Zwischen 1911 und 1914 wurden die Deichtorhallen auf dem Gelände des ehemaligen Berliner Bahnhofs, des Hamburger Gegenstücks zum »Hamburger Bahnhof« in Berlin, als Markthallen errichtet. Sie stellen eines der wenigen erhaltenen Beispiele der Industriearchitektur der Übergangsperiode vom Jugendstil zu den Ausdrucksformen des 20. Jahrhunderts dar. Die beiden Hallen sind offene Stahlkonstruktionen: die nördliche Halle ist ein dreischiffiger Langbau mit 3.800 m² Grundfläche, die südliche Halle ist ein Zentralbau mit Laterne mit einer Grundfläche von 1.800 m². Die in den Jahren 1911 bis 1914 errichteten Markthallen wurden 1989 im Auftrag der Körber-Stiftung durch den Architekten Josef Paul Kleihues für die Nutzung als Ausstellungshallen umgebaut. Die Hallen stehen auf den aus dem Jahr 1911 stammenden Marktkellern. Diese Keller bilden heute auch die Tiefgarage, welche sich westlich an das Untergeschoss der Südhalle anschließt. In den Jahren 2003 - 2004 erfolgte der Umbau der südlichen Halle zum Haus der Photographie durch das Architekturbüro Jan Störmer aus Hamburg. Später erfolgten dann auch Sanierungsmaßnahmen an der Tiefgarage. Die Deichtorhallen sind Teil des von der Bürgerschaft 2018 mit den Drucksachen 21-13127 vom 08.05.2018 und 21-14130 vom 22.08.2018 beschlossenen Modells der Überführung der wichtigsten Kulturimmobilien der Stadt Hamburg in das Mieter- Vermieter Modell (MVM). Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) behält ihre Rolle als Bedarfsträgerin, die als Mieterin die Finanzierung der Mietzahlungen sicherstellt und die zugrundeliegenden Bedarfsannahmen mit den Kultureinrichtungen abstimmt. Die Sprinkenhof fungiert als Realisierungsträgerin. Die Deichtorhallen sind am 01.01.2019 in die 2. HIM überführt worden. Resultierend aus der im ersten Halbjahr 2017 erstellten Bestandsaufnahme zum baulichen Zustand der über 100 Jahre alten, denkmalgeschützten und ursprünglich als offene Markthallen konzeptionierten Deichtorhallen einschließlich Tiefgarage und großflächigen Außenanlagen ist eine umfangreiche Sanierung des gesamten Ensembles erforderlich. Das denkmalgeschützte Gebäude verfügt über eine Brutto-Grundfläche von 6914 m² (ohne Tiefgarage). Die in der Bestandsaufnahme ermittelten notwendigen Sanierungsmaßnahmen wurden in die sogenannten „vorgezogenen Maßnahmen“ und die „Hauptmaßnahme (Innenausbau)“ unterteilt. Für die Hauptmaßnahme werden die Leistungen der LP8 und LP9 gem. HOAI ab-gefragt, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Ausrüstung Deichtorhalle Süd LPH 8-9
Referenznummer: 2026_SpriG_VS_DTH TGA_LPH 8+9
Kurze Beschreibung:
Zwischen 1911 und 1914 wurden die Deichtorhallen auf dem Gelände des ehemaligen Berliner Bahnhofs, des Hamburger Gegenstücks zum »Hamburger Bahnhof« in Berlin, als Markthallen errichtet.
Sie stellen eines der wenigen erhaltenen Beispiele der Industriearchitektur der Übergangsperiode vom Jugendstil zu den Ausdrucksformen des 20. Jahrhunderts dar. Die beiden Hallen sind offene Stahlkonstruktionen: die nördliche Halle ist ein dreischiffiger Langbau mit 3.800 m² Grundfläche, die südliche Halle ist ein Zentralbau mit Laterne mit einer Grundfläche von 1.800 m².
Die in den Jahren 1911 bis 1914 errichteten Markthallen wurden 1989 im Auftrag der Körber-Stiftung durch den Architekten Josef Paul Kleihues für die Nutzung als Ausstellungshallen umgebaut. Die Hallen stehen auf den aus dem Jahr 1911 stammenden Marktkellern. Diese Keller bilden heute auch die Tiefgarage, welche sich westlich an das Untergeschoss der Südhalle anschließt. In den Jahren 2003 - 2004 erfolgte der Umbau der südlichen Halle zum Haus der Photographie durch das Architekturbüro Jan Störmer aus Hamburg. Später erfolgten dann auch Sanierungsmaßnahmen an der Tiefgarage.
Die Deichtorhallen sind Teil des von der Bürgerschaft 2018 mit den Drucksachen 21-13127 vom 08.05.2018 und 21-14130 vom 22.08.2018 beschlossenen Modells der Überführung der wichtigsten Kulturimmobilien der Stadt Hamburg in das Mieter- Vermieter Modell (MVM). Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) behält ihre Rolle als Bedarfsträgerin, die als Mieterin die Finanzierung der Mietzahlungen sicherstellt und die zugrundeliegenden Bedarfsannahmen mit den Kultureinrichtungen abstimmt. Die Sprinkenhof fungiert als Realisierungsträgerin. Die Deichtorhallen sind am 01.01.2019 in die 2. HIM überführt worden.
Resultierend aus der im ersten Halbjahr 2017 erstellten Bestandsaufnahme zum baulichen Zustand der über 100 Jahre alten, denkmalgeschützten und ursprünglich als offene Markthallen konzeptionierten Deichtorhallen einschließlich Tiefgarage und großflächigen Außenanlagen ist eine umfangreiche Sanierung des gesamten Ensembles erforderlich. Das denkmalgeschützte Gebäude verfügt über eine Brutto-Grundfläche von 6914 m² (ohne Tiefgarage).
Die in der Bestandsaufnahme ermittelten notwendigen Sanierungsmaßnahmen wurden in die sogenannten „vorgezogenen Maßnahmen“ und die „Hauptmaßnahme (Innenausbau)“ unterteilt. Für die Hauptmaßnahme werden die Leistungen der LP8 und LP9 gem. HOAI ab-gefragt, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind.
Zwischen 1911 und 1914 wurden die Deichtorhallen auf dem Gelände des ehemaligen Berliner Bahnhofs, des Hamburger Gegenstücks zum »Hamburger Bahnhof« in Berlin, als Markthallen errichtet.
Sie stellen eines der wenigen erhaltenen Beispiele der Industriearchitektur der Übergangsperiode vom Jugendstil zu den Ausdrucksformen des 20. Jahrhunderts dar. Die beiden Hallen sind offene Stahlkonstruktionen: die nördliche Halle ist ein dreischiffiger Langbau mit 3.800 m² Grundfläche, die südliche Halle ist ein Zentralbau mit Laterne mit einer Grundfläche von 1.800 m².
Die in den Jahren 1911 bis 1914 errichteten Markthallen wurden 1989 im Auftrag der Körber-Stiftung durch den Architekten Josef Paul Kleihues für die Nutzung als Ausstellungshallen umgebaut. Die Hallen stehen auf den aus dem Jahr 1911 stammenden Marktkellern. Diese Keller bilden heute auch die Tiefgarage, welche sich westlich an das Untergeschoss der Südhalle anschließt. In den Jahren 2003 - 2004 erfolgte der Umbau der südlichen Halle zum Haus der Photographie durch das Architekturbüro Jan Störmer aus Hamburg. Später erfolgten dann auch Sanierungsmaßnahmen an der Tiefgarage.
Die Deichtorhallen sind Teil des von der Bürgerschaft 2018 mit den Drucksachen 21-13127 vom 08.05.2018 und 21-14130 vom 22.08.2018 beschlossenen Modells der Überführung der wichtigsten Kulturimmobilien der Stadt Hamburg in das Mieter- Vermieter Modell (MVM). Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) behält ihre Rolle als Bedarfsträgerin, die als Mieterin die Finanzierung der Mietzahlungen sicherstellt und die zugrundeliegenden Bedarfsannahmen mit den Kultureinrichtungen abstimmt. Die Sprinkenhof fungiert als Realisierungsträgerin. Die Deichtorhallen sind am 01.01.2019 in die 2. HIM überführt worden.
Resultierend aus der im ersten Halbjahr 2017 erstellten Bestandsaufnahme zum baulichen Zustand der über 100 Jahre alten, denkmalgeschützten und ursprünglich als offene Markthallen konzeptionierten Deichtorhallen einschließlich Tiefgarage und großflächigen Außenanlagen ist eine umfangreiche Sanierung des gesamten Ensembles erforderlich. Das denkmalgeschützte Gebäude verfügt über eine Brutto-Grundfläche von 6914 m² (ohne Tiefgarage).
Die in der Bestandsaufnahme ermittelten notwendigen Sanierungsmaßnahmen wurden in die sogenannten „vorgezogenen Maßnahmen“ und die „Hauptmaßnahme (Innenausbau)“ unterteilt. Für die Hauptmaßnahme werden die Leistungen der LP8 und LP9 gem. HOAI ab-gefragt, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Geeignet für KMU und Großunternehmen
Hamburgisches Transparenzgesetz:
Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Der Auftraggeber kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihm nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die ihn, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für den Auftraggeber unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen werden ihm durch den Auftraggeber auf Nachweis erstattet. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Angaben zur Versicherung
Die AG schließt für sämtliche an der Planung und Ausführung des Bauvorhabens beteiligten Unternehmen (Mitversicherte) eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung unter Einbezug des eigenen Interesses ab. Es gilt der Wortlaut des Versicherungsvertrages. Muster-Versicherungsbedingungen werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Dem AN ob-liegt die Prüfung, ob der Versicherungsschutz seine Risiken hinreichend abdeckt. Alle Kosten, die dem AN durch dessen Mitwirkung bei etwaigen Schadenabwicklungen entstehen, sind mit dem Honorar abgegolten. Selbstbehalte, für von dem AN zu verantwortende Schadens-fälle, sind von dem AN zu tragen.
Teilnahme bereits tätig gewordener Marktteilnehmenden
Die AG weist darauf hin, dass bereits im Vorwege ein*e Marktteilnehmer*in/das Unternehmen „Ing. Büro Emutec GmbH“ (LP1-2), „Burnickl Ing. GmbH“ (LP 3-5) und „Plietsch Planung und Projektierung GmbH“ (LP 3-7) mit Planungsleistungen für das gegenständliche Vorhaben beauftragt wurde. Sollten sich diese Marktteilnehmenden an dem vorliegenden Vergabe-verfahren beteiligen, beabsichtigt die AG nicht, diese auszuschließen. Stattdessen werden gemäß § 7 Abs. 1 und 2 VgV angemessene Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird. Insbesondere wird die AG interessierten Marktteilnehmenden die Möglichkeit eröffnen, die gesamten Ergebnisse der bisherigen Planungsleistungen sowie alle Unterlagen einzusehen, die diesem Marktteilnehmenden zur Verfügung ge-stellt wurden.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Geeignet für KMU und Großunternehmen
Hamburgisches Transparenzgesetz:
Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Im Hinblick auf § 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Der Auftraggeber kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihm nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die ihn, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für den Auftraggeber unzumutbar ist. Die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits entstandenen Aufwendungen werden ihm durch den Auftraggeber auf Nachweis erstattet. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Angaben zur Versicherung
Die AG schließt für sämtliche an der Planung und Ausführung des Bauvorhabens beteiligten Unternehmen (Mitversicherte) eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung unter Einbezug des eigenen Interesses ab. Es gilt der Wortlaut des Versicherungsvertrages. Muster-Versicherungsbedingungen werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Dem AN ob-liegt die Prüfung, ob der Versicherungsschutz seine Risiken hinreichend abdeckt. Alle Kosten, die dem AN durch dessen Mitwirkung bei etwaigen Schadenabwicklungen entstehen, sind mit dem Honorar abgegolten. Selbstbehalte, für von dem AN zu verantwortende Schadens-fälle, sind von dem AN zu tragen.
Teilnahme bereits tätig gewordener Marktteilnehmenden
Die AG weist darauf hin, dass bereits im Vorwege ein*e Marktteilnehmer*in/das Unternehmen „Ing. Büro Emutec GmbH“ (LP1-2), „Burnickl Ing. GmbH“ (LP 3-5) und „Plietsch Planung und Projektierung GmbH“ (LP 3-7) mit Planungsleistungen für das gegenständliche Vorhaben beauftragt wurde. Sollten sich diese Marktteilnehmenden an dem vorliegenden Vergabe-verfahren beteiligen, beabsichtigt die AG nicht, diese auszuschließen. Stattdessen werden gemäß § 7 Abs. 1 und 2 VgV angemessene Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb nicht verzerrt wird. Insbesondere wird die AG interessierten Marktteilnehmenden die Möglichkeit eröffnen, die gesamten Ergebnisse der bisherigen Planungsleistungen sowie alle Unterlagen einzusehen, die diesem Marktteilnehmenden zur Verfügung ge-stellt wurden.
Postleitzahl: 20095
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Die Angebotsfrist wird wegen hinreichend begründeter Dringlichkeit gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 15 Kalendertage verkürzt.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-26 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-22 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Festangestellte Mitarbeitende: 5 Ingenieure (Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung)
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der/die Bietende oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmende stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleihe sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/e25747ea-63f9-41a1-9ab4-ae696c3f46b9/suitabilitycriteria
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der/die Bietende oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmende stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleihe sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Durchschnittlicher Jahresumsatz für die Jahre 2022-2023-2024 in Höhe von EUR 1 Mio. netto
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der/die Bietende oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmende stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleihe sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Durchschnittlicher Jahresumsatz für die Jahre 2022-2023-2024 in Höhe von EUR 1 Mio. netto
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der/die Bietende oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmende stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleihe sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Nachweis von mindestens zwei Projektreferenzen, die die folgenden Mindestanforderungen jeweils erfüllen:
M1) Vergleichbare Planungsleistungen, z.B. Museum, Kulturbauten, Versammlungsstätten.
M2) Im Wesentlichen abgeschlossene Leistungsphasen HOAI: LPH 8 für die Anlagengruppen 1-5. Die Mehrzahl der VOB-Abnahmen TGA muss erfolgt sein.
M3) Projektabschluss (Abschlusses der Planungsleistung (maßgeblich: Abnahme der letzten Bauleistung): nicht vor dem 01.01.2016.
M4) Mindestbausumme KG 400:
1 Referenz: Mind. EUR 4 Mio. netto
und
1 Referenz: Mind. EUR 2 Mio. netto.
M5) Nachweis über eine Beauftragung durch einen öffentlichen Auftraggeber nach § 99 GWB.
Hinweis: Referenzen der Projektleitung, die die Mindestanforderungen erfüllen, können auch gleichzeitig die Referenzen der Eignung abbilden.
Falls sich der/die Bietende/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmende stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen Angaben zu machen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Nachweis von mindestens zwei Projektreferenzen, die die folgenden Mindestanforderungen jeweils erfüllen:
M1) Vergleichbare Planungsleistungen, z.B. Museum, Kulturbauten, Versammlungsstätten.
M2) Im Wesentlichen abgeschlossene Leistungsphasen HOAI: LPH 8 für die Anlagengruppen 1-5. Die Mehrzahl der VOB-Abnahmen TGA muss erfolgt sein.
M3) Projektabschluss (Abschlusses der Planungsleistung (maßgeblich: Abnahme der letzten Bauleistung): nicht vor dem 01.01.2016.
M4) Mindestbausumme KG 400:
1 Referenz: Mind. EUR 4 Mio. netto
und
1 Referenz: Mind. EUR 2 Mio. netto.
M5) Nachweis über eine Beauftragung durch einen öffentlichen Auftraggeber nach § 99 GWB.
Hinweis: Referenzen der Projektleitung, die die Mindestanforderungen erfüllen, können auch gleichzeitig die Referenzen der Eignung abbilden.
Falls sich der/die Bietende/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmende stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen Angaben zu machen.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 2 VgV (z.B. Hochschulabschluss Architektur bzw. Ingenieure (Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen) / Hochschulabschluss als Ingenieur)
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der/die Bietende oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmende stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleihe sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 2 VgV (z.B. Hochschulabschluss Architektur bzw. Ingenieure (Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen) / Hochschulabschluss als Ingenieur)
Falls sich mehrere Unternehmen als Bewerber-/ Bietergemeinschaft bewerben wollen, sind die vorgenannten Unterlagen von allen Mitgliedern einzureichen. Falls sich der/die Bietende oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmende stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmen die erforderlichen Angaben zu machen. Die Unterlagen für die Bewerber-/ Bietergemeinschaft und die Eignungsleihe sind auf dem eVergabe-Portal unter „Anlagen“ hinterlegt und können dort heruntergeladen werden.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Geeignet für KMU und Großunternehmen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Nationale Registrierungsnummer: 062b7526-5a7e-4b8c-a9a5-c4c79a5aa9cd
Abteilung: Vergaberecht, Beschaffungsstelle und Zivilrecht
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postleitzahl: 21109
Postort: Hamburg
Region: Hamburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergaberecht, Beschaffungsstelle und Zivilrecht
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428403230📞
Fax: +49 40427940997 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bewerber*innen, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bewerber*innen, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt. In § 160 Abs. 3 GWB heißt es:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 111-402610 (2026-06-10)