Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein großer Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.
.
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
50 Punkte: ab 800.000 EUR Umsatz / Jahr
40 Punkte: ab 700.000 EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab 600.000 EUR Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab 500.000 EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab 400.000 EUR Umsatz / Jahr
.
2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 3 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
30 Punkte: ab 2 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
10 Punkte: ab 1 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
.
Mindestkriterium: Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO
.
2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Energetische Sanierung
.
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
.
2.2.1.) Referenzportfolio: Energetische Sanierung Gebäude
Die drei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 120 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
.
Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung:
- 30 Punkte: öffentlich zugängliche Hallenbauwerke (insbesondere Mehrzweck-, Veranstaltungs- oder Stadthallen)
- 20 Punkte: sonstige öffentlich zugänglichen Gebäude
- 10 Punkte: sonstige Hochbaumaßnahmen
.
Kriterium 2: Art der Durchführung:
- 30 Punkte: Energetische Sanierung / Modernisierung
.
Kriterium 3: Schwierigkeitsgrad
- 20 Punkte: durchschnittliche Anforderungen
- 10 Punkte: geringe Anforderungen
.
Kriterium 4: Leistungsumfang
- 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht
.
Kriterium 5: Größenordnung:
- 20 Punkte: Baukosten KG 300 und KG 400 ab 4 Mio. EUR
- 10 Punkte: Baukosten KG 300 und KG 400 ab 3 Mio. EUR
.
2.2.2.) Spezifische Referenzanforderungen
Die folgenden Referenzkriterien sind je ein Mal gesondert zu belegen. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Für das Referenzportfolio kann somit eine maximale Punktezahl von 40 Punkten erreicht werden. Die Referenzkriterien müssen nicht mit einer einzelnen Referenz belegt werden. Der Nachweis der Erfahrungen kann mit unterschiedlichen Referenzen erbracht werden.
.
Kriterium 1: Mitwirken bei der Beschaffung und Abrechnung von Fördermitteln
- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: Keine Erfahrung vorhanden
.
Kriterium 2: Versammlungsstätten
- 30 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: Keine Erfahrung vorhanden
.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.