Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebenden Leistungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikationen von Bauunternehmen e.V. Die dort abgelegten Inhalte müssen mind. dem geforderten Umfang im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) entsprechen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung über den im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) geforderten Umfang.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Eignung über die Listung im PQ-Verein oder über das Formblatt 124 von jedem Mitglied zu erbringen.
Nachweise und Erklärungen gem. VOB/A Teil 2 §6a Nr. 2: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt 124)
Folgende Erklärungen sind auch dem Angebot beizulegen, bei Bietergemeinschaften sind diese von jedem Mitglied beizulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung gemäß MiLoG (Erklärung zur Zahlung Mindestlohn),
- Erklärung personenbezogene Daten
- Eigenerklärung, dass weder ein Insolvenzverfahren läuft bzw. sich eins in Vorbereitung befindet, s. VOB/A Teil 2 §6e, Abs. 6. Nr. 2
Auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Betrieb beitragspflichtig ist),
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie
- eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,