Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Subunternehmerleistungen Stadtverkehr Bad Mergentheim
n. def.
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber beabsichtigt für die Durchführung von Verkehrsleistungen einen Subunternehmer einzusetzen.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Ort der Leistung: Main-Tauber-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bad Mergentheim ist Aufgabenträger i.S.d. ÖPNVG. Die Stadtverkehr Bad Mergentheim GmbH – ein kommunales Verkehrsunternehmen im 100%-igen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Mergentheim ist Aufgabenträger i.S.d. ÖPNVG. Die Stadtverkehr Bad Mergentheim GmbH – ein kommunales Verkehrsunternehmen im 100%-igen Anteilsbesitz der Stadt Bad Mergentheim – wird durch den Aufgabenträger (Stadt Bad Mergentheim) im Wege eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Personenverkehrsdienste (kurz: öDA) unter Einhaltung der VO 1370/2007 sowie der Vorgaben des allgemeinen Vergaberechts mit der Erbringung von ÖPNV-Leistungen betraut werden. Die Stadtverkehr Bad Mergentheim GmbH beabsichtigt für diese betrauungsgegenständlichen Verkehrsleistungen einen Subunternehmer einzusetzen.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Durchführung des Stadtverkehrs mit Kraftomnibussen in Form von Linienverkehren auf insgesamt zwei Linien zusätzlich der Schülerverkehre sowie On-Demand-Verkehre an ein Unternehmen zu vergeben.
Optional sind darüber hinaus Verkehrsleistungen der Linie 958 auf der Gemarkung Igersheim zu erbringen. Näheres regelt die Leistungsbeschreibung (Anlage A.1).
Die Verkehrsleistungen sollen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erbracht werden.
Der zu vergebende Auftrag hat eine Laufzeit von 10 (zehn) Jahren, mit einer einmalig seitens des Auftraggebers auszuübenden Option zur Verlängerung um weitere 2 (zwei) Jahre. Die Betriebsaufnahme hat am 01.01.2025 für alle Linien zu erfolgen. Der Betrieb endet einheitlich für alle Linien am 31.12.2035.
Der Auftraggeber behält sich vor, bereits auf das erste Angebot den Zuschlag zu erteilen. Das erste Angebot ist seitens des Bieters daher bereits bindend.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Konzept garantierte Zeitspanne für Ersatzfahrzeuge und Ersatzfahrer von unter 30 Minuten”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anteil emissionsfreie Fahrleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7
Qualitätskriterium (Bezeichnung): ISO-Zertifizierungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Unternehmensbekleidung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Kostenkriterium (Name):
“Netto-Betriebskosten je Nwkm gemäß Kalkulation bezogen auf 10-Jahre-Basisvertrag – Gesamtpreis in EUR netto”
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name):
“Netto-Betriebskosten je Nwkm gemäß Kalkulation bezogen auf 2-Jahre-Verlängerungsoption – Gesamtpreis in EUR netto”
Kostenkriterium (Gewichtung): 15
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 120
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption um weitere 2 (zwei) Jahre.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional sind Verkehrsleistungen der Linie 958 auf der Gemarkung Igersheim zu erbringen.” Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“PL1 Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
PL1 Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• WL1: Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
• WL1: Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind insbesondere der Busbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke
• WL2: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV, jeweils bezogen auf die letzten 3 (drei) Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.
• WL3: Nachweis, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft oder jedes ihrer Mitglieder im Auftragsfall bei einem in Deutschland oder der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen folgende Versicherungen nach deutschem Recht abschließt :
Für die zu vergebenden Beförderungsleistungen eine Fahrzeughaftpflichtversicherung mit einer Deckung i. H. v. 100 Mio. Euro, mindestens aber mit folgenden Mindestdeckungssummen für Schäden (jeweils pro Versicherungsfall):
o Vermögensschäden: 100.000 Euro
o Sachschäden: 1.000.000 Euro
o Personenschäden pro Person: 2.500.000 Euro
Die Deckungssumme ist pro Kalenderjahr/Versicherungsjahr dreifach maximiert nachzuweisen.
Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von
1. einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers
abzuschließen
und zusätzlich
2. die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss eine/die entsprechende(n) Versicherung(en) mit dem Versicherungsnehmer/Bewerber
bereit ist.
Wird die vorgenannte Eigenerklärung durch eine Bewerber-/Bietergemeinschaft abgegeben, muss sich der Versicherungsschutz im Auftragsfall auch auf die Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. die im Auftragsfall gebildete Arbeitsgemeinschaft beziehen.
Mit Angebotsabgabe ist eine Bestätigung des Versicherers/der Versicherer über das Bestehen der vorgenannten Versicherungen mit den geforderten Deckungssummen zu erbringen.
• WL4 Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen weder beantragt noch eröffnet oder eine Eröffnung mangels Masse abgewiesen wurde oder er sich in Liquidation befindet.
“Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Für die zu vergebenden Beförderungsleistungen eine Fahrzeughaftpflichtversicherung mit einer...”
Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Für die zu vergebenden Beförderungsleistungen eine Fahrzeughaftpflichtversicherung mit einer Deckung i. H. v. 100 Mio. Euro, mindestens aber mit folgenden Mindestdeckungssummen für Schäden (jeweils pro Versicherungsfall):
o Vermögensschäden: 100.000 Euro
o Sachschäden: 1.000.000 Euro
o Personenschäden pro Person: 2.500.000 Euro
Die Deckungssumme ist pro Kalenderjahr/Versicherungsjahr dreifach maximiert nachzuweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“• TL1 Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 (drei) Jahre (Kalenderjahre 2020, 2021,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
• TL1 Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren, gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 (drei) Jahre (Kalenderjahre 2020, 2021, 2022) oder Fahrplanjahre ab 01.01.2020 vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge erbrachten Busverkehrsleistung.
Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
1. Darstellung, ob die Verkehrsleistung als Genehmigungsinhaber oder Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gemäß § 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43 bis 49 PBefG werden nicht berücksichtigt.
2. Unterscheidung zwischen Regional- und Stadtverkehren.
3. Name und Adresse des Auftraggebers,
Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) angegeben werden.
4. Nennung der zuständigen Genehmigungsbehörde,
5. jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometern mit der Referenzleistung,
6. Zeitraum der Referenzleistung.
Der Referenzverkehr muss folgende Mindestkriterien erfüllen:
o Leistungsumfang: Einsatz von mindestens 5 (fünf) Fahrzeugen (Linienbussen) in der Spitzenlast,
o Leistungsmenge: Mindestens 400.000 Fahrplankilometer/Jahr,
o Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bieter über mindestens 2 (zwei) abgeschlossene Jahre im Zeitraum 2020 bis 2023 (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge).
• TL2 Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie zudem wahlweise
o durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gemäß
§§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher Übersetzung vor.
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO).
oder
o durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen im ÖPNV gemäß § 42 PBefG.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geforderte Kautionen und Garantien
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-07
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-04-01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2023/S 129-410689 (2023-07-04)