Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten.
https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/376463bf-0b29-4701-8fe0-60cabb4d5b29/suitabilitycriteria
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (nachfolgend SUN) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags für die thermische Klärschlammentsorgung von entwässertem Klärschlamm (AVV 19 08 05) inkl. Abholung, Transport und Verwiegung für den Zeitraum 01.10.2026 – 31.12.2028. Die Jahresmenge an Originalsubstanz beträgt ca. 36.000 t. Der Zuschlag wird auf den wirtschaftlichsten Bieter (siehe Punkt 1.12) erteilt.
Vertragslaufzeit: 01.10.2026 - 31.12.2028. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch.
1. Allgemeines
SUN schließt die landwirtschaftliche, gärtnerische und landbauliche Klärschlammverwertung/-entsorgung ausdrücklich aus.
Es ist ausschließlich die thermische Verwertung/Entsorgung des entwässerten Klärschlammes zulässig. Als thermische Verwertung/Entsorgung ist die Klärschlammmonoverbrennung, die Mitverbrennung in Kraftwerken/Müllverbrennungsanlagen oder der Einsatz als Ersatzbrennstoff, z.B. in Zementwerken, denkbar. Es sind vom Auftragnehmer sämtliche abfallrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten.
Die Verwertung/Entsorgung darf nur in Deutschland stattfinden. Ein grenzübergreifender Transport ist nicht zulässig.
2. Eignungskriterien
Dem Angebot sind folgende Unterlagen beizulegen:
• Referenzen für mind. zwei vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
• Eine Liste der aktuell in Frage kommenden Verwertungsanlagen mit Kopien der behördlichen Genehmigungen (oder andere geeignete Nachweisdokumente) für die thermische Verwertung von Klärschlamm (AVV 19 08 05).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet nachzuweisen, dass die Entsorgungsanlagen den rechtlichen Vorschriften entsprechen.
• Die Summe der dem Auftragnehmer insgesamt zur Verfügung stehenden Entsorgungs-kapazitäten muss mindestens 100.000 Jahrestonnen betragen. Dies ist auf geeignete Weise, z.B. durch Annahmeerklärungen der Entsorgungsanlagen, darzulegen.
Hinweise:
Bei nach Abschluss des Vertrages neu hinzukommenden Entsorgungsanlagen sind vor Beginn der dortigen Entsorgung Kopien der behördlichen Genehmigungen (oder andere geeignete Nachweisdokumente) dieser Anlagen zur thermischen Verwertung von Klärschlamm (AVV 190805), Annahmeerklärungen und Informationen über die Verfügbarkeit, Entsorgungssicherheit und ausreichender Kapazität der Verwertungsanlagen vorzulegen und von SUN zu genehmigen.
Eine Zwischenlagerung des Klärschlamms ist vorab SUN zur Genehmigung mit Kopien der behördlichen Genehmigung zur Lagerung von Klärschlamm vorzulegen. Eine Verbringung in Zwischenlager gilt nicht als Entsorgung. Bei der Anmeldung eines Zwischenlagers bei SUN ist bereits der endgültige Entsorgungsweg und die geplante Lagerdauer schriftlich anzugeben.
Die endgültige Entsorgung des zwischengelagerten Klärschlamms ist nach Abschluss der Entsorgung mit Nennung der Entsorgungsanlage schriftlich bei SUN anzuzeigen.
Der Auftragnehmer erklärt mit Abgabe des Angebots, dass er mit den spezifischen Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) inklusive des untergesetzlichen Regelwerks vertraut ist und die sich daraus ergebenden Anforderungen einhält.
3. Örtlichkeiten
Es ist obligatorisch, dass sich der Auftragnehmer vor der Bewerbung mit den Örtlichkeiten, ins-besondere mit den Verlade- und Verwiegemodalitäten im Klärwerk 1 vertraut macht. Termine hierzu sind rechtzeitig über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform oder E-Mail
sun@stadt.nuernberg.de abzustimmen. Forderungen, die sich aus einer unterlassenen Ortseinsicht ergeben, können nicht berücksichtigt werden.
4. Angebotswertung
Die Wertung der Angebote erfolgt anhand des Entsorgungspreises in Euro je Tonne zu entsorgender Originalsubstanz entwässerten Klärschlamms mit 22 – 30 % TR. Der Preis ist für den Hauptauftrag vom 01.10.2026 bis 31.12.2028 fix anzugeben, in der Preisposition des Leistungsverzeichnisses ist der Einzelpreis und der Gesamtpreis einzutragen. Der Preis enthält die Entsorgung inkl. Verladung, Abholung, Transport und alle anfallenden Nebenkosten (Maut, Analysen, Gebühren, Erstellen von Unterlagen etc.). Der Zuschlag wird auf das preiswerteste Angebot eines Bieters erteilt, welcher die Eignungskriterien in vollem Umfang für die Ausschreibung erfüllt.