Thüringen Klinik Saalfeld - Neubau Bettenhaus - Bauleitplanung gem. § 19 HOAI 2021

Thüringen Klinik "Georgius Agricola" Saalfeld

Thüringen Klinik Saalfeld - Neubau Bettenhaus - Bauleitplanung gem. § 19 HOAI 2021

Deadline

Deadline 2026-06-15

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Thüringen Klinik Saalfeld - Neubau Bettenhaus - Bauleitplanung gem. § 19 HOAI 2021
Referenznummer: DRESO_L-2026-0029
Kurze Beschreibung:
Thüringen Klinik Saalfeld - Neubau Bettenhaus - Bauleitplanung gem. § 19 HOAI 2021
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Klinikstandortes sowie begleitende Ordnungs- und Anpassungsmaßnahmen am Bestand. In die Betrachtung werden alle Flurstücke der Thü- ringen-Kliniken inklusive der vorhandenen Parkplätze und des Parkhauses, angrenzender Verkehrsflächen sowie derzeit landwirtschaftlich genutzter Flä- chen einbezogen (siehe Geltungsbereich). Zudem werden alle möglichen Bauabschnitte (BA 1-3) betrachtet. Zur Entflechtung der Verkehrswege werden Rettungsdienst sowie Patienten/Besucher über "Zum Eckardtsanger" geführt, während Ver- und Entsorgung über den Rainweg (Klopstockstraße) erfolgen und hierfür der Geh-/Radweg qualifiziert werden soll. Darüber hinaus wird der ÖPNV einbezogen, insbesondere durch die Umverlegung der Bushaltestelle am Krankenhaus.
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Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-15 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Saalfeld-Rudolstadt 🏙️
Postanschrift: Rainweg 68
Postleitzahl: 07318
Stadt: Saalfeld
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-15 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-15 15:19:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Beiwohnung der Bieter zur Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-06-15 15:19:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Beiwohnung der Bieter zur Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Thüringen Klinik "Georgius Agricola" Saalfeld
Nationale Registrierungsnummer: Saalfeld
Postanschrift: Rainweg 68
Postleitzahl: 07318
Postort: Saalfeld
Region: Saalfeld-Rudolstadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Stiehler
E-Mail: cstieler@thueringen-kliniken.de 📧
Telefon: +49 3671541956 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e217b7317-7d2aff16c728d6bf 🌏
Teilnahme-URL: https://www.tender24.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e217b7317-7d2aff16c728d6bf 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen enthalten ein Formular zur Eignungsprüfung, welches die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihrer Angebote verwenden müssen. 2. Zulässig sind sowohl Einzelbieter als auch Bietergemeinschaften. Zudem kann der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft vorgenommen werden.Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Die geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu unterzeichnen. Ebenso sind die erforderlichen Nachweise für jedes Mitglied separat einzureichen und gemeinsam mit dem Angebot vorzulegen. Zum Einsatz vorgesehene Nachunternehmer (§ 36 VgV) haben eine Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und dem Angebot beizulegen. 3. Eignungsleihe: Stützt der Bieter oder die Bietergemeinschaft ihre technische, wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe auf einen Nachunternehmer, sind sämtliche hierfür erforderlichen Nachweise und Erklärungen auch für diesen Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen. Bei der Vorlage von Referenzen im Rahmen der Eignungsleihe wird zudem erwartet, dass der betreffende Nachunternehmer die entsprechenden Leistungen im Projekt tatsächlich übernimmt. Darüber hinausmüssen sowohl der Eignungsgeber als auch der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft alle einschlägigen Ausschlussgründe erfüllen und dürfen keinen vergaberechtlichen Ausschlusskriterien unterliegen. Ferner ist eine Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV) zu unterzeichnen und dem Angebot beizulegen. Dass die im Vergabeverfahren benannten Personen die Vertragsleistungen erfüllen werden, hat der Bieter verbindlich zu versichern. Ein Wechsel des ausführenden Personals/Eignungsverleihers für die Auftragserfüllung ist nur aus wichtigem, vom Bieter nicht zu vertretendem, nachzuweisenden Grund, im Übrigen nur mit Zustimmung des Auftraggebers und bei gleichwertiger Personalersatzgestellung zulässig. 4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein. 5. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 6. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Angebote berücksichtigt. 8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. 9. Die Teilnahme der Bieter an der Eröffnung der der Angebote ist ausgeschlossen. 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen /Unterlagen/Nachweise den Angeboten beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 11. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird anonymisiert veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 08.06.2026, Ortszeit: 12.00 Uhr eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter /Bietergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freitstaates Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
URL: http://www.thueringen.de/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenübe dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 094-338117 (2026-05-13)