- Die Beteiligung als Bietergemeinschaft und/oder die Benennung von Nachunternehmern (NU) ist nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen möglich.
- Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt zum Angebot) als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. Die Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.
- Möchte sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie die technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe benennen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er mit Abgabe des Angebotes diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formblatt Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) dieser Unternehmen vorzulegen. Dieses Formblatt ist zu unterschreiben und als eingescannte PDF-Datei hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert.
- Möchte der Bieter Teile der Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/ Eignungsleihe zu benennen (Formblatt zum Angebot). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern.
- Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bewerbers sind im Falle von Bietergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der NUs mit dem Angebot einzureichen.
- Der Auftraggeber kann vom Bieter eine Urkalkulation elektronisch in einer vor der Einsichtnahme Dritter geschützten Form oder in einem gesonderten verschlossenen Umschlag verlangen. Die Urkalkulation kann bei der Angebotswertung, einem Nachtrag oder sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise eingesehen werden. Die Urkalkulation wird nach Freigabe der von beiden Vertragsparteien anerkannten Schlussrechnung an den Auftragnehmer zurückgegeben.
- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB wird mit der Abgabe des Angebots versichert. Bieter müssen ferner eine Eigenerklärung abgeben, nach der die Voraussetzungen des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 auf sie nicht zutreffen.
- Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten (§ 56 Abs. 2 bis 4 VgV).
- Die Vergabeunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unter
www.dtvp.de/ heruntergeladen werden.
Angebote sind einzureichen über die Funktion "Angebot abgegeben" elektronisch via:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YE66NFK/documents
- Es werden nur Angebote mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Angebotsschreiben in die Wertung miteinbezogen.
- Angebote nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss des Angebots.
- Zur Angebotsabgabe sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind bis spätestens 25.04.2023 über die Vergabeplattform
www.dtvp.de/ zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE66NFK