Herrichtung des Leitungssystems, wie Regenwasser-, Trinkwasser und Abwasserleitungen sowie Elektroleitungen. 1. Abbrucharbeiten unterschiedlicher Materialien und Oberflächen: vorhandene Asphaltbaustraße, Betonpflaster, Grasnarben, Mahd von Rasen, Strauch- und Baumrodung, Ortbeton und eventuelle Hindernisse im Boden wie: Bauschutt, Feldsteine, Baureste, Bodenaushub. 2. Herrichten von Kabel- und Leitungsgräben mit dem dazu notwendigen Verbau. Den Einbau von Leerrohren, sowie Kabel für Elektronik- und Kommunikationstechnik, Den Leitungsbau für Abwasser- und Trinkwasser, Regenentwässerung sowie die Errichtung von drei Rückhaltebecken. Größen der Gräben und Verbaueinrichtungen : - ca. 3.205 m³ Graben - ca. 95 m Waagrechter Verbau: Tiefe 1,0m - ca. 20 m Waagrechter Verbau: Tiefe 2,5m Das Regenentwässerungssystem bestehend aus: - drei Rückhaltebecken. RB 1: 20,80x5,60x1,32 m RB 2: 9,60x5,60x1,32 m RB 3: 5,60x4,00x1,32 m und ca. 1.800 m Regenwasserleitungen Wärmeversorgung: ca. 300 m Elektronische Leitungen: ca. 400 m Kommunikations, -sicherheits- und Informationsanlagen: ca. 555 m
Auftragsbekanntmachung (2026-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Techn. Anlagen und Leitungsbau Erschließung und Techn. Anlagen Entwässerung in Außenanlagen
Referenznummer: 3246-1-2663
Kurze Beschreibung:
Herrichtung des Leitungssystems, wie Regenwasser-, Trinkwasser und Abwasserleitungen sowie Elektroleitungen.
1. Abbrucharbeiten unterschiedlicher Materialien und Oberflächen:
vorhandene Asphaltbaustraße, Betonpflaster, Grasnarben, Mahd von Rasen, Strauch- und Baumrodung, Ortbeton und eventuelle Hindernisse im Boden wie: Bauschutt, Feldsteine, Baureste, Bodenaushub.
2. Herrichten von Kabel- und Leitungsgräben mit dem dazu notwendigen Verbau.
Den Einbau von Leerrohren, sowie Kabel für Elektronik- und Kommunikationstechnik,
Den Leitungsbau für Abwasser- und Trinkwasser, Regenentwässerung sowie die Errichtung von drei Rückhaltebecken.
Größen der Gräben und Verbaueinrichtungen :
- ca. 3.205 m³ Graben
- ca. 95 m Waagrechter Verbau: Tiefe 1,0m
- ca. 20 m Waagrechter Verbau: Tiefe 2,5m
Das Regenentwässerungssystem bestehend aus:
- drei Rückhaltebecken.
RB 1: 20,80x5,60x1,32 m
RB 2: 9,60x5,60x1,32 m
RB 3: 5,60x4,00x1,32 m
und ca. 1.800 m Regenwasserleitungen
Wärmeversorgung: ca. 300 m
Elektronische Leitungen: ca. 400 m
Kommunikations, -sicherheits- und Informationsanlagen: ca. 555 m
Herrichtung des Leitungssystems, wie Regenwasser-, Trinkwasser und Abwasserleitungen sowie Elektroleitungen.
1. Abbrucharbeiten unterschiedlicher Materialien und Oberflächen:
vorhandene Asphaltbaustraße, Betonpflaster, Grasnarben, Mahd von Rasen, Strauch- und Baumrodung, Ortbeton und eventuelle Hindernisse im Boden wie: Bauschutt, Feldsteine, Baureste, Bodenaushub.
2. Herrichten von Kabel- und Leitungsgräben mit dem dazu notwendigen Verbau.
Den Einbau von Leerrohren, sowie Kabel für Elektronik- und Kommunikationstechnik,
Den Leitungsbau für Abwasser- und Trinkwasser, Regenentwässerung sowie die Errichtung von drei Rückhaltebecken.
Größen der Gräben und Verbaueinrichtungen :
- ca. 3.205 m³ Graben
- ca. 95 m Waagrechter Verbau: Tiefe 1,0m
- ca. 20 m Waagrechter Verbau: Tiefe 2,5m
Das Regenentwässerungssystem bestehend aus:
- drei Rückhaltebecken.
RB 1: 20,80x5,60x1,32 m
RB 2: 9,60x5,60x1,32 m
RB 3: 5,60x4,00x1,32 m
und ca. 1.800 m Regenwasserleitungen
Wärmeversorgung: ca. 300 m
Elektronische Leitungen: ca. 400 m
Kommunikations, -sicherheits- und Informationsanlagen: ca. 555 m
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Erschließungsarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 3246-1-2663
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
2) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
3) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister abfragen.
4) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de) veranlassen.
5) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU, Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
6) Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU, Absatz 3 VOB/A werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich per E-Mail oder, vorzugsweise über die Vergabeplattform Berlin eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
1) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
2) Es wird gemäß § 6b EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
3) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister abfragen.
4) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de) veranlassen.
5) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU, Absatz 1 VOB/A ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann elektronisch mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, soweit der Bieter nicht bereits registriert ist.
Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig! Schriftlich eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
6) Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 12a EU, Absatz 3 VOB/A werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich per E-Mail oder, vorzugsweise über die Vergabeplattform Berlin eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Postleitzahl: 12629
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-02-15 📅
Datum des Endes: 2028-02-23 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-12-03 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-12-03 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-12-03 10:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-27 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Unternehmen werden gemäß § 16a EU VOB/A aufgefordert, fehlende Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen nachzureichen vorzugsweise über die Vergabeplattform Berlin oder per E-Mail. Werden die geforderten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Nachfrist vollständig eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Unternehmen werden gemäß § 16a EU VOB/A aufgefordert, fehlende Unterlagen innerhalb von 6 Kalendertagen nachzureichen vorzugsweise über die Vergabeplattform Berlin oder per E-Mail. Werden die geforderten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Nachfrist vollständig eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Lieferantenportal der Wohnungsbaugesellschaften Berlin und Brandenburg, im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das beiliegende Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung I“ ausgefüllt vorzulegen.
Ersatzweise können für den Eintrag im Lieferantenportal der Wohnungsbaugesellschaften Berlin und Brandenburg, in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder den Eintrag in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder für das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung I“ nachfolgende Einzelnachweise eingereicht werden:
a.) Bescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben.
b.) Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge.
c.) Nachweis der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
d.) Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerkskammer bzw. IHK).
e.) Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a.) bis e.) geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eignung entsprechend nachzuweisen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Lieferantenportal der Wohnungsbaugesellschaften Berlin und Brandenburg, im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das beiliegende Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung I“ ausgefüllt vorzulegen.
Ersatzweise können für den Eintrag im Lieferantenportal der Wohnungsbaugesellschaften Berlin und Brandenburg, in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder den Eintrag in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder für das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung I“ nachfolgende Einzelnachweise eingereicht werden:
a.) Bescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben.
b.) Bescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge.
c.) Nachweis der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
d.) Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerkskammer bzw. IHK).
e.) Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung.
Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a.) bis e.) geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eignung entsprechend nachzuweisen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
2) Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024, 2025 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
zu 2) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von 20 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024, 2025.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer 2, 3 und 4 geforderten Erklärungen den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2) Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024, 2025 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
zu 2) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von 20 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024, 2025.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer 2, 3 und 4 geforderten Erklärungen den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3) Erklärung über den Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024, 2025.
4) Erklärung über den Umsatz des Bieters, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024, 2025.
zu 3) Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024, 2025 in Höhe von 3.000.000,00 EUR Brutto.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer 2, 3 und 4 geforderten Erklärungen den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3) Erklärung über den Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024, 2025.
4) Erklärung über den Umsatz des Bieters, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist, in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024, 2025.
zu 3) Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2023, 2024, 2025 in Höhe von 3.000.000,00 EUR Brutto.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II“ ist für die unter Nummer 2, 3 und 4 geforderten Erklärungen den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
5) Referenzliste über ähnliche Leistungen in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 01.01.2022 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber), mit folgenden Angaben:
- Auftraggeber (Name und Adresse)
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer
- Bezeichnung des Referenzprojektes
- Beschreibung der Art der Leistung
- Beschreibung des Leistungsumfanges
- Ausführung unter bewohnten Bedingungen (ja / nein)
- Auftragssumme (brutto)
- Ausführungszeitraum (von / bis)
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ (Referenzliste) ist den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
zu 5) Als Mindestanforderung gilt eine vergleichbare Referenz für den "Einbau von Entwässerungseinbauten, insbesondere Rückhaltebecken sowie
Tief- und Leitungsbau", welche im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurde, mit einer Bruttoauftragssumme von mindestens 1.000.000,00 EUR.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
5) Referenzliste über ähnliche Leistungen in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 01.01.2022 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber), mit folgenden Angaben:
- Auftraggeber (Name und Adresse)
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer
- Bezeichnung des Referenzprojektes
- Beschreibung der Art der Leistung
- Beschreibung des Leistungsumfanges
- Ausführung unter bewohnten Bedingungen (ja / nein)
- Auftragssumme (brutto)
- Ausführungszeitraum (von / bis)
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung III“ (Referenzliste) ist den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden.
zu 5) Als Mindestanforderung gilt eine vergleichbare Referenz für den "Einbau von Entwässerungseinbauten, insbesondere Rückhaltebecken sowie
Tief- und Leitungsbau", welche im Zeitraum vom 01.01.2022 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurde, mit einer Bruttoauftragssumme von mindestens 1.000.000,00 EUR.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Teilnahmebescheinigung / Zertifikat zur Teilnahme an Seminaren zum Thema „Umgang mit mineralischen Stäuben gemäß TRGS 559“
- Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Mitarbeiterunterweisung gem. TRGS 559
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin - Luther - Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-11-02+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 213-760819 (2026-11-02)