Die vertragliche Leistung umfasst die betriebsfertige Erstellung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Anlagen für Großküchen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik, einschließlich der Inbetriebnahme, Einweisung des Bedienungs- und technischen Personals und Übergabe an den Bauherren.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Studierendenwerk Saarland - Küchentechnische Anlagen
Kurze Beschreibung:
“Die vertragliche Leistung umfasst die betriebsfertige Erstellung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Anlagen für Großküchen gemäß den allgemein...”
Kurze Beschreibung
Die vertragliche Leistung umfasst die betriebsfertige Erstellung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Anlagen für Großküchen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik, einschließlich der Inbetriebnahme, Einweisung des Bedienungs- und technischen Personals und Übergabe an den Bauherren.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Industrielle Kücheneinrichtungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die vertragliche Leistung umfasst die betriebsfertige Erstellung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Anlagen für Großküchen gemäß den allgemein...”
Beschreibung der Beschaffung
Die vertragliche Leistung umfasst die betriebsfertige Erstellung der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Anlagen für Großküchen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik, einschließlich der Inbetriebnahme, Einweisung des Bedienungs- und technischen Personals und Übergabe an den Bauherren.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-26 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Studierendenwerk Saarland AöR
Nationale Registrierungsnummer: DE138117386
Postleitzahl: 66123
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@stw-saarland.de📧
Telefon: 06813022800📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E86769367🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E86769367🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2
GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 079-276968 (2026-04-21)