Gegenstand des Bauvorhabens ist der Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung auf dem noch zu teilendem Grundstück mit der Flurnummer 2950 in der Lerlachstraße, Gemarkung Zellingen. Die Fläche von ca. 3.000m² unterliegt keinem Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan sieht jedoch Bildungseinrichtungen vor. Die exakte Vermessung erfolgt noch.
Nord-westlich des Grundstücks befindet sich eine Sportfläche der nördlich angrenzenden Mittelschule. Süd-östlich verläuft die Lerlachstraße über die das Grundstück erschlossen wird. An der Straße nord-östlich und süd-westlich angrenzend befinden sich weitere Grün- und Sportflächen. In der Planung ist zu berücksichtigen, dass eine etwaige spätere Erweiterung in Richtung Nord-Westen sowie in Richtung Nord-Osten möglich ist. Eine Erweiterung in Form einer Aufstockung ist nicht vorzusehen. Die bestehende Zuwegung sowie die Gehölze an der nord-östlichen Grenze des Grundstücks sollen erhalten bleiben.
Geplant ist eine Einrichtung mit offenem Konzept für ca. 130-140 Kinder im Kindergarten- und Krippenalter. Die Bedarfsplanung in Bezug auf die genaue Anzahl der Plätze sowie den Krippenanteil ist in Abstimmung. Nach Fertigstellung inkl. aller Außenanlagen werden die Gruppen aus dem Altbau St. Georg in den Neubau umziehen.
Es wird ein kompakter Baukörper mit optimierter Hüllfläche in klassischer Bauweise angestrebt. Die Dachform soll sich an der Umgebung orientieren. Entscheidungskriterien sind: Funktionalität, Finanzierbarkeit, Energieeffizienz und insbesondere niedrige Unterhaltskosten. Hohe Komplexität ist bei technischen Einbauten zu vermeiden. Der alte Baumbestand ist so weit möglich zu erhalten.
Der Auftraggeber beabsichtigt öffentliche Fördermittel zu beantragen. Die Planung ist daraufhin zu optimieren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 39
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Gemäß der Verfahrensbedingungen
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Architekten und Ingenieure Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Architekten und Ingenieure Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz
(BayBauKaG).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-06
08:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-10-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-02-29 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
siehe Anlage Verfahrensbedingungen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 171-536497 (2023-09-01)