Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
- Referenzen (Mindestkriterium):
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen in den letzten drei Jahren (seit 2020) verfügen.
Mindestens ein Referenzobjekt. Eine Referenzleistung ist nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn sie folgende Merkmale aufweist:
• Die Referenzobjekte sind der Branche Bank- Verwaltungs-, Bürogebäude zuordenbar
• Es werden/wurden Wartung- und Instandhaltungsleistungen an sicherheitstechnischen Anlagen erbracht. Insbesondere an folgenden Anlagen:
- Videoüberwachungsanlagen der Firma Genetec
- Zutrittskontrollanlagen der Firma Johnson Controls / Tyco Software House
- Sicherheitsleitsystem WinGuard der Firma Advancis
- Fluchttürsicherungssystemen
Zur Überprüfung der Referenzen sind sowohl die Referenzgeber als auch die Kontaktdaten von Ansprechpartner(n)*innen dieser Referenzgeber zu benennen, in den dafür vorgesehenen Textfeldern. Können Referenzen nicht verifiziert werden, behält sich die KfW vor, diese Referenzen als nicht wertungsfähig zu behandeln, was zum Ausschluss des betroffenen Bieters/Bewerbers führen kann.
- Objektleiter / Stellvertreter für vorgesehene Kernteam (Mindestkriterium):
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss für die Leistungserbringung über die erforderlichen Fachkräfte verfügen, und zwar: Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung wird ein Kernteam aufgestellt, das für die gesamte Vertragslaufzeit der KfW zur Verfügung steht. Zu diesem Kernteam zählen ein(e) Objektleiter(in), ein(e) stellvertretende(r) Objektleiter(in) (die hier vorgesehenen Qualifikationsanforderung en sind zwingend zu erfüllen) sowie der sogenannte „Ansprechpartner“.
Unter Objektleiter versteht die KfW einen Mitarbeiter, der als vertretungsbefugter Ansprechpartner des Auftragnehmers zu allen vertraglichen, fachlichen und operativen Themen zur Verfügung steht sowie für die Steuerung aller operativen Leistungen, wie z.B. die Organisation, Koordinierung und Disposition des Personals des für Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsaufträgen in den Vertragsobjekten der KfW verantwortlich ist. Er berät die KfW bei fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen, entwickelt praxisnahe und realisierbare Lösungsansätze auch unter Betrachtung wirtschaftlicher Aspekte. Der Objektleiter ist gegenüber den Mitarbeitern des Auftragnehmers und dessen Nachunternehmer(n) weisungsbefugt. Der (Die) Objektleiter(in) bzw. die Stellvertretung sind im Auftragsfall von Montag bis Freitag von 07.30 Uhr bis 17.30 Uhr dauerhaft
telefonisch erreichbar. Ein weiterer Ansprechpartner für die KfW muss ebenfalls Mitglied des Kernteams sein. Unter diesem Ansprechpartner versteht die KfW eine Eskalationsinstanz, die bei Differenzen zwischen der Objektleitung und der KfW hinzugezogen werden kann. Das Kernteam muss in der zweiten Verfahrensstufe im Präsentationstermin anwesend sein und die Qualität des Angebotes belegen. Das Kernteam besteht aus folgenden Personen (einschließlich der Ressourcen von Mitgliedern einer
Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmen):
1. Objektleiter/-in:
2. stellvertretende/-r Objektleiter/-in:
3. weiter(e) Ansprechpartner/-in / Eskalationsinstanz:
Die nachfolgenden Anforderungen hat der/ die Objektleiter/-in und der/die stellvertretender / stellvertretende Objektleiter/in mindestens zu erfüllen:
• Meister Elektrotechnik oder entsprechend gleichwertige Qualifikation aus anderen EU-Mitgliedstaaten
• mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Instandhaltung und dem Betrieb gebäudetechnischer Anlagen
• mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement als Objektleiter bzw. stellvertretender Objektleiter
Eskalationsinstanz: Benennung des Ansprechpartner/-in im Sinne einer Eskalationsinstanz (z.B. Vorgesetzte (r) der Objektleitung).
Können die erforderlichen Personen bei Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht benannt werden, so muss der Bewerber/ bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft zumindest alternativ erklären, dass entsprechend qualifizierte Personen spätestens bei Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden und diese Vorgaben zur Qualifizierung als besondere Ausführungsbedingungen und damit als Vertragsbestandteil akzeptiert werden.
- Benannte Person für Gefahrstoffe (Mindestkriterium):
Erklärung des Bewerbers bzw. des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, dass er über (mindestens) eine im Unternehmen festangestellte Person verfügt, die als „Beauftragte Person Gefahrstoff“ qualifiziert ist. Der Begriff" Beauftragte Person Gefahrstoff" bzw. "Gefahrstoffbeauftragter" ist gesetzlich nicht geschützt. Durch geeignete
Nachweise ist zu belegen, dass im Unternehmen eine Person beschäftigt ist, die die Geschäftsleitung und alle Personen, die im Unternehmen für den Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlich sind, bei Auswahl und Umgang mit Gefahrstoffen zu beraten. Die Grundlagen basieren auf Inhalten der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen Gefahrstoffverordnung - GefStoffV.