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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106) in Verbindung mit dem Einzelbewertungsbogen ersichtlich:
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/247931
III.1. Angaben zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Anlage "III-106_Eigenerklaerung_zur_Eignung_offVerf-0822":
Berufshaftpflichtversicherung entsprechend der nachfolgenden Mindeststandards.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Erläuterung zum Eignungskriterium Berufshaftpflichtversicherung:
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- /
Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters:
a. mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personenschäden und einer
Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 EUR für sonstige Schäden,
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro
Versicherungsjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens ( zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz
in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine
Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende
Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern sind ein entsprechender Nachweis oder eine
entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.
III.2 Angaben zum Umsatz des Unternehmens in Anlage "III-106_Eigenerklaerung_zur_Eignung_offVerf-0822":
Der Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Gewertet wird das arithmetische Mittel der drei Jahreswerte des Bewerbers mit einem Mindestumsatz von: 310.000 Euro.
Sind die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, ist anzugeben, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat.
III.3. Angaben zu vorhandenen Mitarbeitern in Anlage "III-106_Eigenerklaerung_zur_Eignung_offVerf-0822":
Die Zahl der in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter.
Mindestanzahl der Beschäftigten: 5