Die SWS Energie GmbH (SWSE) beabsichtigt, zur Unterstützung der Wärmeerzeugung für das Fernwärmenetz der Stadt Stralsund eine solarthermische Großanlage zu errichten. Anlass der Vergabe ist, dass die SWSE im Dezember 2021 von der Bundesnetzagentur den Zuschlag für die Errichtung einer sog. innovativen Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (iKWK-Anlage) im Versorgungsgebiet Stralsund erhalten hat. Es handelt sich um den kompletten Neubau der iKWK-Anlage, welche in das Bestandsfernwärmenetz eingebunden werden muss. Die iKWK-Anlage besteht aus den folgenden Komponenten:
- KWK-Anlage, hier: BHKW mit Wärmepumpe,
- "innovativer" erneuerbarer Wärmeerzeuger, hier: Solarthermieanlage,
- Wärmespeicher auf dem Grundstück.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Solarthermieanlage (Los 13).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-22.
Auftragsbekanntmachung (2023-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Wärmekraftwerken
Referenznummer: 04865-23
Kurze Beschreibung:
“Die SWS Energie GmbH (SWSE) beabsichtigt, zur Unterstützung der Wärmeerzeugung für das Fernwärmenetz der Stadt Stralsund eine solarthermische Großanlage zu...”
Kurze Beschreibung
Die SWS Energie GmbH (SWSE) beabsichtigt, zur Unterstützung der Wärmeerzeugung für das Fernwärmenetz der Stadt Stralsund eine solarthermische Großanlage zu errichten. Anlass der Vergabe ist, dass die SWSE im Dezember 2021 von der Bundesnetzagentur den Zuschlag für die Errichtung einer sog. innovativen Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (iKWK-Anlage) im Versorgungsgebiet Stralsund erhalten hat. Es handelt sich um den kompletten Neubau der iKWK-Anlage, welche in das Bestandsfernwärmenetz eingebunden werden muss. Die iKWK-Anlage besteht aus den folgenden Komponenten:
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-22 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-27 📅
Datum des Beginns: 2024-02-05 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 186-580387
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
“Der öffentliche Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne...”
Der öffentliche Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 15 Abs. 4 SektVO).
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Quelle: OJS 2023/S 186-580387 (2023-09-22)