Terrestrische Biotopkartierung von geschützten Biotopen, FFH-Lebensraumtypen und LRT-Entwicklungsbiotopen außerhalb der FFH-Gebiete im Naturpark Märkische Schweiz
Das Land Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Umwelt, beabsichtigt in den Jahren 2023 und 2024 die Erfassung bzw. Aktualisierung der Biotoptypen- und Lebensraumtypen-kartierung außerhalb der FFH-Gebiete im Naturpark Märkische Schweiz Die Kartierung dient dem Monitoring von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und gesetzlich geschütz-ten Biotopen sowie der Aktualisierung des Biotopkatasters des Landes Brandenburg und ist da-mit Grundlage für die Umsetzung der Europäischen FFH-Richtlinie und des gesetzlichen Bio-topschutzes im Land Brandenburg § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG. Außerdem gilt die Verordnung zu den gesetzlich geschützten Biotopen (Biotopschutzverordnung) vom 7. August 2006. Es ist gesetzliche Landesaufgabe des Landesamtes für Umwelt (LfU) Brandenburg, ein "Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope" zu führen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Umweltschutz
Referenznummer: VB-23-200
Kurze Beschreibung:
Das Land Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Umwelt, beabsichtigt in den Jahren 2023 und 2024 die Erfassung bzw. Aktualisierung der Biotoptypen- und Lebensraumtypen-kartierung außerhalb der FFH-Gebiete im Naturpark Märkische Schweiz
Die Kartierung dient dem Monitoring von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und gesetzlich geschütz-ten Biotopen sowie der Aktualisierung des Biotopkatasters des Landes Brandenburg und ist da-mit Grundlage für die Umsetzung der Europäischen FFH-Richtlinie und des gesetzlichen Bio-topschutzes im Land Brandenburg § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG. Außerdem gilt die Verordnung zu den gesetzlich geschützten Biotopen (Biotopschutzverordnung) vom 7. August 2006. Es ist gesetzliche Landesaufgabe des Landesamtes für Umwelt (LfU) Brandenburg, ein "Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope" zu führen.
Das Land Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Umwelt, beabsichtigt in den Jahren 2023 und 2024 die Erfassung bzw. Aktualisierung der Biotoptypen- und Lebensraumtypen-kartierung außerhalb der FFH-Gebiete im Naturpark Märkische Schweiz
Die Kartierung dient dem Monitoring von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und gesetzlich geschütz-ten Biotopen sowie der Aktualisierung des Biotopkatasters des Landes Brandenburg und ist da-mit Grundlage für die Umsetzung der Europäischen FFH-Richtlinie und des gesetzlichen Bio-topschutzes im Land Brandenburg § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG. Außerdem gilt die Verordnung zu den gesetzlich geschützten Biotopen (Biotopschutzverordnung) vom 7. August 2006. Es ist gesetzliche Landesaufgabe des Landesamtes für Umwelt (LfU) Brandenburg, ein "Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope" zu führen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Umweltschutz📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Umweltschutz📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Märkisch-Oderland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-30 📅
Datum des Beginns: 2023-09-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 124-390224
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
IV. Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus § 18 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
V. Die Bieter haben vertraglich sicherzustellen, dass die genannten Mitarbeiter die geschuldete Leistung auch tatsächlich erbringen und nur durch gleichwertige Mitarbeiter ersetzt werden dürfen.
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDY16T9GSDH
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
IV. Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus § 18 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
V. Die Bieter haben vertraglich sicherzustellen, dass die genannten Mitarbeiter die geschuldete Leistung auch tatsächlich erbringen und nur durch gleichwertige Mitarbeiter ersetzt werden dürfen.
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDY16T9GSDH
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Umwelt, beabsichtigt in den Jahren 2023 und 2024 die Erfassung bzw. Aktualisierung der Biotoptypen- und Lebensraumtypen-kartierung außerhalb der FFH-Gebiete im Naturpark Märkische Schweiz
Die Kartierung dient dem Monitoring von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und gesetzlich geschütz-ten Biotopen sowie der Aktualisierung des Biotopkatasters des Landes Brandenburg und ist da-mit Grundlage für die Umsetzung der Europäischen FFH-Richtlinie und des gesetzlichen Bio-topschutzes im Land Brandenburg § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG. Außerdem gilt die Verordnung zu den gesetzlich geschützten Biotopen (Biotopschutzverordnung) vom 7. August 2006. Es ist gesetzliche Landesaufgabe des Landesamtes für Umwelt (LfU) Brandenburg, ein "Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope" zu führen.
Die Kartierung dient dem Monitoring von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und gesetzlich geschütz-ten Biotopen sowie der Aktualisierung des Biotopkatasters des Landes Brandenburg und ist da-mit Grundlage für die Umsetzung der Europäischen FFH-Richtlinie und des gesetzlichen Bio-topschutzes im Land Brandenburg § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG. Außerdem gilt die Verordnung zu den gesetzlich geschützten Biotopen (Biotopschutzverordnung) vom 7. August 2006. Es ist gesetzliche Landesaufgabe des Landesamtes für Umwelt (LfU) Brandenburg, ein "Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope" zu führen.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 8
Bezeichnung des Loses: 205 Verdachtsbiotope
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Terrestrischen Biotopkartierung der in den vorgegebenen Geometrien bereits gekennzeichneten Verdachtsbiotope in dem jeweiligen Untersuchungsgebiet unter Verwendung der bisher vorliegenden Kartierungsergebnisse.
Bezeichnung des Loses: 283 Verdachtsbiotope
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: 498 Verdachtsbiotope
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: 361 Verdachtsbiotope
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: 347 Verdachtsbiotope
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: 238 Verdachtsbiotope
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: 416 Verdachtsbiotope
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: 252 Verdachtsbiotope
Losnummer: 8
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Naturpark Märkische Schweiz 15377 Die Lage und die Größe der jeweiligen Verdachtsbiotope (Flächen, Linien und Punkte), sowie die bisher vorhandene Datenlage kann den in Anlage 1 bereitgestellten Geometrien und der Sachdatenbank entnommen werden. Die Verdachtsbiotope haben in der Attributtabelle der shapes in dem Feld Verdacht jeweils einen Eintrag.
Naturpark Märkische Schweiz 15377 Die Lage und die Größe der jeweiligen Verdachtsbiotope (Flächen, Linien und Punkte), sowie die bisher vorhandene Datenlage kann den in Anlage 1 bereitgestellten Geometrien und der Sachdatenbank entnommen werden. Die Verdachtsbiotope haben in der Attributtabelle der shapes in dem Feld Verdacht jeweils einen Eintrag.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Entfällt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Entfällt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Es sind geeignete Referenzen des Unternehmens über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Terrestrische Kartierung von geschützten Biotopen und FFH-Lebensraumtypen nach der Brandenburgischen Biotopkartierungsmethode
a) Es sind geeignete Referenzen des Unternehmens über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Terrestrische Kartierung von geschützten Biotopen und FFH-Lebensraumtypen nach der Brandenburgischen Biotopkartierungsmethode
Der Nachweis kann erbracht werden durch Eigenerklärung in Form einer Liste (mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, Gutachten, Veröffentlichungen, Zeugnisse).
b) Es sind geeignete Referenzen des Unternehmens über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Erstellung und Bearbeitung von Biotop- und LRT-Kartierungen (GIS, BBK-Datenbank)
b) Es sind geeignete Referenzen des Unternehmens über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Erstellung und Bearbeitung von Biotop- und LRT-Kartierungen (GIS, BBK-Datenbank)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus § 18 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:01
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
IV. Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus § 18 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
V. Die Bieter haben vertraglich sicherzustellen, dass die genannten Mitarbeiter die geschuldete Leistung auch tatsächlich erbringen und nur durch gleichwertige Mitarbeiter ersetzt werden dürfen.
Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDY16T9GSDH
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postleitzahl: 14467
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 124-390224 (2023-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 248 715 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Naturpark Märkische Schweiz 15377 Buckow Die Lage und die Größe der jeweiligen Verdachtsbiotope (Flächen, Linien und Punkte), sowie die bisher vorhandene Datenlage kann den in Anlage 1 bereitgestellten Geometrien und der Sachdatenbank entnommen werden. Die Verdachtsbiotope haben in der Attributtabelle der shapes in dem Feld Verdacht jeweils einen Eintrag.
Naturpark Märkische Schweiz 15377 Buckow Die Lage und die Größe der jeweiligen Verdachtsbiotope (Flächen, Linien und Punkte), sowie die bisher vorhandene Datenlage kann den in Anlage 1 bereitgestellten Geometrien und der Sachdatenbank entnommen werden. Die Verdachtsbiotope haben in der Attributtabelle der shapes in dem Feld Verdacht jeweils einen Eintrag.