staatsanzeigers durchgeführt.
Angaben zu:
- zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt (§ 19 Abs.
4 MiLoG) anfordern; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt auf Antrag der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung seiner Rechte gem. § 97 Abs. 4 GWB durch Nichteinhaltung von Vergabevorschriften geltend macht und dem dadurch ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Die genannten Fristen gelten nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet war. Die Unwirksamkeit gem. § 135 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Tagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen (§ 161 GWB). Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen.
Die Begründung des Antrags muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist. Sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2023/S 208-655347 (2023-10-23)