Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats
des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (mit Stand der letzten Eintragung). Bewerber mit
Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von
Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt (Anlage 8 der Vergabeunterlagen).
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russland-Sanktionen" (Anlage 9 der Vergabeunterlagen).
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r) oder eine in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Person,
Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder
mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung
einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als
10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits
unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die
mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Weiter wird erklärt, dass den Auftraggeberinnen unverzüglich Mitteilung gemacht wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer
Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf den Bewerber zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit der Bewerber zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO
(EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis an Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis zur Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen mit dem Angebot zu erbringen (Anlage 8 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 11 der Vergabeunterlagen),
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen).
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen (Anlage 8 der Vergabeunterlagen). Zusätzlich
sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer (Anlage 11 der Vergabeunterlagen),
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen).
Ist der Einsatz von bloßen Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese - falls im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots schon bekannt, im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer mit dem
Angebot anzugeben. Die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" und die Verpflichtungserklärung des benannten
Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) können bereits mit dem
Angebot vorgelegt werden, müssen jedoch spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden.