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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betonrohbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gerüstarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vermietung von Kranen mit Bedienungspersonal📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Studentenwohnheime📦
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-28 📅
Datum des Endes: 2028-11-27 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Zwischentermine:
Allgemein Werkplanung + Prüfung: Beginn mit Auftragserteilung,
Werkplanung inkl. Prüfung und Freigabe Trägerbohlenverbau: Vorlage 4 Wochen...”
Beschreibung der Optionen
Zwischentermine:
Allgemein Werkplanung + Prüfung: Beginn mit Auftragserteilung,
Werkplanung inkl. Prüfung und Freigabe Trägerbohlenverbau: Vorlage 4 Wochen vor Ausführungsbeginn,
Bohrpfahlgründung: 28.07.2026 - 21.09.2026,
Bodenplatte: 22.09.2026 - 23.11.2026,
Werkplanung inkl. Prüfung und Freigabe Kranfundament: Vorlage 4 Wochen vor Ausführungsbeginn,
Kranstellung: 17.11.2026 – 01.11.2027,
Werkplanung inkl. Prüfung und Freigabe Treppenanlage: Vorlage 4 Wochen vor Ausführungsbeginn,
Werkplanung inkl. Prüfung und Freigabe Laubengangplatten: Vorlage 4 Wochen vor Ausführungsbeginn,
Werkplanung inkl. Prüfung und Freigabe Treppenanlage: Vorlage 4 Wochen vor Ausführungsbeginn,
Rohbau: 22.09.2026 – 01.11.2027,
Grundsteinlegung: 30.04.2027,
Fassadengerüst: 01.11.2027 – 30.06.2028,
Restleistungen: bis 27.11.2028
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle – gem. VOB/ A - § 6aEU”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent des Auftragswertes und nur mit Zustimmung des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer ist grundsätzlich nur bis zu einer Höhe von 50 Prozent des Auftragswertes und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: 03419773800
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: 03419773800📞
URL: www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 134, 135 und 160 ff. GWB verwiesen. Der Vertragsschluss ist noch nicht erfolgt und wird nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Bekanntmachung, erfolgen. Nach Ablauf der 10-Tagesfrist gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 u. 2 GWB können nicht berücksichtigte Unternehmen nicht mehr die Unwirksamkeit eines vom Auftraggeber ohne vorherige EU-Auftragsbekanntmachung geschlossenen Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB geltend machen. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB gilt folgendes: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 084-298543 (2026-04-29)