Die Baumaßnahme im Tb 1b umfasst die Herstellung der neuen Parkanlage. Zentrales Element bildet hierbei der Neubau des Marx-Engels Forums mit den bestehenden Denkmalern. Weitere relevante Elemente bilden ein Gemeinschaftsbereich sowie der neue Entreeplatz vor dem bestehenden Kiosk an der Spandauer Straße, Ecke Rathausbrücke. Die Parkanlage wird durch zwei, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Flanierbänder aus Naturstein durchzogen. Untergeordnete Wege in Asphaltbauweise ergänzen die Hauptachsen und bilden in Kombination ein strukturiertes Wegesystem. Die beiden Flanierbänder werden mit breiten Granitblocken eingefasst, die Flächenbefestigung erfolgt mit einer mehrfarbigen Pflasterung aus Granitstein. Mig der Flanierbänder angeordnet bindet sich das Ausstattungsband, ebenfalls aus breiten Granitblocken gefertigt. In dem Flanierband werden sämtliche Ausstattungselemente wie Sitzgelegenheiten und Beleuchtung integriert.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Teilbereich 1b MEF, Landschaftsbauarbeiten
Referenznummer: E 2026-95 GB
Kurze Beschreibung:
Die Baumaßnahme im Tb 1b umfasst die Herstellung der neuen Parkanlage. Zentrales
Element bildet hierbei der Neubau des Marx-Engels Forums mit den bestehenden
Denkmalern. Weitere relevante Elemente bilden ein Gemeinschaftsbereich sowie der neue Entreeplatz vor dem bestehenden Kiosk an der Spandauer Straße, Ecke Rathausbrücke.
Die Parkanlage wird durch zwei, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Flanierbänder aus
Naturstein durchzogen. Untergeordnete Wege in Asphaltbauweise ergänzen die Hauptachsen
und bilden in Kombination ein strukturiertes Wegesystem. Die beiden Flanierbänder werden mit breiten Granitblocken eingefasst, die Flächenbefestigung erfolgt mit einer mehrfarbigen Pflasterung aus Granitstein. Mig der Flanierbänder angeordnet bindet sich das Ausstattungsband, ebenfalls aus breiten Granitblocken gefertigt. In dem Flanierband werden sämtliche Ausstattungselemente wie Sitzgelegenheiten und Beleuchtung integriert.
Die Baumaßnahme im Tb 1b umfasst die Herstellung der neuen Parkanlage. Zentrales
Element bildet hierbei der Neubau des Marx-Engels Forums mit den bestehenden
Denkmalern. Weitere relevante Elemente bilden ein Gemeinschaftsbereich sowie der neue Entreeplatz vor dem bestehenden Kiosk an der Spandauer Straße, Ecke Rathausbrücke.
Die Parkanlage wird durch zwei, in Nord-Süd-Richtung verlaufende Flanierbänder aus
Naturstein durchzogen. Untergeordnete Wege in Asphaltbauweise ergänzen die Hauptachsen
und bilden in Kombination ein strukturiertes Wegesystem. Die beiden Flanierbänder werden mit breiten Granitblocken eingefasst, die Flächenbefestigung erfolgt mit einer mehrfarbigen Pflasterung aus Granitstein. Mig der Flanierbänder angeordnet bindet sich das Ausstattungsband, ebenfalls aus breiten Granitblocken gefertigt. In dem Flanierband werden sämtliche Ausstattungselemente wie Sitzgelegenheiten und Beleuchtung integriert.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Zusätzliche Informationen:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – insbesondere hinsichtlich des Tarifentgelts -, die bei der Erstellung des Angebots sowie bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen sind, siehe Vergabeunterlagen.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) – insbesondere hinsichtlich des Tarifentgelts -, die bei der Erstellung des Angebots sowie bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen sind, siehe Vergabeunterlagen.
Postleitzahl: 10178
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-10 📅
Datum des Endes: 2028-06-09 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): A1 Herangehensweise zur Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 75
Qualitätskriterium (Bezeichnung): A2 Herangehensweise zur Baustellenlogistik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 900
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-15 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-15 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-06-15 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-08 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Es werden ausschließlich Unterlagen nachgefordert, die nicht die Bewertung auf Grundlage der Zuschlagskriterien betreffen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Anforderungen gemäß § 6a VOB/A können über das ULV oder ein anderes Präqualifizierungssystem nachgewiesen werden. Falls eine entsprechende Präqualifizierung nicht vorliegt, ist das Formblatt V 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Angebot einzureichen. Die darin genannten einzureichenden Nachweise zur Eignung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Anforderungen gemäß § 6a VOB/A können über das ULV oder ein anderes Präqualifizierungssystem nachgewiesen werden. Falls eine entsprechende Präqualifizierung nicht vorliegt, ist das Formblatt V 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit dem Angebot einzureichen. Die darin genannten einzureichenden Nachweise zur Eignung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Bieter hat mindestens 2 Referenzprojekte zu benennen, in denen nachfolgende
Anforderungen und Parameter nachgewiesen werden:
- Natursteinpflasterarbeiten (Pflaster und Platten) in Verkehrsflächen in Form einer
repräsentativen Parkanlage oder eines zum Projekt vergleichbaren innerstädtischen
Bereiches mit jeweils einer Flächengröße von mindestens 500 m²
Ausführungszeitraum der Bauleistung zwischen 01.01.2010 und 31.12.2025
Die Referenzen sind in einer Kurzbeschreibung des Bauvorhabens mit Fotos und
Benennung des Auftraggebers mit Kontaktdaten des Ansprechpartners beim AG
darzustellen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bieter hat mindestens 2 Referenzprojekte zu benennen, in denen nachfolgende
Anforderungen und Parameter nachgewiesen werden:
- Natursteinpflasterarbeiten (Pflaster und Platten) in Verkehrsflächen in Form einer
repräsentativen Parkanlage oder eines zum Projekt vergleichbaren innerstädtischen
Bereiches mit jeweils einer Flächengröße von mindestens 500 m²
Ausführungszeitraum der Bauleistung zwischen 01.01.2010 und 31.12.2025
Die Referenzen sind in einer Kurzbeschreibung des Bauvorhabens mit Fotos und
Benennung des Auftraggebers mit Kontaktdaten des Ansprechpartners beim AG
darzustellen
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis des Bieters über einen Jahresumsatz von mindestens jeweils 7 Mio. Euro pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Schriftliche Bescheinigung des Steinlieferanten/ Herstellers, dass der Steinbruch über ausreichend Steinmaterialkapazitäten für die gesamte Baumaßnahme aus einem Steinbruch verfügt. (2) Schriftliche Bescheinigung des Steinlieferanten/ Herstellers, dass in der Produktionsstätte ausreichend Steinverarbeitungs- und Transportkapazitäten zur Verfügung stehen, um sämtliche Pflaster- und Plattenmaterialien innerhalb der vorgesehenen Bauzeit
bedarfsgerecht und kontinuierlich liefern zu können.
(1) Schriftliche Bescheinigung des Steinlieferanten/ Herstellers, dass der Steinbruch über ausreichend Steinmaterialkapazitäten für die gesamte Baumaßnahme aus einem Steinbruch verfügt. (2) Schriftliche Bescheinigung des Steinlieferanten/ Herstellers, dass in der Produktionsstätte ausreichend Steinverarbeitungs- und Transportkapazitäten zur Verfügung stehen, um sämtliche Pflaster- und Plattenmaterialien innerhalb der vorgesehenen Bauzeit
bedarfsgerecht und kontinuierlich liefern zu können.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bei Zutreffen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 GWB erfolgt ein zwingender Ausschluss des Bieters. Bei Zutreffen eines Ausschlussgrundes gemäß § 124 GWB entscheidet der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über den Verbleib oder Ausschluss des Bieters im Verfahren.
Bei Zutreffen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 GWB erfolgt ein zwingender Ausschluss des Bieters. Bei Zutreffen eines Ausschlussgrundes gemäß § 124 GWB entscheidet der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über den Verbleib oder Ausschluss des Bieters im Verfahren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str.105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090138316 📠
URL: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 083-293810 (2026-04-28)