Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Anzahl der Referenzenprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bezüglich der Planung und Objektüberwachung Gleichspannungssystem zur Anwendung eines Gleichspannungssystems in der Größenordnung von mindestens 100 kW, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Der Bewerber hat mindestens Leistungsphasen 2 - 8 gemäß/analog § 55 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht.
- Die Referenz ist nicht älter als 5 Jahre. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gemäß/analog § 55 HOAI fand nach dem 01.07.2018 statt.
1 Referenz: 1 Punkt
2 Referenzen: 2 Punkte
Ab 3 Referenzen: 3 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 3 Referenzen erreicht.
Gewichtung: 20 %
2. Anzahl der Referenzenprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bezüglich der Planung und Objektüberwachung im Bereich der leistungselektronischen oder elektroantriebstechnischen Nutzung oder Forschung, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Der Bewerber hat mindestens Leistungsphasen 2 - 8 gemäß/analog § 55 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht.
- Die Referenz ist nicht älter als 5 Jahre. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gemäß/analog § 55 HOAI fand nach dem 01.07.2018 statt.
1 Referenz: 1 Punkt
2 Referenzen: 2 Punkte
Ab 3 Referenzen: 3 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 3 Referenzen erreicht.
Gewichtung: 20 %
3. Anzahl der Referenzenprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bezüglich der Planung und Objektüberwachung im Bereich der Auslegung und Integration von Batteriespeichern für Gleichstromnetze, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Der Bewerber hat mindestens Leistungsphasen 2 - 8 gemäß/analog § 55 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht.
- Die Referenz ist nicht älter als 5 Jahre. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gemäß/analog § 55 HOAI fand nach dem 01.07.2018 statt.
1 Referenz: 1 Punkt
2 Referenzen: 2 Punkte
Ab 3 Referenzen: 3 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 3 Referenzen erreicht.
Gewichtung: 20 %
4. Anzahl der Referenzenprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bezüglich der Planung und Objektüberwachung eines dezentralen Lastmanagements für Gleichstromnetzwerke, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Der Bewerber hat mindestens Leistungsphasen 2 - 8 gemäß/analog § 55 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht.
- Die Referenz ist nicht älter als 5 Jahre. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gemäß/analog § 55 HOAI fand nach dem 01.07.2018 statt.
1 Referenz: 1 Punkt
2 Referenzen: 2 Punkte
Ab 3 Referenzen: 3 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 3 Referenzen erreicht.
Gewichtung: 20 %
5. Anzahl der Mitarbeitenden (Bezugsgroße: Vollzeitäquivalent), die über eine akademische Ausbildung im Bereich der Leistungselektronik verfügen.
1 bis 2 Mitarbeitende: 1 Punkt
3 bis 4 Mitarbeitende: 2 Punkte
Ab 5 Mitarbeitende: 3 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 5 Mitarbeitenden erreicht.
Gewichtung: 20 %
Sofern in den Teilnahmeanträgen Erklärungen oder Angaben fehlen oder Angaben fehlerhaft sind, so werden diese mit 0 Punkten bewertet. Werden Angaben gemacht, die den Anforderungen für die Vergleichbarkeit für Referenzen nicht oder nur teilweise entsprechen, können diese ebenfalls mit 0 Punkten bewertet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Informationen oder Nachweise zur Eignungsbewertung der Bewerber nachzufordern, sofern zulässig.
Die bei den Kriterien 1 bis 5 jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem jeweils angegebenen Faktor der Gewichtung multipliziert.
Beispiel für die Bewertung eines Teilnahmeantrags:
Kriterium 1: 3 Referenzen = 3 Punkte x Gewichtung 20 = 60 gewichtete Punkte
Kriterium 2: 3 Referenzen = 3 Punkte x Gewichtung 20 = 60 gewichtete Punkte
Kriterium 3: 3 Referenzen = 3 Punkte x Gewichtung 20 = 60 gewichtete Punkte
Kriterium 4: 3 Referenzen = 3 Punkte x Gewichtung 20 = 60 gewichtete Punkte
Kriterium 5: 5 Mitarbeitende = 3 Punkte x Gewichtung 20 = 60 gewichtete Punkte
Gesamtpunktzahl: 300 gewichtete Punkte
Bewerber/Bewerbergemeinschaften können im Rahmen der Bewertung der Eignung unter Zugrundelegung der vorstehend genannten Auswahlkriterien maximal 15 Punkte = maximal 300 gewichtete Punkte) sammeln.
Sollte die Auswertung der Teilnahmeanträge ergeben, dass auf mehrere Teilnahmeanträge dieselbe (gewichtete) Punktzahl entfällt, so entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).