zu Punkt II.2.5) Zuschlagskriterien
Die Gewichtungen der Zuschlagskriterien sind in der Bewertungsmatrix dargestellt und beinhalten die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wie Anzahl der Beschäftigten, Bürostruktur, Berufserfahrung Projektverantwortlicher und Erfahrungen/Referenzen sowie den Zeitplan und das Honorar. Der Auftraggeber behält sich vor, sofern der vorgesehene Finanzierungsrahmen (48.000,00 € brutto) überschritten wird, keine Auftragsvergabe vorzunehmen.
weitere zusätzliche Hinweise Angaben:
1. Der Auftraggeber stellt Antragsformulare zur Verfügung, welche unter der in I.3 genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Angebote werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) verfügt, kann diese in Ergänzung des Antragsformulars eingereicht werden. Die Ziffer 1-3, sowie 6 des Antragsformulars sind in diesem Fall nicht auszufüllen. Die einzureichenden Unterlagen bestehen aus dem Antragsformular/Eignungsanforderungen, der Bewertungsmatrix und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Das Antragsformular ist durch den Bieter auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen.
2. Angebote sind elektronisch via: evergabe.de einzureichen. Die Ausschreibungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften.
3. Der Auftraggeber behält sich nach § 56 (2) bis (4) VgV vor fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Ausgeschlossen hiervon sind leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (alle in der Bewertungsmatrix aufgeführten Punkte bzw. Unterlagen) nach § 56 (3) Satz 1 VgV.
4. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bieter gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert.
5. Die Angebotsabgabe ist nur über die Vergabeplattform
www.evergabe.de möglich.
6. Sollte das Angebotsschreiben nicht in elektronischer Textform unterzeichnet werden, sondern im Original per Hand, ist zwingend ein Firmenstempel neben der Unterschrift notwendig, da das Angebot sonst ausgeschlossen wird.
Angebote in anderer Form (per Post, per Telefax, per E-Mail) werden nicht berücksichtigt und deshalb ausgeschlossen.
7. Datenschutz
Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Dies betrifft jedoch nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Dabei ist der Bieter für die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Nachunternehmer verantwortlich.
Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegenüber nicht berücksichtigten Bietern eine Vorinformation gem. §134 GWB erfolgt.
Auf die beigefügten Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 der DSGVO wird verwiesen.