Teilgeneralsanierung und Erweiterung Berufsschule Bad Tölz, Bairawieserstr. – Architektenleistungen

Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen

Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen beabsichtigt die bestehende Nikolaus-Trischberger-Schule teilweise zu sanieren und teilweise zu erweitern. Gegenstand des Auftrages sind die vollumfänglichen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021 der LPH 1-9. Umgesetzt werden die energetische Sanierung (Fassaden- und Dachflächen) und die teilweise Umstrukturierung des Gebäudebestands sowie zwei Ergänzungsneubauten mit insgesamt 6 Klassenräumen (EG, OG) und einem Ersatzwerkraum für Zimmererarbeiten (EG). Zusätzlich soll ein erdgeschossiger Anbau die bestehende Pausenhalle erweitern und die Integrierung eines Sekretariats ermöglichen. Der Bedarf an zusätzlichen Differenzierungsräumen für die Berufsvorbereitungsjahrgänge wird im Bestand realisiert. Auch die Sanitärbereiche (EG) im Bestand sind umzustrukturieren und an die heutigen Anforderungen anzupassen. Um die Vorgaben an die Raumlufthygiene zu gewährleisten, sind in den Klassenräumen Lüftungseinzelgeräte vorgesehen. Die Beheizung erfolgt über eine Nahwärmeleitung durch ein Landkreiseigenes Heizwerk mit Biomasseanteil. Angestrebt wird der energetische Standard EG 70. Der zu sanierende Gebäudebestand verfügt über eine Grundfläche (GR) von 2.846m2, einer Hüllfläche von ca. 10.060m² und einen Bruttorauminhalt (BRI) von ca. 24.850 m³ einschließlich Teilunterkellerung. Die Ergänzungsneubauten und die Pausenhallenerweiterung sind mit einer GR von insgesamt ca. 468,5m2 und einem BRI von ca. 3.470m³ veranschlagt. In den Anschlussbereichen an den Gebäudebestand ist außerdem ein Teilabbruch des Bestandsgebäudes von insgesamt ca. 1.100m3 zu berücksichtigen. Die Abbrucharbeiten sind ggf. im Rahmen von Vorabmaßnahmen (Sanierung Drainage) bereits 2027 umzusetzen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die konventionelle Massivbauweise des Bestandsgebäudes auch in den Ergänzungsbauten fortsetzt. Außerdem wird die Mitwirkung bei der Fördermittelbeschaffung als Besondere Leistung honoriert. Für den Bauablauf ist zu beachten, dass sich das Baugrundstück mitten im Ort befindet und über eine beengte Zufahrtsstraße erschlossen ist. Im Hinblick auf die Sicherheit ist besonders zu beachten, dass die Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebes stattfinden werden. Auf Grund des geringen Umfanges der Leistungen für die Freianlagen werden die dazu erforderlichen Architektenleistungen mitbeauftragt. Die Leistungen beginnen im Januar 2027 und enden voraussichtlich im Dezember 2030. Das genannte Ende der Leistungen bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inklusive der Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen o.ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat wie z.B. eine nicht zeitnahe Freigabe von Fördermitteln. Nach aktueller Grobkostenschätzung hat das Bauvolumen einen Umfang von rd. 10,5 Mio. € (brutto).

Deadline

Deadline 2026-10-07

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teilgeneralsanierung und Erweiterung Berufsschule Bad Tölz, Bairawieserstr. – Architektenleistungen
Referenznummer: 701
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen beabsichtigt die bestehende Nikolaus-Trischberger-Schule teilweise zu sanieren und teilweise zu erweitern. Gegenstand des Auftrages sind die vollumfänglichen Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021 der LPH 1-9. Umgesetzt werden die energetische Sanierung (Fassaden- und Dachflächen) und die teilweise Umstrukturierung des Gebäudebestands sowie zwei Ergänzungsneubauten mit insgesamt 6 Klassenräumen (EG, OG) und einem Ersatzwerkraum für Zimmererarbeiten (EG). Zusätzlich soll ein erdgeschossiger Anbau die bestehende Pausenhalle erweitern und die Integrierung eines Sekretariats ermöglichen. Der Bedarf an zusätzlichen Differenzierungsräumen für die Berufsvorbereitungsjahrgänge wird im Bestand realisiert. Auch die Sanitärbereiche (EG) im Bestand sind umzustrukturieren und an die heutigen Anforderungen anzupassen. Um die Vorgaben an die Raumlufthygiene zu gewährleisten, sind in den Klassenräumen Lüftungseinzelgeräte vorgesehen. Die Beheizung erfolgt über eine Nahwärmeleitung durch ein Landkreiseigenes Heizwerk mit Biomasseanteil. Angestrebt wird der energetische Standard EG 70. Der zu sanierende Gebäudebestand verfügt über eine Grundfläche (GR) von 2.846m2, einer Hüllfläche von ca. 10.060m² und einen Bruttorauminhalt (BRI) von ca. 24.850 m³ einschließlich Teilunterkellerung. Die Ergänzungsneubauten und die Pausenhallenerweiterung sind mit einer GR von insgesamt ca. 468,5m2 und einem BRI von ca. 3.470m³ veranschlagt. In den Anschlussbereichen an den Gebäudebestand ist außerdem ein Teilabbruch des Bestandsgebäudes von insgesamt ca. 1.100m3 zu berücksichtigen. Die Abbrucharbeiten sind ggf. im Rahmen von Vorabmaßnahmen (Sanierung Drainage) bereits 2027 umzusetzen. Es wird davon ausgegangen, dass sich die konventionelle Massivbauweise des Bestandsgebäudes auch in den Ergänzungsbauten fortsetzt. Außerdem wird die Mitwirkung bei der Fördermittelbeschaffung als Besondere Leistung honoriert. Für den Bauablauf ist zu beachten, dass sich das Baugrundstück mitten im Ort befindet und über eine beengte Zufahrtsstraße erschlossen ist. Im Hinblick auf die Sicherheit ist besonders zu beachten, dass die Baumaßnahmen während des laufenden Schulbetriebes stattfinden werden. Auf Grund des geringen Umfanges der Leistungen für die Freianlagen werden die dazu erforderlichen Architektenleistungen mitbeauftragt. Die Leistungen beginnen im Januar 2027 und enden voraussichtlich im Dezember 2030. Das genannte Ende der Leistungen bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inklusive der Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen o.ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat wie z.B. eine nicht zeitnahe Freigabe von Fördermitteln. Nach aktueller Grobkostenschätzung hat das Bauvolumen einen Umfang von rd. 10,5 Mio. € (brutto).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 701
Titel: Teilgeneralsanierung und Erweiterung Berufsschule Bad Tölz, Bairawieserstr. - Architektenleistungen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
Postanschrift: Bairawieser Str. 12 1/2
Postleitzahl: 83646
Stadt: Bad Tölz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bad Tölz-Wolfratshausen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-07 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): A) Darlegung des vorgesehenen Projektteams (mit Unterkriterien)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): B) Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe (mit Unterkriterien)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Preis
Preis (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): - digital -
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2026-10-07 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: - digital -
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Gem. § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht nicht.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
siehe Anlage 6 - Seite E7 (A6 - Seite E7) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft (BiGe) über die Anzahl der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (2023, 2024, 2025) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von drei technischen Beschäftigten einschließlich der Geschäftsführung im Leistungsbild Gebäude und Innenräume. Dabei sind freie Mitarbeiter wie Unterauftragnehmer im Eignungsnachweis aufzuführen. Der Nachweis über die entsprechende Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen gem. § 47 Abs. 1 VgV ist im Eignungsnachweis separat von diesen freien Mitarbeitern auszufüllen. (A6 - Seiten E7 ff.) Angabe der Fachkräfte gem. §46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung des Bieters über die Berufsqualifikation eines Geschäftsführers oder einer Führungskraft gem. §75 VgV: Der Bieter erfüllt die fachliche Mindestanforderung, wenn in der Geschäftsführung oder unter den Führungskräften mindestens eine Person im jeweiligen Herkunftsstaat des Bieters berechtigt ist, die Berufsqualifikation Architekt (Diplom, Master, Bachelor, o.ä.) gem. §75 VgV zu führen. Der Nachweis ist durch Vorlage eines Abschlussdokumentes mit Angabe der jeweiligen Fachrichtung im Bereich Architektur und dem Abschlussdatum zu erbringen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung eines Architekten nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen. Dies geschieht durch Befähigungsnachweise entsprechend der Richtlinie 2013/55/EU-Berufsanerkennungsrichtlinie. (A6 - Seiten E7 ff.) Die Berufserfahrung des o.g. Geschäftsführers oder der Führungskraft im Leistungsbild Gebäude und Innenräume ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind fünf Jahre Berufserfahrung für den Geschäftsführer oder die Führungskraft in diesem Leistungsbild. (A6 - Seiten E14, E15) Angabe von zwei Referenzen (Referenz 1 und Referenz 2: LPH 1-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV. Folgende Mindestanforderungen gelten bei den Referenzprojekten: Referenz 1: energetische Sanierung eines schulischen Hochbaus Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.01.2016 und 31.12.2025 liegen, die LPH 1 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Gegenstand des Referenzprojektes ist die entsprechende Architektenleistung bei einer Sanierungsmaßnahme im Bereich des gesamten schulischen Hochbaues mit einem Bauvolumen von mind. 2,0 Mio. €, wobei vom Bieter die LPH 1-8 vollständig erbracht wurden. Die vollständige Projektdarstellung des Referenzprojektes ist auf je höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite mit einer kurzen Beschreibung in Textform (und evtl. erforderlichen, graphischen Darstellungen wie Grundrissen, Ansichten, Fotos etc. zu dokumentieren). Referenz 2: Erweiterung eines schulischen Hochbaus: Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.11.2016 und 31.10.2025 liegen, die LPH 1 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein. Gegenstand des Referenzprojektes ist eine Leistung bei einer Neubaumaßnahme als Erweiterung eines Schulgebäudes mit einem Bauvolumen von mind. 2,0 Mio. € (brutto). Der Bieter muss dabei die LPH 1 -8 vollständig erbracht haben. Die vollständige Projektdarstellung des Referenzprojektes ist auf je höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite mit einer kurzen Beschreibung in Textform (und evtl. erforderlichen, graphischen Darstellungen wie Grundrissen, Ansichten, Fotos etc. zu dokumentieren). Bei mindestens einem der eingereichten Referenzprojekte wurde bei der Beschaffung von öffentlichen Fördermitteln mitgewirkt (z.B. Zuarbeit hinsichtl. förderfähiger Kosten). Alle Referenzkriterien sind Mindestanforderungen. Die Nichteinhaltung der Eignungskriterien führt zum Ausschluss. Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten AG über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bieter oder BiGe, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Als Büroreferenz wird auch eine Referenz gewertet, die von den Mitarbeitern des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht. Hinweis: Die Auflistung der Eignungskriterien ist ausschließlich in Anlage 6 vollständig.
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Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
siehe Anlage 6 - Seiten E6 ff. (A6 - Seite E6) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 300.000 EUR (brutto) im Leistungsbild Gebäude und Innenräume. (A6 - Seite E6) Erklärung des Bieters zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 VgV: Eigenerklärung im Eignungsnachweis über das Vorliegen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung über 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und über 3,0 Mio. EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen (VU), das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Erklärung des Versicherungsunternehmens über das Vorhandensein oder die Bereitschaft zum Abschluss muss vor Auftragserteilung mit dem Angebot eingereicht werden und darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Personen- und Sach- und Vermögensschäden) ist eine Erklärung des VUs erforderlich, dass die Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des VUs nachgewiesen werden, in der das VU den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Hinweis: Die Auflistung der Eignungskriterien ist ausschließlich in Anlage 6 vollständig.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist und in der alle Mitglieder aufgeführt sind. Zusätzlich muss der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet sein. Es muss über einen Nachweis erklärt werden, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
siehe Anlage 6 - Seite E3 ff. (A6 - Seite E3 ff.) a) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB; b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister; c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG; d) Erklärung des Bieters, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen; e) Ist der Bieter eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt; f) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bieter muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen (auch freier Mitarbeiter) ist abzugeben; g) Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben; h) Erklärung des Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Eignungsnachweis eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbeteiligungen sind auch Teilnehmern unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieterbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften; i) (AE9 - Seiten E16 und E17) Erklärung Bezug Russland; j) (AE10 - Seite E18) Erklärung Masernschutzgesetz;
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen
Nationale Registrierungsnummer: DE128378248
Postanschrift: Prof.-Max-Lange-Platz 1
Postleitzahl: 83646
Postort: Bad Tölz
Region: Bad Tölz-Wolfratshausen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: hauptamt@lra-toelz.de 📧
Telefon: +49 8041505601 📞
Fax: +49 8041505240 📠
URL: http://lra-toelz.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av284a86-eu 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av284a86-eu 🌏
Teilnahme-URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av284a86-eu 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av284a86-eu 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Für die Einreichung von Eignungsnachweisen und des Angebotes ist ausschließlich die direkt, barrierefrei, uneingeschränkt und unentgeltlich zur Verfügung gestellte digitale Vergabeplattform zu nutzen. Eingereichte Unterlagen werden über die Vergabeplattform automatisch verschlüsselt. Eine unverschlüsselte Einreichung beispielsweise über E-Mail, über Fax oder per Brief ist nicht zulässig und führt zwangsweise zum Ausschluss. Fragen und Mitteilungen müssen ebenfalls über die digitale Vergabeplattform eingereicht werden. a) Die ausgefüllten Eignungsnachweise und auch die Angebote sind unter Angabe des Vor- und Nachnamens des gesamtverantwortlichen Vertreters des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft (BiGe) und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht formgerechte bzw. formlose Eignungsnachweise werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV). b) Während der Angebotsphase sind Fragen und Mitteilungen ausschließlich digital über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an den Auftraggeber (AG) zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. c) Das Angebot mit den erforderlichen Eignungsnachweisen kann ausschließlich verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleibt beim AG. d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, dem Eignungsnachweis beizulegen. e) Informationspflicht des Bieters: Die Teilnehmer/die Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bieter ausdrücklich darauf hin-gewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechen-de Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf die Eignungsnachweise und das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen: Sind die Eignungsnachweise und das Angebot bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem AG bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern: * der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis und kein neues Angebot abgegeben werden, * der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis und ein neues Angebot abgegeben werden. Der neue Eignungsnachweis und das neue Angebot müssen vor Ende der Angebots- und der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen, * der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden sollen. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete, Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Angebotsfrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss, wenn der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot unverändert aufrechterhalten werden sollen. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Eignungsnachweis und ein bereits eingereichtes Angebot, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden müssen. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Eignungsnachweis und das alte Angebot unverändert aufrechterhalten werden.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +498921762411 📞
Fax: +498921762847 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 162-582580 (2026-08-21)