Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromliefervertrag
20/2023/VgV/Strom
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Strom an die Abnahmestellen der Lutherstadt Wittenberg
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 250 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Wittenberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lutherstadt Wittenberg einschl. der Ortsteile
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Strom an die Abnahmestellen der Lutherstadt Wittenberg
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 250 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Stadt hat das Recht innerhalb der Lieferzeit bis zum 30.11.2025 von der ersten Verlängerungsoption Gebrauch zu machen. Die Stadt kann, sofern er von der...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Stadt hat das Recht innerhalb der Lieferzeit bis zum 30.11.2025 von der ersten Verlängerungsoption Gebrauch zu machen. Die Stadt kann, sofern er von der ersten Verlängerungsoption Gebrauch gemacht hat, von einer weiteren Verlängerungsoption bis zum 30.11.2026 Gebrauch machen. Des Weiteren ist es auch möglich beide Verlängerungsoptionen gleichzeitig zu ziehen. Der Preis bildet sich ebenfalls unter Anwendung der beiliegenden Formel und Ihrem eingetragenen P-Service auf der Seite 7.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
der Europäischen Eigenerklärung (EEE Besonders Teil IV sind die Punkte A bis...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
der Europäischen Eigenerklärung (EEE Besonders Teil IV sind die Punkte A bis D
vollständig auszufüllen) oder ein anerkannter Präqualifikationsnachweis
vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenndie
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.Wenn kein Präqualifikationsnachweis
erbracht werden kann, werden auch Einzelnachweise anerkannt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
der Europäischen Eigenerklärung (EEE- Besonders Teil IV sind die Punkte A bis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
der Europäischen Eigenerklärung (EEE- Besonders Teil IV sind die Punkte A bis D
vollständig auszufüllen) oder ein anerkannter Präqualifikationsnachweis
vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, werden auch
Einzelnachweise anerkannt. (z.B. Bankauskunft; - Erklärung über den
Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz, bezüglich Stromlieferungen
der letzten 3 Geschäftsjahre)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
der Europäischen Eigenerklärung (EEE Besonders Teil IV sind die Punkte A bis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
der Europäischen Eigenerklärung (EEE Besonders Teil IV sind die Punkte A bis D
vollständig auszufüllen) oder ein anerkannter Präqualifikationsnachweis
vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.
Wenn kein Präqualifikationsnachweis erbracht werden kann, werden auch
Einzelnachweise anerkannt.
( z.B. Referenzen der letzten 3 Jahre im Zusammenhang mit öffentlichen Kunden
in vergleichbarer Größe)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-11
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-07-11
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): siehe I.1) Vergabestelle beim Hauptauftraggeber 2.Etage, Raum 2.53
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Strasse 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: D-06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529📞
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠
URL: http://lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nur innerhalb von15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beantragen. Nach Ablauf der Frist ist
der Antrag unzulässig
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner
voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach
Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 108-338545 (2023-06-02)