Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Subunternehmerleistungen Busverkehr MTK
HLB-Bus-MTK-2024
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von Busbetriebsleistungen im Linien- und im freigestellten Schülerverkehr im Bereich des Main-Taunus-Verkehrsverbandes ab 01.01.2024.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Main-Taunus-Kreis (Eppstein/Kelkheim/Königstein/Bad Soden
Beschreibung der Beschaffung:
“Einsatzgebiet: Raum Eppstein / Kelkheim / Königstein / Bad Soden
Anzahl Busse: 5 x Solobus
Summe Laufleistung p.a.: ca. 220.000 Wagenkilometer
Summe...”
Beschreibung der Beschaffung
Einsatzgebiet: Raum Eppstein / Kelkheim / Königstein / Bad Soden
Anzahl Busse: 5 x Solobus
Summe Laufleistung p.a.: ca. 220.000 Wagenkilometer
Summe Dienstschichtzeiten: ca. 11.000 Std.
Betriebstage: Montag-Freitag an Schultagen, Montag-Freitag an Ferientagen, Samstag, Sonntag
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-08 📅
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eppstein/Kelkheim/Königstein
Beschreibung der Beschaffung:
“Einsatzgebiet: Raum Eppstein / Kelkheim / Königstein
Anzahl Busse: 3x Solobus
Summe Laufleistung p.a.: ca. 35.000 Wagenkilometer
Summe Dienstschichtzeiten...”
Beschreibung der Beschaffung
Einsatzgebiet: Raum Eppstein / Kelkheim / Königstein
Anzahl Busse: 3x Solobus
Summe Laufleistung p.a.: ca. 35.000 Wagenkilometer
Summe Dienstschichtzeiten p.a. ca. 1.400 Std.
Betriebstage: Montag-Freitag an Schultagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Genehmigung zum Führen eines Busunternehmens im Linien- oder Gelegenheitsverkehr” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Vorlage der der Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eine Referenz über die Erbringung von vergleichbaren Busdienstleistungen im Linienverkehr”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-06
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-11-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung...”
1) Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine Vertraulichkeitserklärung abgeben werden. Ein Muster für die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der Vergabeunterlagen. Sie ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2) Im Rahmen der Bewerbereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, dass sie den HLB-Verhaltenskodex oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für sie festlegt, einhalten werden. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung.
3) Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten, vollständig ausgefüllten Erklärungen (Bewerbereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung, ggf. Bietergemeinschaftserklärung) vollständig und ausschließlich elektronisch über die e-Vergabeplattform www.dtvp.de in Textform nach § 126 b BGB einzureichen.
4) Alle unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) sowie VI.3) geforderten Nachweise/Erklärungen/Referenzen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss von diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
5) Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu stellen. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. Antworten werden auf der eVergabeplattform www.dtvp.de zur Verfügung gestellt. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen.
6) Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
7)Die verkürzte Frist für den Teilnahmewettbewerb ergibt sich aus der Dringlichkeit der Auftragsvergabe. Aufgrund der Notwendigkeit der Kontinuität der Versorgungsleistung mit Busverkehren ab dem 01.01.2024 ist das Vergabeverfahren beschleunigt durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y426TS2
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Der Zuschlag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) erteilt werden. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 205-645527 (2023-10-19)