Strombeschaffung

Burggemeinde Brüggen

Die Burggemeinde Brüggen schreibt getrennt in zwei Losen die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
“Die Burggemeinde Brüggen schreibt getrennt in zwei Losen die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien aus.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Viersen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Burggemeinde Brüggen
Postanschrift: Klosterstraße 38
Postleitzahl: 41379
Postort: Brüggen
Kontakt
Internetadresse: https://www.brueggen.de/ 🌏
E-Mail: nuremberg.vergabe.ps@roedl.com 📧
URL der Dokumente: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a4f584a77-89cbbc117bf39fe 🌏
URL der Teilnahme: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a4f584a77-89cbbc117bf39fe 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-01 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 171-538580
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen

“1. Der Bieter/Die Bietergemeinschaft hat sein/ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (kurz: Formular)...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 171-538580 (2023-09-01)