Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromausschreibung Hessen RLM 1, Lieferjahr 2024
VG-L-0433-2023-1528
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung: Stromlieferverträge Land Hessen;
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Netzgebiet SW-Kassel
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Hessen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Hessen
Beschreibung der Beschaffung:
“Stromversorgung von Abnahmestellen des Landes Hessen im Tarif mit RLM.
Die Lieferung erfolgt zu 100% aus erneuerbaren Energien (100% Ökostrom). Es erfolgt...”
Beschreibung der Beschaffung
Stromversorgung von Abnahmestellen des Landes Hessen im Tarif mit RLM.
Die Lieferung erfolgt zu 100% aus erneuerbaren Energien (100% Ökostrom). Es erfolgt eine Aufteilung in Lose.
Die Lieferung erfolgt für 1 Jahr.
Lieferbeginn 01.01.2024.
Spotmarktabrechnung
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Netzgebiet E.ON
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Netzgebiet Rhön Energie
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Netzgebiet Sonstige
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Netgebiet SW Limburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“''Eigenerklärung zur Eignung'' ist erhätlich: https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/124_LD_2019.pdf” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter muss nach § 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Elektrizitätsversorgungsunternehmen zugelassen sein. Unternehmen, die nach dem 13.07.2005 die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter muss nach § 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Elektrizitätsversorgungsunternehmen zugelassen sein. Unternehmen, die nach dem 13.07.2005 die Belieferung von Haushaltskunden aufgenommen haben, müssen die Aufnahme der Lieferung bei der Bundesnetzagentur lt. § 5 EnWG angezeigt haben.
Der Bieter muss den Nachweis erbringen, dass er in seiner Fachkunde, seiner wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit sowie in seiner Zuverlässigkeit den hohen Anforderungen genügt, die an die Vollversorgung größerer Liegenschaften mit Elektrizität gestellt werden.
Dies ist durch folgende Unterlagen nachzuweisen:
- durch aussagefähige Daten zu den in den letzten zwei Jahren erbrachten Leistungen bei der Elektrizitätsversorgung von Endkunden mit Rechnungswert und Leistungszeit.
- durch Vorlagen der Bilanzen der vergangenen zwei Jahre
- durch Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualität des Unternehmens.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter muss nach § 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Elektrizitätsversorgungsunternehmen zugelassen sein. Unternehmen, die nach dem 13.07.2005 die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter muss nach § 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Elektrizitätsversorgungsunternehmen zugelassen sein. Unternehmen, die nach dem 13.07.2005 die Belieferung von Haushaltskunden aufgenommen haben, müssen die Aufnahme der Lieferung bei der Bundesnetzagentur lt. § 5 EnWG angezeigt haben.
Der Bieter muss den Nachweis erbringen, dass er in seiner Fachkunde, seiner wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit sowie in seiner Zuverlässigkeit den hohen Anforderungen genügt, die an die Vollversorgung größerer Liegenschaften mit Elektrizität gestellt werden.
Dies ist durch folgende Unterlagen nachzuweisen:
- durch aussagefähige Daten zu den in den letzten zwei Jahren erbrachten Leistungen bei der Elektrizitätsversorgung von Endkunden mit Rechnungswert und Leistungszeit.
- durch Vorlagen der Bilanzen der vergangenen zwei Jahre
- durch Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualität des Unternehmens.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-19
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
“Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten...”
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
https://vergabe.hessen.de/NetServer/download/Hinweisblatt_lbih.pdf
Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht!
Konkrete Einzelheiten zu den Verfahren entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Nur diese Angaben sind rechtlich verbindlich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-12-0📞
Fax: +49 6151-12-6347 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 160-506210 (2023-08-17)