Stufenweise Vergabe von Freianlagenplanungsleistungen für den Neubau des Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer der Pfalz Neustadt a.d. Weinstraße
Projektanlass Die Handwerkskammer der Pfalz plant die Zusammenlegung ihres Berufsbildungs- und Technologiezentrums Ludwigshafen sowie des Berufsbildungszentrums Landau an einem neuen Standort in Neustadt an der Weinstraße. Ziel ist die Schaffung einer modernen, nachhaltigen und wirtschaftl. überbetrieblichen Bildungsstätte als „Leuchtturmprojekt“ für das pfälzische Handwerk. Bauvorhaben Auf einem ca. 31.000 m² großen Grundstück entsteht ein Neubau mit rund 12.200 m² Nutzfläche und ca. 8.000 m² Freiflächen. Vorgesehen sind 26 Übungseinheiten mit 334 Arbeits- und Lernplätzen für verschiedene Handwerksberufe. Die Gesamtkosten betragen ca. 73,4 Mio. € brutto (KG 200–700 ohne KG 600) zuzüglich Ausstattungskosten von ca. 10–13 Mio. €. Das Projekt wird durch Eigenmittel der Handwerkskammer sowie Fördermittel des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz finanziert. Anforderungen an die Freianlagenplanung Die Freiflächen sollen teilweise als schulischer Lernort genutzt werden und den hohen städtebaulichen Anforderungen der exponierten Ortseingangslage gerecht werden. Besondere Anforderungen sind: - Gestaltung hochwertiger und attraktiver Freiräume mit klar erkennbarer Eingangs- und Orientierungszone - Herstellung von ca. 150 Stellplätzen und ca. 40 Fahrradstellplätzen einschließlich Fahrradabstellanlagen und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität - Solare Überdachung der Stellplätze gemäß Landessolargesetz Rheinland-Pfalz - Sicherstellung der Anbindung an den ÖPNV sowie an öffentliche Rad- und Fußwege - Berücksichtigung von Flächen für schulische Übungen im Freiraum - Starke Eingrünung des Grundstücks und Ausgleich zusätzlicher Versiegelungen durch geeignete Pflanzmaßnahmen - Begrünung von Dächern und Fassaden - Berücksichtigung der denkmalgeschützten ehemaligen Turenne-Kaserne sowie der besonderen städtebaulichen Situation am Ortseingang - Sicherstellung einer Umfahrung des Gebäudes für Anlieferung und Feuerwehr sowie Zufahrt zu den Stellplätzen Regenwasser- und Freiraummanagement Das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zurückzuhalten bzw. zu verwerten. Gefordert wird ein integriertes Regenwassermanagement nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ mit Versickerung, Rückhaltung und Nutzung des Regenwassers für Grünflächen und Baumpflanzungen. Das natürliche Geländegefälle von ca. 2,70 m von Süd nach Nord ist dabei zu berücksichtigen. Planungsrandbedingungen Im östlichen Grundstücksbereich befindet sich ein Strommast mit einer 110-kV-Leitung. Um den Mast ist ein Radius von 15 m von Bebauung freizuhalten; entlang der Leitung verläuft ein Schutzstreifen von 40 m Breite. Zusätzlich verläuft ein Abwasserkanal DN 250/DN 300 im Bereich der westlichen Grundstücksgrenze. Der zugehörige Schutzstreifen von 12,50 m Breite (5,0 m bzw. 7,5 m beidseitig) ist von Bebauung freizuhalten, kann jedoch beispielsweise für Stellplätze und Freiflächennutzungen verwendet werden. Die Freianlagenplanung ist in die Gesamtplanung zu integrieren und durch die Objektplanung Gebäude zu koordinieren. Förderung Das Projekt ist fördermittelfinanziert. Die Prüfung des Förderantrags auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird nach Angaben des Zuwendungsgebers voraussichtlich bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund kann zwischen dem Abschluss von Stufe 1 und der Beauftragung von Stufe 2 ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten liegen, was von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung zu berücksichtigen und einzupreisen ist. Die vollständige Leistungsbeschreibung ist dem Dokument „Projektbeschreibung“ zu entnehmen.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stufenweise Vergabe von Freianlagenplanungsleistungen für den Neubau des Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer der Pfalz Neustadt a.d. Weinstraße
Referenznummer: BTZ-NW_FA
Kurze Beschreibung:
Projektanlass
Die Handwerkskammer der Pfalz plant die Zusammenlegung ihres Berufsbildungs- und Technologiezentrums Ludwigshafen sowie des Berufsbildungszentrums Landau an einem neuen Standort in Neustadt an der Weinstraße. Ziel ist die Schaffung einer modernen, nachhaltigen und wirtschaftl. überbetrieblichen Bildungsstätte als „Leuchtturmprojekt“ für das pfälzische Handwerk.
Bauvorhaben
Auf einem ca. 31.000 m² großen Grundstück entsteht ein Neubau mit rund 12.200 m² Nutzfläche und ca. 8.000 m² Freiflächen. Vorgesehen sind 26 Übungseinheiten mit 334 Arbeits- und Lernplätzen für verschiedene Handwerksberufe. Die Gesamtkosten betragen ca. 73,4 Mio. € brutto (KG 200–700 ohne KG 600) zuzüglich Ausstattungskosten von ca. 10–13 Mio. €. Das Projekt wird durch Eigenmittel der Handwerkskammer sowie Fördermittel des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz finanziert.
Anforderungen an die Freianlagenplanung
Die Freiflächen sollen teilweise als schulischer Lernort genutzt werden und den hohen städtebaulichen Anforderungen der exponierten Ortseingangslage gerecht werden. Besondere Anforderungen sind:
- Gestaltung hochwertiger und attraktiver Freiräume mit klar erkennbarer Eingangs- und Orientierungszone
- Herstellung von ca. 150 Stellplätzen und ca. 40 Fahrradstellplätzen einschließlich Fahrradabstellanlagen und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität
- Solare Überdachung der Stellplätze gemäß Landessolargesetz Rheinland-Pfalz
- Sicherstellung der Anbindung an den ÖPNV sowie an öffentliche Rad- und Fußwege
- Berücksichtigung von Flächen für schulische Übungen im Freiraum
- Starke Eingrünung des Grundstücks und Ausgleich zusätzlicher Versiegelungen durch geeignete Pflanzmaßnahmen
- Begrünung von Dächern und Fassaden
- Berücksichtigung der denkmalgeschützten ehemaligen Turenne-Kaserne sowie der besonderen städtebaulichen Situation am Ortseingang
- Sicherstellung einer Umfahrung des Gebäudes für Anlieferung und Feuerwehr sowie Zufahrt zu den Stellplätzen
Regenwasser- und Freiraummanagement
Das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zurückzuhalten bzw. zu verwerten. Gefordert wird ein integriertes Regenwassermanagement nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ mit Versickerung, Rückhaltung und Nutzung des Regenwassers für Grünflächen und Baumpflanzungen. Das natürliche Geländegefälle von ca. 2,70 m von Süd nach Nord ist dabei zu berücksichtigen.
Planungsrandbedingungen
Im östlichen Grundstücksbereich befindet sich ein Strommast mit einer 110-kV-Leitung. Um den Mast ist ein Radius von 15 m von Bebauung freizuhalten; entlang der Leitung verläuft ein Schutzstreifen von 40 m Breite. Zusätzlich verläuft ein Abwasserkanal DN 250/DN 300 im Bereich der westlichen Grundstücksgrenze. Der zugehörige Schutzstreifen von 12,50 m Breite (5,0 m bzw. 7,5 m beidseitig) ist von Bebauung freizuhalten, kann jedoch beispielsweise für Stellplätze und Freiflächennutzungen verwendet werden. Die Freianlagenplanung ist in die Gesamtplanung zu integrieren und durch die Objektplanung Gebäude zu koordinieren.
Förderung
Das Projekt ist fördermittelfinanziert. Die Prüfung des Förderantrags auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird nach Angaben des Zuwendungsgebers voraussichtlich bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund kann zwischen dem Abschluss von Stufe 1 und der Beauftragung von Stufe 2 ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten liegen, was von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung zu berücksichtigen und einzupreisen ist.
Die vollständige Leistungsbeschreibung ist dem Dokument „Projektbeschreibung“ zu entnehmen.
Projektanlass
Die Handwerkskammer der Pfalz plant die Zusammenlegung ihres Berufsbildungs- und Technologiezentrums Ludwigshafen sowie des Berufsbildungszentrums Landau an einem neuen Standort in Neustadt an der Weinstraße. Ziel ist die Schaffung einer modernen, nachhaltigen und wirtschaftl. überbetrieblichen Bildungsstätte als „Leuchtturmprojekt“ für das pfälzische Handwerk.
Bauvorhaben
Auf einem ca. 31.000 m² großen Grundstück entsteht ein Neubau mit rund 12.200 m² Nutzfläche und ca. 8.000 m² Freiflächen. Vorgesehen sind 26 Übungseinheiten mit 334 Arbeits- und Lernplätzen für verschiedene Handwerksberufe. Die Gesamtkosten betragen ca. 73,4 Mio. € brutto (KG 200–700 ohne KG 600) zuzüglich Ausstattungskosten von ca. 10–13 Mio. €. Das Projekt wird durch Eigenmittel der Handwerkskammer sowie Fördermittel des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz finanziert.
Anforderungen an die Freianlagenplanung
Die Freiflächen sollen teilweise als schulischer Lernort genutzt werden und den hohen städtebaulichen Anforderungen der exponierten Ortseingangslage gerecht werden. Besondere Anforderungen sind:
- Gestaltung hochwertiger und attraktiver Freiräume mit klar erkennbarer Eingangs- und Orientierungszone
- Herstellung von ca. 150 Stellplätzen und ca. 40 Fahrradstellplätzen einschließlich Fahrradabstellanlagen und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität
- Solare Überdachung der Stellplätze gemäß Landessolargesetz Rheinland-Pfalz
- Sicherstellung der Anbindung an den ÖPNV sowie an öffentliche Rad- und Fußwege
- Berücksichtigung von Flächen für schulische Übungen im Freiraum
- Starke Eingrünung des Grundstücks und Ausgleich zusätzlicher Versiegelungen durch geeignete Pflanzmaßnahmen
- Begrünung von Dächern und Fassaden
- Berücksichtigung der denkmalgeschützten ehemaligen Turenne-Kaserne sowie der besonderen städtebaulichen Situation am Ortseingang
- Sicherstellung einer Umfahrung des Gebäudes für Anlieferung und Feuerwehr sowie Zufahrt zu den Stellplätzen
Regenwasser- und Freiraummanagement
Das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zurückzuhalten bzw. zu verwerten. Gefordert wird ein integriertes Regenwassermanagement nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ mit Versickerung, Rückhaltung und Nutzung des Regenwassers für Grünflächen und Baumpflanzungen. Das natürliche Geländegefälle von ca. 2,70 m von Süd nach Nord ist dabei zu berücksichtigen.
Planungsrandbedingungen
Im östlichen Grundstücksbereich befindet sich ein Strommast mit einer 110-kV-Leitung. Um den Mast ist ein Radius von 15 m von Bebauung freizuhalten; entlang der Leitung verläuft ein Schutzstreifen von 40 m Breite. Zusätzlich verläuft ein Abwasserkanal DN 250/DN 300 im Bereich der westlichen Grundstücksgrenze. Der zugehörige Schutzstreifen von 12,50 m Breite (5,0 m bzw. 7,5 m beidseitig) ist von Bebauung freizuhalten, kann jedoch beispielsweise für Stellplätze und Freiflächennutzungen verwendet werden. Die Freianlagenplanung ist in die Gesamtplanung zu integrieren und durch die Objektplanung Gebäude zu koordinieren.
Förderung
Das Projekt ist fördermittelfinanziert. Die Prüfung des Förderantrags auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird nach Angaben des Zuwendungsgebers voraussichtlich bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund kann zwischen dem Abschluss von Stufe 1 und der Beauftragung von Stufe 2 ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten liegen, was von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung zu berücksichtigen und einzupreisen ist.
Die vollständige Leistungsbeschreibung ist dem Dokument „Projektbeschreibung“ zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 BTZ-NW_FA
Titel: Freianlagenplanung, Lph 1-9 gem. Teil 3, Abschnitt 2, § 39 HOAI für den Neubau des Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer der Pfalz Neustadt a.d. Weinstraße
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Projektanlass
Die Handwerkskammer der Pfalz plant die Zusammenlegung ihres Berufsbildungs- und Technologiezentrums Ludwigshafen sowie des Berufsbildungszentrums Landau an einem neuen Standort in Neustadt an der Weinstraße. Ziel ist die Schaffung einer modernen, nachhaltigen und wirtschaftl. überbetrieblichen Bildungsstätte als „Leuchtturmprojekt“ für das pfälzische Handwerk.
Bauvorhaben
Auf einem ca. 31.000 m² großen Grundstück entsteht ein Neubau mit rund 12.200 m² Nutzfläche und ca. 8.000 m² Freiflächen. Vorgesehen sind 26 Übungseinheiten mit 334 Arbeits- und Lernplätzen für verschiedene Handwerksberufe. Die Gesamtkosten betragen ca. 73,4 Mio. € brutto (KG 200–700 ohne KG 600) zuzüglich Ausstattungskosten von ca. 10–13 Mio. €. Das Projekt wird durch Eigenmittel der Handwerkskammer sowie Fördermittel des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz finanziert.
Anforderungen an die Freianlagenplanung
Die Freiflächen sollen teilweise als schulischer Lernort genutzt werden und den hohen städtebaulichen Anforderungen der exponierten Ortseingangslage gerecht werden. Besondere Anforderungen sind:
- Gestaltung hochwertiger und attraktiver Freiräume mit klar erkennbarer Eingangs- und Orientierungszone
- Herstellung von ca. 150 Stellplätzen und ca. 40 Fahrradstellplätzen einschließlich Fahrradabstellanlagen und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität
- Solare Überdachung der Stellplätze gemäß Landessolargesetz Rheinland-Pfalz
- Sicherstellung der Anbindung an den ÖPNV sowie an öffentliche Rad- und Fußwege
- Berücksichtigung von Flächen für schulische Übungen im Freiraum
- Starke Eingrünung des Grundstücks und Ausgleich zusätzlicher Versiegelungen durch geeignete Pflanzmaßnahmen
- Begrünung von Dächern und Fassaden
- Berücksichtigung der denkmalgeschützten ehemaligen Turenne-Kaserne sowie der besonderen städtebaulichen Situation am Ortseingang
- Sicherstellung einer Umfahrung des Gebäudes für Anlieferung und Feuerwehr sowie Zufahrt zu den Stellplätzen
Regenwasser- und Freiraummanagement
Das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zurückzuhalten bzw. zu verwerten. Gefordert wird ein integriertes Regenwassermanagement nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ mit Versickerung, Rückhaltung und Nutzung des Regenwassers für Grünflächen und Baumpflanzungen. Das natürliche Geländegefälle von ca. 2,70 m von Süd nach Nord ist dabei zu berücksichtigen.
Planungsrandbedingungen
Im östlichen Grundstücksbereich befindet sich ein Strommast mit einer 110-kV-Leitung. Um den Mast ist ein Radius von 15 m von Bebauung freizuhalten; entlang der Leitung verläuft ein Schutzstreifen von 40 m Breite. Zusätzlich verläuft ein Abwasserkanal DN 250/DN 300im Bereich der westlichen Grundstücksgrenze. Der zugehörige Schutzstreifen von 12,50 m Breite (5,0 m bzw. 7,5 m beidseitig) ist von Bebauung freizuhalten, kann jedoch beispielsweise für Stellplätze und Freiflächennutzungen verwendet werden. Die Freianlagenplanung ist in die Gesamtplanung zu integrieren und durch die Objektplanung Gebäude zu koordinieren.
Förderung
Das Projekt ist fördermittelfinanziert. Die Prüfung des Förderantrags auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird nach Angaben des Zuwendungsgebers voraussichtlich bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund kann zwischen dem Abschluss von Stufe 1 und der Beauftragung von Stufe 2 ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten liegen, was von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung zu berücksichtigen und einzupreisen ist.
Die vollständige Leistungsbeschreibung ist dem Dokument „Projektbeschreibung“ zu entnehmen.
Projektanlass
Die Handwerkskammer der Pfalz plant die Zusammenlegung ihres Berufsbildungs- und Technologiezentrums Ludwigshafen sowie des Berufsbildungszentrums Landau an einem neuen Standort in Neustadt an der Weinstraße. Ziel ist die Schaffung einer modernen, nachhaltigen und wirtschaftl. überbetrieblichen Bildungsstätte als „Leuchtturmprojekt“ für das pfälzische Handwerk.
Bauvorhaben
Auf einem ca. 31.000 m² großen Grundstück entsteht ein Neubau mit rund 12.200 m² Nutzfläche und ca. 8.000 m² Freiflächen. Vorgesehen sind 26 Übungseinheiten mit 334 Arbeits- und Lernplätzen für verschiedene Handwerksberufe. Die Gesamtkosten betragen ca. 73,4 Mio. € brutto (KG 200–700 ohne KG 600) zuzüglich Ausstattungskosten von ca. 10–13 Mio. €. Das Projekt wird durch Eigenmittel der Handwerkskammer sowie Fördermittel des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz finanziert.
Anforderungen an die Freianlagenplanung
Die Freiflächen sollen teilweise als schulischer Lernort genutzt werden und den hohen städtebaulichen Anforderungen der exponierten Ortseingangslage gerecht werden. Besondere Anforderungen sind:
- Gestaltung hochwertiger und attraktiver Freiräume mit klar erkennbarer Eingangs- und Orientierungszone
- Herstellung von ca. 150 Stellplätzen und ca. 40 Fahrradstellplätzen einschließlich Fahrradabstellanlagen und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität
- Solare Überdachung der Stellplätze gemäß Landessolargesetz Rheinland-Pfalz
- Sicherstellung der Anbindung an den ÖPNV sowie an öffentliche Rad- und Fußwege
- Berücksichtigung von Flächen für schulische Übungen im Freiraum
- Starke Eingrünung des Grundstücks und Ausgleich zusätzlicher Versiegelungen durch geeignete Pflanzmaßnahmen
- Begrünung von Dächern und Fassaden
- Berücksichtigung der denkmalgeschützten ehemaligen Turenne-Kaserne sowie der besonderen städtebaulichen Situation am Ortseingang
- Sicherstellung einer Umfahrung des Gebäudes für Anlieferung und Feuerwehr sowie Zufahrt zu den Stellplätzen
Regenwasser- und Freiraummanagement
Das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zurückzuhalten bzw. zu verwerten. Gefordert wird ein integriertes Regenwassermanagement nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ mit Versickerung, Rückhaltung und Nutzung des Regenwassers für Grünflächen und Baumpflanzungen. Das natürliche Geländegefälle von ca. 2,70 m von Süd nach Nord ist dabei zu berücksichtigen.
Planungsrandbedingungen
Im östlichen Grundstücksbereich befindet sich ein Strommast mit einer 110-kV-Leitung. Um den Mast ist ein Radius von 15 m von Bebauung freizuhalten; entlang der Leitung verläuft ein Schutzstreifen von 40 m Breite. Zusätzlich verläuft ein Abwasserkanal DN 250/DN 300im Bereich der westlichen Grundstücksgrenze. Der zugehörige Schutzstreifen von 12,50 m Breite (5,0 m bzw. 7,5 m beidseitig) ist von Bebauung freizuhalten, kann jedoch beispielsweise für Stellplätze und Freiflächennutzungen verwendet werden. Die Freianlagenplanung ist in die Gesamtplanung zu integrieren und durch die Objektplanung Gebäude zu koordinieren.
Förderung
Das Projekt ist fördermittelfinanziert. Die Prüfung des Förderantrags auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird nach Angaben des Zuwendungsgebers voraussichtlich bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund kann zwischen dem Abschluss von Stufe 1 und der Beauftragung von Stufe 2 ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten liegen, was von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung zu berücksichtigen und einzupreisen ist.
Die vollständige Leistungsbeschreibung ist dem Dokument „Projektbeschreibung“ zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam und Projekterfahrung
Unterkriterien gemäß Vergabeunterlagen
Projektumsetzung
Unterkriterien gemäß Vergabeunterlagen
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 84 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-08-27 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Ob fehlende Angaben/Unterlagen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 56 VgV nachgefordert werden, steht im Ermessen des Auslobers. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben keinen Anspruch darauf, dass der Auslober von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Unterlagen oder Angaben nachfordert. Ferner wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen und die genannten Mindestbedingungen erfüllt werden. Die Prüfung erfolgt primär anhand der mit dem Teilnahmeantrag abgegebenen Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaftsmitgliedern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.
Ob fehlende Angaben/Unterlagen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 56 VgV nachgefordert werden, steht im Ermessen des Auslobers. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben keinen Anspruch darauf, dass der Auslober von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Unterlagen oder Angaben nachfordert. Ferner wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen und die genannten Mindestbedingungen erfüllt werden. Die Prüfung erfolgt primär anhand der mit dem Teilnahmeantrag abgegebenen Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaftsmitgliedern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium)
Nachweis, dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. 5 000 000 EUR für Personenschäden, min. 5 000 000 EUR für sonstige Schäden (pro Versicherungsfall) vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium)
Nachweis, dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. 5 000 000 EUR für Personenschäden, min. 5 000 000 EUR für sonstige Schäden (pro Versicherungsfall) vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Berufs-/Handelsregister (Ausschlusskriterium)
Eintragung in das Berufs-/Handelsregister über Angabe der Berufs-/Handelsregisternummer.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Berufsbezeichnung und -erfahrung…
… (Ausschlusskriterium)
- Nachweis über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Freianlagenplanung für den Projektleiter
… (Ausschlusskriterium)
Eigenerklärungen, dass der Bewerber über mindestens einen Landschaftsarchitekten verfügt, der nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. (§ 75 Abs. 1 VgV).
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anzahl der Beschäftigten (Ausschlusskriterium)
- Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der beschäftigen Landschaftsarchitekten (mindestens 2 Landschaftsarchitekten)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzen (Ausschlusskriterium)
Mindestanforderungen an beide Referenzen:
Die Bieter haben 2 unterschiedliche Referenzen abzugeben.
Mindestanforderungen an beide Referenzen:
- Referenz 1 (Ausschlusskriterium): Vergleichbare Referenz der letzten 10 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.01.2016) im Bereich der Freianlagenplanung mit einem Plangebiet von min. 6.000 m² für einen privaten Auftraggeber mit Verpflichtung zur Anwendung des öffentlichen Vergaberechts oder einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB
- Referenz 2 (Ausschlusskriterium): Vergleichbare Referenz der letzten 10 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.01.2016) im Bereich der Freianlagenplanung, die zusätzlich die Planung eines Parkplatzes im Freien mit min. 50 Stellplätzen als integralen Bestandteil der Freianlagenplanung umfasst.
- Ausführung der Leistung im eigenen Unternehmen
Zur Belegbarkeit der Kriterien im Formular „Eigenerklärung zur Eignung“, stellt der Bieter die jeweilige Referenz auf einem gesonderten Projektdatenblatt im Hinblick auf die abgefragten Kriterien vor und fügt diese als Anhang dem Formular Eigenerklärung zur Eignung bei.
Die zuvor beschriebenen Projekte müssen im Unternehmen des Bieters erbracht worden sein. Bei Bietergemeinschaften aus mehreren Bietern gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bietergemeinschaft.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen (Ausschlusskriterium)
Mindestanforderungen an beide Referenzen:
Die Bieter haben 2 unterschiedliche Referenzen abzugeben.
Mindestanforderungen an beide Referenzen:
- Referenz 1 (Ausschlusskriterium): Vergleichbare Referenz der letzten 10 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.01.2016) im Bereich der Freianlagenplanung mit einem Plangebiet von min. 6.000 m² für einen privaten Auftraggeber mit Verpflichtung zur Anwendung des öffentlichen Vergaberechts oder einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB
- Referenz 2 (Ausschlusskriterium): Vergleichbare Referenz der letzten 10 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.01.2016) im Bereich der Freianlagenplanung, die zusätzlich die Planung eines Parkplatzes im Freien mit min. 50 Stellplätzen als integralen Bestandteil der Freianlagenplanung umfasst.
- Ausführung der Leistung im eigenen Unternehmen
Zur Belegbarkeit der Kriterien im Formular „Eigenerklärung zur Eignung“, stellt der Bieter die jeweilige Referenz auf einem gesonderten Projektdatenblatt im Hinblick auf die abgefragten Kriterien vor und fügt diese als Anhang dem Formular Eigenerklärung zur Eignung bei.
Die zuvor beschriebenen Projekte müssen im Unternehmen des Bieters erbracht worden sein. Bei Bietergemeinschaften aus mehreren Bietern gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bietergemeinschaft.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Sämtliche gesetzliche Ausschlussgründe aller Art, u.a.:
Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB / § 73 Abs. 3 VgV und i. S. v. § 21 Abs. 1 (AentG), § 98c (AufenthG), § 19 Abs. 1 (MiLoG), § 21 (SchwarzArbG)
Russland-Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Verordnung (EU) 2022/576 v. 08.04.2022
Erklärung, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht (Formular 2)
Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTTG)
Verpflichtungserklärung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge nach Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTTG (Formular 3)
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Bestätigung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung über die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister über Angabe der Berufs-/Handelsregisternummer
- Nachweis zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ für mindestens eine im Unternehmen des Bieters tätige, für die Leistungserbringung verfügbare Person. Als Nachweis ist die aktuelle Eintragungsbestätigung der zuständigen Architektenkammer vorzulegen
- Nachweis über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Freianlagenplanung für den Projektleiter
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis, dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. 5 000 000 EUR für Personenschäden, min. 5 000 000 EUR für sonstige Schäden (pro Versicherungsfall) vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
Sämtliche gesetzliche Ausschlussgründe aller Art, u.a.:
Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB / § 73 Abs. 3 VgV und i. S. v. § 21 Abs. 1 (AentG), § 98c (AufenthG), § 19 Abs. 1 (MiLoG), § 21 (SchwarzArbG)
Russland-Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Verordnung (EU) 2022/576 v. 08.04.2022
Erklärung, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht (Formular 2)
Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTTG)
Verpflichtungserklärung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge nach Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTTG (Formular 3)
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Bestätigung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung über die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister über Angabe der Berufs-/Handelsregisternummer
- Nachweis zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ für mindestens eine im Unternehmen des Bieters tätige, für die Leistungserbringung verfügbare Person. Als Nachweis ist die aktuelle Eintragungsbestätigung der zuständigen Architektenkammer vorzulegen
- Nachweis über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Freianlagenplanung für den Projektleiter
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis, dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. 5 000 000 EUR für Personenschäden, min. 5 000 000 EUR für sonstige Schäden (pro Versicherungsfall) vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Handwerkskammer der Pfalz
Nationale Registrierungsnummer: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE244922711
Postleitzahl: 67655
Postort: Kaiserslautern
Region: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Verfahrensbetreuung THOST Projektmanagement
E-Mail: j.haas@thost.de📧
Telefon: 072149971810📞
URL: https://www.hwk-pfalz.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E52275198🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E52275198🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Die Bewerbungsunterlagen stehen über die Vergabeplattform bis zum Ablauf der Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesem Weg erhältlich. Die Bewerber müssen sich eigenverantwortlich über ggf. nachgereichte Dokumente über die Vergabeplattform informieren. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt online einzureichen. Die Angebotsabgabe erfolgt ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform. Das Verfahren wird elektronisch durchgeführt, eine postalische oder eigenhändige Abgabe oder eine Abgabe per Mail des Teilnahmeantrags/Angebotsabgabe ist nicht zulässig. Fragen zum Verfahren sind schriftlich über die Vergabeplattform zu stellen.
Die Bewerbungsunterlagen stehen über die Vergabeplattform bis zum Ablauf der Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesem Weg erhältlich. Die Bewerber müssen sich eigenverantwortlich über ggf. nachgereichte Dokumente über die Vergabeplattform informieren. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt online einzureichen. Die Angebotsabgabe erfolgt ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform. Das Verfahren wird elektronisch durchgeführt, eine postalische oder eigenhändige Abgabe oder eine Abgabe per Mail des Teilnahmeantrags/Angebotsabgabe ist nicht zulässig. Fragen zum Verfahren sind schriftlich über die Vergabeplattform zu stellen.
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 KT (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 144-523588 (2026-07-27)