Auftragsbekanntmachung (2026-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Strukturmaßnahme Enz Niefern - Freianlagenplanung nach HOAI
Referenznummer: RPKR53-2026-030
Kurze Beschreibung:
“HOAI Leistungsphasen Freianlagenplanung 1 bis 9 für eine gewässerökologische Strukturmaßnahme auf rund 1 km Länge an der Enz in Niefern”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“HOAI Leistungsphasen Freianlagenplanung 1 bis 9 für eine gewässerökologische Strukturmaßnahme auf rund 1 km Länge an der Enz in Niefern”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Enzkreis🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-18 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 29
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Einzureichende Unterlagen siehe Dokument 103 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
“#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYBYT8QT7WRK#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend § 160, Abs. 3, Nr. 4 GWB ist ein Antrag zum Einleiten eines Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer nur zulässig, wenn er innerhalb von 15...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend § 160, Abs. 3, Nr. 4 GWB ist ein Antrag zum Einleiten eines Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer nur zulässig, wenn er innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht wird.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 073-254841 (2026-04-14)