Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2013 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
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- LPH 3 – 8 nach § 53 ff HOAI selbst erbracht und im Referenzzeitraum abgeschlossen
- ALG 1, 2, 3, 7.1 und 8 nach § 53 ff HOAI selbst erbracht und im Referenzzeitraum abgeschlossen
- Honorarzone ( Honorarzone lll)
- Bauwerkskosten brutto nach DIN 276 (KG 400, ALG 1, 2, 3, 7.1, 8) größer gleich 1,2 Mio. Euro
- Generalinstandsetzung
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
- Referenzprojekt: HLS-Maßnahmen in einem Gebäude in Holz- bzw. Holzmischbauweise
- Bestandteil des Referenzprojektes ist eine TGA-Maßnahme für eine Versammlungsstätte oder Bibliothek
- Referenzprojekt bei dem eine Sprinkleranlage umgesetzt wurde
- Multifunktionale Technische Anlagenkonzepte unter Berücksichtigung von Synergien
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Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
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Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 3 - 8 im o.g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
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Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.