Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu Ziff. 1:
Bieter haben nachzuweisen, dass sie in den letzten zehn Jahren (ab August 2013) für mindestens ein Gebäude die Planung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), 6 (Förderanlagen) und 8 (Gebäudeautomation) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI erbracht haben. Das Referenzprojekt muss mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Referenz betrifft ein Gebäude mit Werkstätten oder Laboren
- Erbrachte Leistungen mind. LPH 3 bis 7 nach § 55 HOAI
- Referenz ist unter Einsatz von öffentlichen Fördermitteln entstanden
- Baukosten der Technischen Anlagen für die Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 insgesamt mindestens netto 1 Mio. Euro
Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahingehend, dass das Mitglied, eine entsprechende Referenz für die Leistungen derjenigen Anlagengruppe(n) im Umfang derjenigen Leistungsphasen nachweisen muss, die das Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll(en).
Verfügt der Bieter nicht über ein Referenzprojekt mit den o.g. Anforderungen aus der Zeit seit 2013, bei dem er die Leistungsphasen 3 bis 7 nach § 55 HOAI vollständig für die o.g. Anlagengruppen erbracht hat, so kann die notwendige Erfahrung mit vergleichbaren Planungsleistungen auch durch Benennung mehrerer Referenzprojekte nachgewiesen werden. Es ist beispielsweise zulässig, die Leistungsphasen 3 bis 5 und die Leistungsphasen 6 bis 7 durch unterschiedliche Referenzprojekte nachzuweisen. Jedes Referenzprojekt muss jedoch ein mit öffentlichen Fördermitteln errichtetes Gebäude mit Werkstätten oder Laboren betreffen, nach dem 01.08.2013 fertiggestellt worden sein und die Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 nach § 53 Abs. 2 HOAI müssen Baukosten von insgesamt mind. 1 Euro netto umfasst haben.
Für den Referenznachweis ist das Formular B-13 zu nutzen.
zu Ziff. 2:
Bieter haben nachzuweisen, dass sie in den letzten zehn Jahren (ab August 2013) für mindestens ein Gebäude die Objektüberwachung der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), 6 (Förderanlagen) und 8 (Gebäudeautomation) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI erbracht haben. Das Referenzprojekt muss mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Referenz betrifft ein Gebäude mit Werkstätten oder Laboren
- Erbrachte Leistungen mind. LPH 8 nach § 55 HOAI
- Referenz ist unter Einsatz von öffentlichen Fördermitteln entstanden
- Baukosten der Technischen Anlagen für die Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 insgesamt mindestens netto 1 Mio. Euro
Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft gelten die vorgenannten Anforderungen dahingehend, dass das Mitglied, eine entsprechende Referenz für die Leistungen derjenigen Anlagengruppe(n) im Umfang derjenigen Leistungsphasen nachweisen muss, die das Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall übernehmen soll(en).
Für den Referenznachweis ist das Formular B-14 zu nutzen.
zu Ziff. 3:
Bieter haben (durch Eigenerklärung) anzugeben, dass sie über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 3 Berufsträger (Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering/of Arts (Inhaber und angestellte Mitarbeiter) beschäftigt haben.
Für die Angaben ist das Formular B-15 zu nutzen.