Tierseuche

GbR bestehend aus 44 Stadt- und Landkreisen des Bundeslandes Baden-Württemberg

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Gewährleistung einer effektiven Tötung von Geflügel- und Klauentierbeständen in sämtlichen Stadt- und Landkreisen des Bundeslandes Baden-Württemberg im Falle des Ausbruchs einer Tierseuche durch Vorhalten von ausreichend geeigneten und einsatzfähigen technischen und personellen Kapazitäten (sog. Vorhalteleistung in der Vorhaltephase) sowie die Durchführung der Tötung, der Vordesinfektion und der Entwesung, der Bereitstellung der Tierkörper gegenüber dem von der Tierseuche betroffenen Stadt- oder Landkreis zur Abholung und der Rückverlegung der Tötungseinheiten vom Einsatzort an den jeweiligen sog. Stand-by-Standort in der sog. Einsatzphase durch den Auftragnehmer. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsverzeichnis.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-04-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-04-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tierseuche
Referenznummer: MLRABT3-9120-28/3
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Gewährleistung einer effektiven Tötung von Geflügel- und Klauentierbeständen in sämtlichen Stadt- und Landkreisen des Bundeslandes Baden-Württemberg im Falle des Ausbruchs einer Tierseuche durch Vorhalten von ausreichend geeigneten und einsatzfähigen technischen und personellen Kapazitäten (sog. Vorhalteleistung in der Vorhaltephase) sowie die Durchführung der Tötung, der Vordesinfektion und der Entwesung, der Bereitstellung der Tierkörper gegenüber dem von der Tierseuche betroffenen Stadt- oder Landkreis zur Abholung und der Rückverlegung der Tötungseinheiten vom Einsatzort an den jeweiligen sog. Stand-by-Standort in der sog. Einsatzphase durch den Auftragnehmer. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsverzeichnis.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Veterinärwesens 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Geflügel
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftrag wird in 2 Lose aufgeteilt. Angebote sind möglich für beide Lose. Ein Los umfasst Geflügeltierbestände, das andere Los umfasst Klauentierbestände.Je Los sind bestimmte Geräte, u.a. drei Dekontaminationsschleusen, an einem Standort in Baden-Württemberg vorzuhalten. Dem Auftragnehmer werden je Los zwei bestimmte Stand-by-Standorte kostenfrei zur Verfügung gestellt, ohne Verpflichtung, diese zu nutzen. Für die Tötung werden jeweils bestimmte Mindesttötungskapazitäten pro 24 h vorgegeben. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsverzeichnis.
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Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber (Gesellschaft bürgerlichen Rechts/GbR, bestehend aus sämtlichen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg) weist darauf hin, dass eine Übernahme des Vertrags durch das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR), beabsichtigt ist, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Tragung der Vorhaltekosten durch das Land Baden-Württemberg geschaffen werden. Der Auftragnehmer stimmt dieser Vertragsübernahme mit Vertragsschluss ausdrücklich zu. Einzelheiten regelt § 13 des Vertrags. Eine vollständige Liste aller GbR-Gesellschafter (Stadtkreise und Landkreise) ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist das gesamte Bundesland Baden-Württemberg (alle Stadt- und Landkreise). In der Vorhaltephase (Phase 1) sind die Leistungen wahlweise an den Stand-by-Standorten des Auftraggebers in Baden-Württemberg oder eigenen Standort/en zu erbringen; mindestens ein Standort muss sich in Baden-Württemberg befinden. Ferner ist es der Ort, an dem die Tierseuchenübung stattfindet. In der Einsatzphase (Phase 2) ist der Erfüllungsort der Ort im jeweils von der Tierseuche betroffene Stadt- oder Landkreis in Baden-Württemberg, in dem die jeweiligen Leistungen der Phase 2 erbracht werden (insbesondere an dem sich der jeweils zu tötende Tierbestand befindet).
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Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 6 Jahre
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag wird nach Ablauf der Vertragslaufzeit voraussichtlich erneut ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit beträgt jeweils 6 Jahre ab Inkrafttreten, wobei der Vertrag frühestens am 01.07.2026 in Kraft tritt. Die erneute Bekanntmachung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2032 veröffentlicht.
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 39.0
19.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Abrufkenntnis ohne Zeitverzögerung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit Tötungsgeräte
Transportmittel einsatzbereit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gaskonzentrationskontrolle
Seuchenverschleppungsverhinderung
Personalverfügbarkeit
Koordinierung nach Abrufeingang
Einweisung Personal zu Einsatzbeginn
Umsetzung Behördenanweisungen
Havariekonzept
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Klauentiere
Zusätzliche Informationen:
Die Leistungen der Einsatzphase (Phase 2) dürfen grundsätzlich nicht an Unterauftragnehmer weitergegeben werden. Ausnahme für Los 2: Zur tierschutzgerechten Tötung des Fetus bei trächtigen Klauentieren im letzten Drittel der Trächtigkeit darf ausschließlich die Tötung durch Injektion eines geeigneten und zulässigen Tierarzneimittels durch eine approbierte Tierärztin / einen approbierten Tierarzt zum Einsatz kommen, der beauftragt werden darf. Die Kosten für Tierarzneimittel zur Injektionstötung sowie für die Beauftragung approbierter Tierärzte/innen sind in die Kosten einzukalkulieren.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren gemäß § 15 VgV durchgeführt. Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 (Geflügel) und Los 2 (Klauentiere). Angebote können für ein oder beide Lose abgegeben werden. Die Leistung gliedert sich in zwei Phasen: Phase 1 (Vorhaltephase) umfasst das Vorhalten der Tötungseinheiten an einem Stand-by-Standort sowie die jährliche Teilnahme an einer Tierseuchenübung. Phase 2 (Einsatzphase) umfasst Verlegung der Tötungseinheiten, Tötung, Vordesinfektion, Entwesung, die Bereitstellung der Tierkörper zur Abholung und Rückverlegung der Tötungseinheiten. Eine Abrufverpflichtung für die Einsatzphase besteht nicht. Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot nach folgenden Kriterien: Preis (58 %): Vorhaltekosten Phase 1 (39 %) und Einsatzkosten Phase 2 (19 %) Qualität/Konzept (42 %): zehn Unterkriterien zu Verfügbarkeit, Gerätschaft, Transport, Seuchenschutz, Personalqualifikation und Einsatzkoordination. Für die Vorhaltekosten (Phase 1) gilt je Los ein Maximalbetrag von 1.416.000,00 EUR netto (236.000,00 EUR netto p.a.). Bei Überschreitung des Maximalbetrags durch die Angebote behält sich der Auftraggeber die losbezogene Aufhebung vor. Vertragslaufzeit: 6 Jahre, Leistungsbeginn frühestens 01.07.2026. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Auftraggeber ist eine GbR sämtlicher 44 Land- und Stadtkreise Baden-Württembergs; eine Übernahme durch das Land Baden-Württemberg (MLR) ist vorgesehen unter Vorbehalt der Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Tragung der Vorhaltekosten durch das Land Baden-Württemberg. Nach einer Vertragsübernahme ist eine elektronische Rechnungsstellung bezüglich der Vorhaltekosten erforderlich.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-12 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-12 14:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 85 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-05-12 14:15:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-05-06 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 bis 5 VgV Unterlagen nachzufordern. Die Unterlagen sind diesenfalls vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden Frist vorzulegen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aufgrund technischer Beschränkungen beziehen sich die nachstehenden Eignungsanforderungen nicht nur auf die Eintragung ins Handelsregister, sondern auch auf die weiteren Anforderungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Nachweis durch aktuellen Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (einschließlich etwaiger Eintragungen bei standesrechtlichen Kammern), vgl. § 44 VgV. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV); Nachweis durch: (1) Aktuelle Bankerklärung, aus der die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Bieters hervorgeht. (2) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadenereignis von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden, 5.000.000 EUR für Sachschäden sowie 1.000.000 EUR für reine Vermögensschäden (jeweils 2-fach maximiert); Nachweis durch Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder - sofern noch nicht vorhanden - durch Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung bereitzustellen. Beide Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis durch vom Bieter ausgefüllte Eigenerklärung Mitarbeiterstruktur (Formblatt "Eigenerklärung Mitarbeiterstruktur"): Der Bieter hat das jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal für die Jahre 2023, 2024 und 2025 anzugeben, aufgeschlüsselt nach Geschäftsführung/Partner, weiterem technischen Personal und sonstigen Mitarbeitern. Besteht das Unternehmen noch keine drei Jahre, so ist das jährliche Mittel für die Dauer des Bestehens anzugeben. Der Nachweis erfolgt durch das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung Mitarbeiterstruktur".
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftraggeber weist bereits auf Folgendes hin: Der Auftragnehmer hat folgende Verpflichtungserklärungen mit dem Angebot einzureichen: Verpflichtungserklärung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt, Verpflichtungserklärung zur Vorlage des Sachkundenachweises gem. § 4 Abs. 2 TierSchlV, Verpflichtungserklärung zur Vorlage von Standardarbeitsanweisungen gem. Art. 6 VO (EG) 1099/2009 sowie Formblatt "Personal und vorgehaltenes Gerät". Die Vergabe von Leistungen der Einsatzphase (Phase 2) an Unterauftragnehmer ist grundsätzlich unzulässig; die Weitergabe sonstiger Leistungen bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die jeweiligen Verpflichtungserklärungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Beginn des vertraglichen Leistungszeitraums beider Lose ist jeweils zwei Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens jedoch am 01.07.2026. Die Vertragslaufzeit beträgt sechs Jahre ab Inkrafttreten.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: GbR bestehend aus 44 Stadt- und Landkreisen des Bundeslandes Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Melchers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB als Verfahrensbetreuer
E-Mail: vergabestelle@melchers-law.com 📧
Telefon: +49 6221 1850174 📞
URL: https://www.landwirtschaft-bw.de/MLR.Infodienst.Lde/Startseite/Dienststellen/MLR 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYUYM2S/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYUYM2S 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YYUYM2S 🌏
Name: Vergabemarktplatz Baden-Württemberg
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXR6YYUYM2S#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721926-0 📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 069-243208 (2026-04-07)
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