Für die Objekte:
- [1] Neubau Erweiterung Kunstgussmuseum
- [2] Umbau/Sanierung Friedensgedächtniskirche
- [3] Biotürme
- [4] Neubau Infobox
- [5] Umbau/Sanierung Belebtschlammbecken zur Erlebniswelt
werden die folgenden Planungsleistungen vergeben:
Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 4 bis 6 gem. § 53 Abs. 2 HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1 bis 9.
Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt in Abhängigkeit des Planungsergebnisses, der Bewilligung von Fördermitteln, dem Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen. Ein Anspruch auf diese weitere Beauftragung besteht nicht, der Abruf erfolgt durch die Auftraggeberin. Im Falle des Abrufes ist die Leistungserbringung verpflichtend.
Das anspruchsvolle Projekt wird durch Fördermittel der "Förderrichtlinie Strukturentwicklung zum Lausitzer Braunkohlerevier" unterstützt. Mit der Förderung werden besondere Anforderungen an die Nachhaltigkeit und den Umweltschutz gestellt. Entsprechende Bedingungen und Ziele sind bei der Planung zu berücksichtigen. Aus diesem Grund für Themen wie Wärmeschutz, Entwässerung, Energieversorgung und Regenwassernutzung innovative Ansätze gefordert.
Aufgrund des Einsatzes von Fördermitteln gehören daher zum geschuldeten Leistungsumfang auch die erforderlichen Abstimmungen oder Zuarbeiten im Zusammenhang mit den Prüfungsinstanzen (z. B. Baufachliche Prüfung).
Beantragt wurden die Fördermittel auf Basis einer Konzeptstudie (siehe Anlagen). Die Konzeptstudie wurde innerhalb der Stadt Lauchhammer und ihrer politischen Gremien abgestimmt, sie ist bei der Bearbeitung der Planungsleistungen zwingend zu berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-30.
“Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform abgewickelt. Bitte verwenden Sie daher auch nur...”
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die in der Bekanntmachung genannte Vergabeplattform abgewickelt. Bitte verwenden Sie daher auch nur die auf der Plattform bereit gestellten Kommunikationswege und schicken Sie uns keine E-Mails und/oder Dokumente in Papierform.
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Quelle: OJS 2023/S 127-404406 (2023-06-30)