Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Beurteilung zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt wer-den.
Gelang das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich
- Online auf VMP Rheinland" (https//www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice)
- oder der Vergabestelle, siehe a
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß §6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
- Bedingung an die Auftragsausführung
- Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes (mittels Dritterklärung vorzulegen):
Nachweis des Leistenden an dem Leistungsempfänger zur Befreiung der Verpflichtung des Steuerabzugs nach §2 des Umsatzsteuergesetzes.
- Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer
- Erklärung, dass keine schweren Verfehlungen vorliegt (mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Erklärung des Bewerbers, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde sowie dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 EUR belegt worden ist.
- Nachweis der Eintragung im Handelsregister (mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis der Eintragung in Form einer Kopie des Handelsregisterauszuges (nur bei Einzelunternehmen e.K.), Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, OHG, GmbH & Co. OHG, etc.) Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, KGAe, SE) und (rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereinen).
- Nachweis des Gewerbes (mittels Dritterklärung vorzulegen):
Nachweis des Gewerbes in Form einer Kopie der Gewerbeanmeldung