Die Stadt Iserlohn schreibt den Bedarf an elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (100 % Ökostrom) über eine Vertragslaufzeit vom 1.1.2025 bis 31.12.2030 für die Abnahmestellen der Stadt Iserlohn sowie der einbezogenen Institutionen in einem Los als Liefervertrag aus und erteilt den Zuschlag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-04.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromliefervertrag Stadt Iserlohn
2068/2022
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Iserlohn schreibt den Bedarf an elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (100 % Ökostrom) über eine Vertragslaufzeit vom 1.1.2025 bis...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Iserlohn schreibt den Bedarf an elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (100 % Ökostrom) über eine Vertragslaufzeit vom 1.1.2025 bis 31.12.2030 für die Abnahmestellen der Stadt Iserlohn sowie der einbezogenen Institutionen in einem Los als Liefervertrag aus und erteilt den Zuschlag.
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Ort der Leistung: Märkischer Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Iserlohn schreibt den Bedarf an elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (100 % Ökostrom) über eine Vertragslaufzeit vom 1.1.2025 bis...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Iserlohn schreibt den Bedarf an elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (100 % Ökostrom) über eine Vertragslaufzeit vom 1.1.2025 bis 31.12.2030 für die Abnahmestellen der Stadt Iserlohn sowie der einbezogenen Institutionen in einem Los als Liefervertrag aus und erteilt den Zu-schlag.
Insgesamt ist nach aktuellem Wissenstand mit einer voraussichtlichen Abnahmemenge von ca. 6.700.000 kWh pro Jahr an ungefähr 439 Abnahmestellen zu rechnen. Der aktuelle Liefervertrag endet am 31.12.2024.
Die neu auszuschreibenden Verträge über die Belieferung und den Transport von elektrischer Energie werden für den Zeitraum 1.1.2025 bis 31.12.2030 (über 6 Lieferjahre) als Liefervertrag ausgeschrieben und abgeschlossen.
Als ein Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes der Vergabestelle werden an den Lieferanten ökologi-sche Anforderungen gestellt:
- Es ist ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien entsprechend den Anforderungen des aktuellen EEG bzw. den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 (Renewable Energy Directive II (RED II)) zu liefern.
- Entsprechend § 3 Nr. 21 EEG 2023 gelten als erneuerbare Energien:
Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungs-energie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse ein-schließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbauba-ren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
- Das Doppelvermarktungsverbot entsprechend § 80 EEG 2023 wird sichergestellt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Geschäftskundenportal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionszeit Problembehebung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10%
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 75%
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 72
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Maximale Anzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Eignung des Bewerbers wird anhand der Vergleichbarkeit der einzureichenden Referenzen (Anlage TA 02) mit dem gegenständlichen Projekt anhand der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Eignung des Bewerbers wird anhand der Vergleichbarkeit der einzureichenden Referenzen (Anlage TA 02) mit dem gegenständlichen Projekt anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Nachhaltigkeit des Stroms
- Anzahl Abnahmestellen
- Gesamtjahresverbrauch in MW/h
- Laufzeit
- Jährlicher Auftragswert
Die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen wird im "Schulnotenprinzip" wie folgt bewertet:
sehr gut und vollständig vergleichbar 5 Punkte
gut vergleichbar 4 Punkte
in wesentlichen Teilen vergleichbar 3 Punkte
noch ausreichend vergleichbar 2 Punkte
kaum vergleichbar 1 Punkt
nicht vergleichbar 0 Punkte
Dabei ist der Grad der Vergleichbarkeit zum konkreten Projekt entscheidend. Dabei wird auch die Aktualität der Referenz bewertet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung des Bewerbers wird anhand der Vergleichbarkeit der einzureichenden Referenzen (Anlage TA 02) mit dem gegenständlichen Projekt anhand der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung des Bewerbers wird anhand der Vergleichbarkeit der einzureichenden Referenzen (Anlage TA 02) mit dem gegenständlichen Projekt anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Nachhaltigkeit des Stroms
- Anzahl Abnahmestellen
- Gesamtjahresverbrauch in MW/h
- Laufzeit
- Jährlicher Auftragswert
Die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen wird im "Schulnotenprinzip" wie folgt bewertet:
sehr gut und vollständig vergleichbar 5 Punkte
gut vergleichbar 4 Punkte
in wesentlichen Teilen vergleichbar 3 Punkte
noch ausreichend vergleichbar 2 Punkte
kaum vergleichbar 1 Punkt
nicht vergleichbar 0 Punkte
Dabei ist der Grad der Vergleichbarkeit zum konkreten Projekt entscheidend. Dabei wird auch die Aktualität der Referenz bewertet.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Der Bewerber muss jedenfalls folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden:
Der Bewerber muss mindestens eine...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Bewerber muss jedenfalls folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden:
Der Bewerber muss mindestens eine vergleichbare Stromlieferleistung aus 100 % Ökostrom für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr ohne Unterbrechung an einen öffentlichen Auftraggeber mit mindestens 300 Abnahmestellen und einem Gesamtjahresverbrauch pro Jahr von mindestens 6.000 MW/h erbracht haben.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-04
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-03-15 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6GPB
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48174
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 251411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs.3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs.3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt worden sind,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
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Quelle: OJS 2023/S 129-410879 (2023-07-04)