Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Subunternehmerleistungen im von der DVG als Hauptauftragnehmerin und Genehmigungsinhaberin betriebenem Linienverkehr nach § 42 PBefG im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Die Betriebsaufnahme hat am 01.11.2023 zu erfolgen. Der Betrieb endet am 31.10.2028. Die DVG hat die zweimalige einseitige Option der Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr, die bis zum 31.01.2028 bzw. 31.01.2029 schriftlich ausgeübt werden kann.
Der dem späteren Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Referenznummer: 2023-0491
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Subunternehmerleistungen im von der DVG als Hauptauftragnehmerin und Genehmigungsinhaberin betriebenem...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Subunternehmerleistungen im von der DVG als Hauptauftragnehmerin und Genehmigungsinhaberin betriebenem Linienverkehr nach § 42 PBefG im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-07-11 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-14 📅
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2028-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 134-425937
ABl. S-Ausgabe: 134
Zusätzliche Informationen
“Der Zuschlag wird auf die Angebotskombination mit dem niedrigsten Wertungspreis für die Vergabe beider Lose erteilt. Wird ein Kombinationsangebot abgegeben...”
Der Zuschlag wird auf die Angebotskombination mit dem niedrigsten Wertungspreis für die Vergabe beider Lose erteilt. Wird ein Kombinationsangebot abgegeben und ist der angebotene Wertungspreis für das Kombinationsangebot günstiger als die Summe der günstigsten Wertungspreise der einzelnen Lose, erhält das Kombinationsangebot den Zuschlag. Wird kein Kombinationsangebot abgegeben oder ist der Wertungspreis für das Kombinationsangebot nicht günstiger als die Summe der günstigsten Wertungspreise der einzelnen Lose, dann wird der Zuschlag auf die Einzelangebote mit dem jeweils niedrigsten Wertungspreis je Los erteilt.
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Quelle: OJS 2023/S 134-425937 (2023-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge