Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
• Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind.
• Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bewerbergemeinschaften müssen sämtliche geforderte Nachweise für alle Mitglieder vorlegen.
(Das Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) muss nicht verwendet werden, da alle erforderlichen Angaben in den Formblättern abgefragt werden.)
1. Benennung der projektverantwortlichen Person (Fachprojektleiter) für Leistungen nach AHO-Heft Nr.17, mit Nachweisen zur Erfüllung folgender Mindestqualifikationsanforderungen für die benannte Person:
- berufliche Mindestqualifikation: abgeschlossenes Studium, welches zur Bearbeitung der der Aufgabestellungbefähigt, Nachweis durch Studienabschlussurkunde
- mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Bearbeitung energetischer Belange von Hochbauvorhaben, Nachweis durch personenbezogene Referenzliste der letzten 5 Jahre.
2. Angabe von Nachunternehmern Verzeichnis zu wesentlichen Nachunternehmern (Formblatt E)
3. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne von §123 und 124 GWB (Eigenerklärung) vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte Nachunternehmer jeweils für sich abgeben. (siehe Formblatt F)
4. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmern, die einen Leistungsbestandteil verantworten und auf die sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit stützt, vorgesehen ist. Ist dies der Fall, kann vom Auftraggeber die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden.
5. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss erklären, dass sie sich am Vergabeverfahren ausschließlich als Mitglied dieser beteiligt und in keiner anderen Weise als Bewerber an dem Vergabeverfahren beteiligt ist. Er muss weiter erklären, dass er im Falle der Beauftragung, gemeinsam mit allen weiteren Mitgliedern gesamtschuldnerisch haftet. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindlichen Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und entgegenzunehmen.
6. Angabe des Bewerbers zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. Sollten keine Verknüpfungen bestehen, ist eine formlose Negativerklärung abzugeben.
7. Aktueller Auszug aus dem Berufsregister für natürliche Personen bzw. Auszug aus dem Handelsregister für juristische Personen, nicht älter als 3 Monate.
8. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, die nicht älter als 6 Monate ist. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurückberechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Diese Unbedenklichkeitserklärung ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
9. Eigenerklärung Sanktionspaket EU: Gemäß Vordruck 523 EU, diese ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Diese Eigenerklärung ist auch für jeden qualifizierten Nachunternehmer abzugeben.
10. Ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung. Diese Eigenerklärung ist auch für jeden qualifizierten Nachunternehmer abzugeben.
11. unterzeichnete Eigenerklärungen gem. TVergG LSA