Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Anlage TNW 06 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) ist auch von präqualifizierten Unternehmen auszufüllen.
a) Angaben zu Referenzen
Benennung von Referenzen aus den letzten 10 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag hinsichtlich Art, Umfang bzw. Größe und Komplexität vergleichbaren Leistungen.
Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Erbringung von Planungsleistungen aus den Leistungsphasen 3 bis 5, Leistungen der Bauoberleitung (Leistungsphase 8) einschließlich der örtlichen Bauüberwachung und der Prüfung von Werk- und Montageplänen im Bereich der Elektrotechnik einschließlich Elektrischer Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (EMSR) von Schiffsschleusen, Schiffshebewerke, Sperrwerke, Schöpfwerke, Staustufen oder Hochwasser- bzw. Entwässerungspumpwerke im Sinne der Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) der HOAI mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad (Einstufung der Bauwerke und Anlagen mindestens in Honorarzone III der Anlage 12 zur HOAI) zum Gegenstand hatten („vergleichbare Bauwerke und Anlagen“).
Durch die vorgelegten Referenzen ist insgesamt nachzuweisen, dass bezogen auf den Bereich der Elektrotechnik einschließlich Elektrischen Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und für vergleichbare Bauwerke und Anlagen
- Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 5,
- Leistungen der Bauoberleitung (Leistungsphase 8) einschließlich der örtlichen Bauüberwachung und
- Prüfung von Werk- und Montageplänen
erbracht wurden (Mindestanforderungen). Hinsichtlich der Ausführung der Leistungsphasen kann der Nachweis auch durch die Vorlage mehrerer Referenzen erbracht werden, wobei die jeweilige Referenz nur für solche Leistungsphasen berücksichtigt wird, die im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags tatsächlich abgeschlossen sind.
Anhand der Beschreibungen / Angaben des Bewerbers muss für den Auftraggeber
nachvollziehbar sein, ob die Referenzleistung vergleichbar ist und die
Mindestanforderungen erfüllt sind.
Für die Referenzen sind Angaben zu folgenden Punkten zu machen:
• Projektbezeichnung
• Beschreibung der erbrachten Leistungen
• Angaben zum Ausführungszeitraum
• Projektvolumen (Baukosten netto)
• Angabe zur vertraglichen Bindung im Referenzprojekt (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer)
• Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber.
b) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte