Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Hansestadt Uelzen in Niedersachsen. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Vergabeunterlagen. Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2027, 00:00 Uhr und endet am 31.12.2028, 24:00 Uhr. Der Lieferzeitraum beträgt somit zwei Jahre. Der konkrete Lieferbeginn einzelner Abnahmestellen kann vom genannten Lieferzeitraum abweichen. Maßgeblich sind insoweit die Angaben in der Leistungsbeschreibung sowie deren Anlagen (insbesondere die Abnahmestellenübersicht). Sofern in der Leistungsbeschreibung oder deren Anlagen keine abweichende Regelung getroffen ist, gilt als Beginn der Belieferung der jeweilige Lieferstart zum 01.01.2027, 00:00 Uhr. Die Belieferung umfasst insgesamt ca. 92 Abnahmestellen. Der prognostizierte Referenzverbrauch beträgt: • für das Jahr 2027: 926.481 kWh/a • für das Jahr 2028: 926.481 kWh/a Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger (z. B. Kohle oder Gas) oder Kernenergie nutzen, ist nicht zulässig. Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromausschreibung (Hansestadt Uelzen)
Referenznummer: E/0218
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Hansestadt Uelzen in Niedersachsen.
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Vergabeunterlagen.
Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2027, 00:00 Uhr und endet am 31.12.2028, 24:00 Uhr. Der Lieferzeitraum beträgt somit zwei Jahre.
Der konkrete Lieferbeginn einzelner Abnahmestellen kann vom genannten Lieferzeitraum abweichen. Maßgeblich sind insoweit die Angaben in der Leistungsbeschreibung sowie deren Anlagen (insbesondere die Abnahmestellenübersicht). Sofern in der Leistungsbeschreibung oder deren Anlagen keine abweichende Regelung getroffen ist, gilt als Beginn der Belieferung der jeweilige Lieferstart zum 01.01.2027, 00:00 Uhr.
Die Belieferung umfasst insgesamt ca. 92 Abnahmestellen. Der prognostizierte Referenzverbrauch beträgt:
• für das Jahr 2027: 926.481 kWh/a
• für das Jahr 2028: 926.481 kWh/a
Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger (z. B. Kohle oder Gas) oder Kernenergie nutzen, ist nicht zulässig.
Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Hansestadt Uelzen in Niedersachsen.
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Vergabeunterlagen.
Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2027, 00:00 Uhr und endet am 31.12.2028, 24:00 Uhr. Der Lieferzeitraum beträgt somit zwei Jahre.
Der konkrete Lieferbeginn einzelner Abnahmestellen kann vom genannten Lieferzeitraum abweichen. Maßgeblich sind insoweit die Angaben in der Leistungsbeschreibung sowie deren Anlagen (insbesondere die Abnahmestellenübersicht). Sofern in der Leistungsbeschreibung oder deren Anlagen keine abweichende Regelung getroffen ist, gilt als Beginn der Belieferung der jeweilige Lieferstart zum 01.01.2027, 00:00 Uhr.
Die Belieferung umfasst insgesamt ca. 92 Abnahmestellen. Der prognostizierte Referenzverbrauch beträgt:
• für das Jahr 2027: 926.481 kWh/a
• für das Jahr 2028: 926.481 kWh/a
Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger (z. B. Kohle oder Gas) oder Kernenergie nutzen, ist nicht zulässig.
Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦 Beschreibung
Interne Kennung: E/0218
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
GGegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Hansestadt Uelzen in Niedersachsen.
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Vergabeunterlagen.
Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2027, 00:00 Uhr und endet am 31.12.2028, 24:00 Uhr. Der Lieferzeitraum beträgt somit zwei Jahre.
Der konkrete Lieferbeginn einzelner Abnahmestellen kann vom genannten Lieferzeitraum abweichen. Maßgeblich sind insoweit die Angaben in der Leistungsbeschreibung sowie deren Anlagen (insbesondere die Abnahmestellenübersicht). Sofern in der Leistungsbeschreibung oder deren Anlagen keine abweichende Regelung getroffen ist, gilt als Beginn der Belieferung der jeweilige Lieferstart zum 01.01.2027, 00:00 Uhr.
Die Belieferung umfasst insgesamt ca. 92 Abnahmestellen. Der prognostizierte Referenzverbrauch beträgt:
• für das Jahr 2027: 926.481 kWh/a
• für das Jahr 2028: 926.481 kWh/a
Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger (z. B. Kohle oder Gas) oder Kernenergie nutzen, ist nicht zulässig.
Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
GGegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für die Hansestadt Uelzen in Niedersachsen.
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Vergabeunterlagen.
Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2027, 00:00 Uhr und endet am 31.12.2028, 24:00 Uhr. Der Lieferzeitraum beträgt somit zwei Jahre.
Der konkrete Lieferbeginn einzelner Abnahmestellen kann vom genannten Lieferzeitraum abweichen. Maßgeblich sind insoweit die Angaben in der Leistungsbeschreibung sowie deren Anlagen (insbesondere die Abnahmestellenübersicht). Sofern in der Leistungsbeschreibung oder deren Anlagen keine abweichende Regelung getroffen ist, gilt als Beginn der Belieferung der jeweilige Lieferstart zum 01.01.2027, 00:00 Uhr.
Die Belieferung umfasst insgesamt ca. 92 Abnahmestellen. Der prognostizierte Referenzverbrauch beträgt:
• für das Jahr 2027: 926.481 kWh/a
• für das Jahr 2028: 926.481 kWh/a
Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen stammt. Dazu zählen Stromerzeugung aus Wasserkraft, einschließlich Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, sowie aus Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie oder aus Biomasse, wie beispielsweise Biogas, Deponiegas und Klärgas. Ebenso umfasst dies den biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Strom aus Erzeugungsanlagen, die fossile Energieträger (z. B. Kohle oder Gas) oder Kernenergie nutzen, ist nicht zulässig.
Zu näheren Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postleitzahl: 29525
Stadt: Uelzen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Uelzen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-17 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-17 11:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 15 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-17 11:15:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nicht Preisbezogene Unterlagen können nachgefordert werden.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen.
Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen.
Soweit das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas /HandelundVertrieb/Lieferantenanzeige/start) aufgeführt ist, sind ergänzende Nachweise zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Ferner ist eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben, dass sich der Bieter vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten / Erzeugern sichert.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen verwiesen.
Sofern bei Angebotsabgabe Unterlagen oder Erklärungen fehlen oder unvollständig sind, kann die Vergabestelle Unterlagen nach Maßgabe von § 56 VgV nachfordern bzw. unklare Inhalte aufklären. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht; die Frist wird in der jeweiligen Aufforderung festgelegt.
Die Nachforderung ist nur im Rahmen der vergaberechtlichen Grenzen zulässig; insbesondere ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Dies umfasst insbesondere Preisangaben, Preisblätter sowie sonstige Angebotsbestandteile, die unmittelbar für die Wertung nach dem Zuschlagskriterium maßgeblich sind.
Kommt der Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nach, kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen bzw. unberücksichtigt bleiben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen.
Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise beizufügen.
Soweit das Unternehmen nicht in den jeweils aktuellen Listen der angezeigten Energielieferanten der Bundesnetzagentur (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas /HandelundVertrieb/Lieferantenanzeige/start) aufgeführt ist, sind ergänzende Nachweise zum Nachweis der Zuverlässigkeit vorzulegen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Ferner ist eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben, dass sich der Bieter vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten / Erzeugern sichert.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen verwiesen.
Sofern bei Angebotsabgabe Unterlagen oder Erklärungen fehlen oder unvollständig sind, kann die Vergabestelle Unterlagen nach Maßgabe von § 56 VgV nachfordern bzw. unklare Inhalte aufklären. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht; die Frist wird in der jeweiligen Aufforderung festgelegt.
Die Nachforderung ist nur im Rahmen der vergaberechtlichen Grenzen zulässig; insbesondere ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 VgV). Dies umfasst insbesondere Preisangaben, Preisblätter sowie sonstige Angebotsbestandteile, die unmittelbar für die Wertung nach dem Zuschlagskriterium maßgeblich sind.
Kommt der Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nach, kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen bzw. unberücksichtigt bleiben.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: KWL mbH
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Arnswaldtstraße 28
Postleitzahl: 30159
Postort: Hannover
Region: Region Hannover
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Hoppe
E-Mail: hoppe@nsgb.de📧
Telefon: +49 (511) 30285-77📞
Fax: +49 (511) 30285-76 📠
URL: https://www.kwl.digital🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461822888🌏
Teilnahme-URL: https://bi-medien.de🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren: nicht bekannt
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 156-565216 (2026-08-13)