Der Kreis Steinfurt benötigt für seine Liegenschaften für die Jahre 2024 und 2025 klimaneutrale elektrische Energie (Ökostrom). Ausgeschrieben wird ein sog. Fahrplanmodell im Rahmen eines Vollversorgungsvertrages. Alternativ kann als Nebenangebot ein vorgegebenes Tranchen-Modell angeboten werden. Nebenangebote werden nur gewertet, wenn kein Hauptangebot in Form des vorgegeben Fahrplanmodells eingeht. Die Marktlokationen werden vom Kreis Steinfurt zentral bewirtschaftet. Die Rechnungsstellung erfolgt getrennt nach Marktlokationen an den Kreis Steinfurt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
Referenznummer: 30-01.59.05-65-238-EU
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Steinfurt benötigt für seine Liegenschaften für die Jahre 2024 und 2025 klimaneutrale elektrische Energie (Ökostrom). Ausgeschrieben wird ein sog. Fahrplanmodell im Rahmen eines Vollversorgungsvertrages. Alternativ kann als Nebenangebot ein vorgegebenes Tranchen-Modell angeboten werden. Nebenangebote werden nur gewertet, wenn kein Hauptangebot in Form des vorgegeben Fahrplanmodells eingeht. Die Marktlokationen werden vom Kreis Steinfurt zentral bewirtschaftet. Die Rechnungsstellung erfolgt getrennt nach Marktlokationen an den Kreis Steinfurt.
Der Kreis Steinfurt benötigt für seine Liegenschaften für die Jahre 2024 und 2025 klimaneutrale elektrische Energie (Ökostrom). Ausgeschrieben wird ein sog. Fahrplanmodell im Rahmen eines Vollversorgungsvertrages. Alternativ kann als Nebenangebot ein vorgegebenes Tranchen-Modell angeboten werden. Nebenangebote werden nur gewertet, wenn kein Hauptangebot in Form des vorgegeben Fahrplanmodells eingeht. Die Marktlokationen werden vom Kreis Steinfurt zentral bewirtschaftet. Die Rechnungsstellung erfolgt getrennt nach Marktlokationen an den Kreis Steinfurt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinfurt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-18 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 179-559714
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die vom Bieter angebotenen Zuschläge sowie ggf. zusätzliche Kosten nach Preisblatt werden als "Zuschlag [Summe]" zusammengefasst und je kWh ausgedrückt. Etwaige Grundpreise je Marktlokation werden dabei ebenfalls summiert und durch die Jahresarbeit dividiert einbezogen.
Bei der Bewertung der wirtschaftlichsten Angebote fließen Herkunftsnachweise/Grünstrom ein:
Angebote mit Graustrom werden aus dem Verfahren ausgeschlossen. Die angebotene Grünstrom-Qualität wird wie folgt als kalkulatorischer Preisvorteil bewertet:
1. Internationaler Ökostrom (z.B. Skandinavische Wasserkraft) = neutrale Bewertung
2. Nationaler Ökostrom (z.B. Erzeugung aus Wind-, Solar- oder Biogasanlagen): +10% Verbesserung
3. Wie 2. aber Regionalstrom (max. 50km Entfernung) +15% Verbesserung
Der kalkulatorische Preisvorteil bezieht sich auf die die ermittelte Höhe des Zuschlags [Summe].
Nebenangebote sind zugelassen, es gelten die folgenden Nebenbedingungen:
Nebenangebote in Form eines in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Tranchenmodells werden nur gewertet, wenn kein Hauptangebot in Form des vorgegeben Fahrplanmodells eingeht.
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die vom Bieter angebotenen Zuschläge sowie ggf. zusätzliche Kosten nach Preisblatt werden als "Zuschlag [Summe]" zusammengefasst und je kWh ausgedrückt. Etwaige Grundpreise je Marktlokation werden dabei ebenfalls summiert und durch die Jahresarbeit dividiert einbezogen.
Bei der Bewertung der wirtschaftlichsten Angebote fließen Herkunftsnachweise/Grünstrom ein:
Angebote mit Graustrom werden aus dem Verfahren ausgeschlossen. Die angebotene Grünstrom-Qualität wird wie folgt als kalkulatorischer Preisvorteil bewertet:
2. Nationaler Ökostrom (z.B. Erzeugung aus Wind-, Solar- oder Biogasanlagen): +10% Verbesserung
3. Wie 2. aber Regionalstrom (max. 50km Entfernung) +15% Verbesserung
Der kalkulatorische Preisvorteil bezieht sich auf die die ermittelte Höhe des Zuschlags [Summe].
Nebenangebote sind zugelassen, es gelten die folgenden Nebenbedingungen:
Nebenangebote in Form eines in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Tranchenmodells werden nur gewertet, wenn kein Hauptangebot in Form des vorgegeben Fahrplanmodells eingeht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die vom Bieter angebotenen Zuschläge sowie ggf. zusätzliche Kosten nach Preisblatt werden als "Zuschlag [Summe]" zusammengefasst und je kWh ausgedrückt. Etwaige Grundpreise je Marktlokation werden dabei ebenfalls summiert und durch die Jahresarbeit dividiert einbezogen.
Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die vom Bieter angebotenen Zuschläge sowie ggf. zusätzliche Kosten nach Preisblatt werden als "Zuschlag [Summe]" zusammengefasst und je kWh ausgedrückt. Etwaige Grundpreise je Marktlokation werden dabei ebenfalls summiert und durch die Jahresarbeit dividiert einbezogen.
Bei der Bewertung der wirtschaftlichsten Angebote fließen Herkunftsnachweise/Grünstrom ein:
Angebote mit Graustrom werden aus dem Verfahren ausgeschlossen. Die angebotene Grünstrom-Qualität wird wie folgt als kalkulatorischer Preisvorteil bewertet:
2. Nationaler Ökostrom (z.B. Erzeugung aus Wind-, Solar- oder Biogasanlagen): +10% Verbesserung
3. Wie 2. aber Regionalstrom (max. 50km Entfernung) +15% Verbesserung
Der kalkulatorische Preisvorteil bezieht sich auf die die ermittelte Höhe des Zuschlags [Summe].
Nebenangebote sind zugelassen, es gelten die folgenden Nebenbedingungen:
Nebenangebote in Form eines in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Tranchenmodells werden nur gewertet, wenn kein Hauptangebot in Form des vorgegeben Fahrplanmodells eingeht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Nachweis über die Qualität und Herkunft des Ökostroms
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: 48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Zusätzliche Informationen: Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Kosten je kWh errechnet aus allen Preisbestandteilen unter Berücksichtigung der Herkunft des Stroms
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Quelle: OJS 2023/S 179-559714 (2023-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 541 270 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-07 📅
Name: Stadtwerke Gronau GmbH
Postanschrift: Laubstiege 19
Postort: Gronau
Postleitzahl: 48599
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@stadtwerke-gronau.de📧
Land: Borken
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 541 270 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: 055660084084-31002-70
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle des Kreises Steinfurt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 7
Postleitzahl: 48147
Fax: +49 2514111265 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.