1. Verfahrensablauf:
Die Auftraggeberin wird nach Eingang der Angebote jeweils eine Prüfung und Wertung anhand der bekannt gegebenen Eignungs- und Zuschlagskriterien durchführen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung.
Die Angebote müssen alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind. Angebote, die nicht alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Der Zuschlag erfolgt je Los auf das wirtschaftlichste Angebot gem. der ausgewiesenen Zuschlagskriterien.
Das Angebot ist ausschließlich über das benannte e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes termingerecht, in der dafür vorgesehenen Form, vollständig
ausgefüllt, vollständig in allen Bestandteilen einzureichen. Der Abgabetermin ist der Anlage A1, hier Pkt. 2.6 zu entnehmen.
Die einzureichenden Bestandteile sind der Anlage A2 zu entnehmen. Die Angebotsunterlagen müssen zwingend alle geforderten Angaben enthalten. Der komplette Umfang/Wortlaut der Originalausschreibungsunterlagen wird ausdrücklich anerkannt.
2. Bietergemeinschaft:
Angebote von Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A4, hier "A4.1 - Bietergemeinschaftserklärung") vollständig ausgefüllt und eingereicht wird. In der
Bietergemeinschaftserklärung sind sämtliche Mitglieder Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen jedes einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben.
Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw. Neubildung einer gegründeten Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebots muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich in Textform (z.B. über die e-Vergabeplattform, per E-Mail) angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach Einreichung des Angebots kann nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung unzulässig sein und zum Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen. Nach Anzeige durch den Bieter behält sich die Vergabestelle eine entsprechende Prüfung vor. Die Vergabestelle weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Bieter die rechtlichen, insbesondere vergabe- und kartellrechtlichen, Voraussetzungen und Bedingungen zur Bildung einer Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bieter (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten.
3. Unterauftragnehmer/Eignungsleihe:
Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leistung durch den Bieter (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer übertragen wird (§ 34 SektVO), ist von der sogenannten Eignungsleihe zu unterscheiden. Bei der Eignungsleihe beruft sich ein Bieter auf die Eignung Dritter (eignungsrelevante Drittunternehmen), ohne dass diese zwingend zugleich als Unterauftragnehmer mit einem Teil der Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht nur hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 47 Abs. 1 S.1 SektVO). Im Hinblick auf die erforderliche berufliche Befähigung ist die Eignungsleihe lediglich dann zulässig, wenn die eignungsrelevanten Drittunternehmen die Leistung als Unterauftragnehmer auch tatsächlich erbringen (§ 47 Abs. 1 S. 3 SektVO).
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter folgende Unterlagen einzureichen:
• Anlage A4, hier A4.2 - Benennung Unternehmen der Eignungsleihe
• Anlage A4, hier A4.5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen
Das eignungsleihende Unternehmen hat die folgenden Unterlagen einzureichen:
• Anlage A4, hier A4.3 - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
• Anlage A4, hier A4.4 A4.8, A4.9 - Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung.
Im Rahmen der eignungsleihenden Unterauftragnehmerschaft sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen:
• Anlage A4, hier A4.5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz
• Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit die Anlage A4, hier A4.6 "Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit"
• Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde des Wirtschaftsteilnehmers ist die Anlage A4.7.1, A4.7.2 "Eigenerklärung und Nachweise technische + berufliche Leistungsfähigkeit" mit den soweit erforderlichen Angaben.
4. Informationen über die elektronische Einreichung der Angebote findet sich unter
https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/support/
hilfezurevergabe/bietercockpit-benutzerhandbuch.
5. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die Ihnen über das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes zur Verfügung gestellt werden.