Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sind insgesamt max. 600 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
.
Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein großer Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.
.
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
50 Punkte: ab 500.000 EUR Umsatz / Jahr
40 Punkte: ab 400.000 EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab 300.000 EUR Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab 200.000 EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab 100.000 EUR Umsatz / Jahr
.
Mindestkriterium: 100.000 EUR Umsatz / Jahr
.
2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 4 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
30 Punkte: ab 3 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
10 Punkte: ab 2 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
.
Mindestkriterium: (aktuell) 1 bauvorlageberechtigte/r Architekt/in / Ingenieur/in oder vergleichbare Berufszulassung (Bauvorlageberechtigung entscheidend) sowie 1 Person mit Berechtigung zur Erstellung des Standsicherheitsnachweises gem. Art. 62a BayBO, Nachweis gem. Art. 62 Abs. 3 BayBO
.
2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro):
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
Das Referenzportfolio wird anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Für das Referenzportfolio kann somit eine maximale Punktzahl von 500 Punkten erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.) Es wird hier ausschließlich auf die unterschiedlichen Erfahrungen abgestellt. Diese müssen nicht zwingend in den gleichen Referenzen vorhanden sein. Es können je Kriterium somit auch unterschiedliche Referenzen eingereicht werden. Eine Erfüllung über gleiche Referenzen ist jedoch ebenfalls zulässig. Entscheidend ist die Anzahl der erfüllten Kriterien.
.
Kriterium 1: Wertstoffhöfe oder sonstige Bauwerke und Anlagen der Abfallentsorgung
- 100 Punkte: 3 Referenzprojekte: Wertstoffhöfe
- 75 Punkte: 3 Referenzprojekte: Wertstoffhöfe oder sonstige Bauwerke/Anlagen zur Abfallentsorgung
- 50 Punkte: 2 Referenzprojekte: Wertstoffhöfe oder sonstige Bauwerke/Anlagen zur Abfallentsorgung
- 25 Punkte: 1 Referenzprojekt: Wertstoffhof oder sonstiges Bauwerk/Anlage zur Abfallentsorgung
.
Kriterium 2: Verkehrsanlagen
- 100 Punkte: 3 Referenzprojekte: Parkplätze und/oder Verkehrsflächen
- 60 Punkte: 2 Referenzprojekte: Parkplätze und/oder Verkehrsflächen
- 20 Punkte: 1 Referenzprojekt: Parkplätze und/oder Verkehrsflächen
.
Kriterium 3: Betriebsgebäude oder sonstige Büro- oder Verwaltungsgebäude
- 50 Punkte: 2 Referenzprojekte: Betriebs-/Büro-/Verwaltungsgebäude
- 25 Punkte: 1 Referenzprojekt: Betriebs-/Büro-/Verwaltungsgebäude
.
Kriterium 4: Erfahrung mit PV-Anlagen
- 50 Punkte: 3 Referenzprojekte PV-Anlagen (Leistungen hierfür erbracht)
- 35 Punkte: 2 Referenzprojekte PV-Anlagen (Leistungen hierfür erbracht)
- 20 Punkte: 1 Referenzprojekt PV-Anlagen (Leistungen hierfür erbracht)
.
Kriterium 5: umfassende Erfahrung in den einzelnen Leistungsbildern
- 100 Punkte: jeweils 3 Referenzprojekte mit umfassender (Lph. 2-8 erbracht, Lph. 4 bei TGA jedoch unerheblich, bei TWP Lph. 2-6) Erfahrung in den Leistungsbildern IBW, VA, TWP, TA [je Leistungsbild müssen mind. 3 Referenzprojekte vorliegen, Leistungen können auch in gleichen Referenzen erbracht worden sein]
- 60 Punkte: jeweils 2 Referenzprojekte mit umfassender (Lph. 2-8 erbracht, Lph. 4 bei TGA jedoch unerheblich, bei TWP Lph. 2-6) Erfahrung in den Leistungsbildern IBW, VA, TWP, TA [je Leistungsbild müssen mind. 2 Referenzprojekte vorliegen, Leistungen können auch in gleichen Referenzen erbracht worden sein]
- 25 Punkte: jeweils 1 Referenzprojekt mit umfassender (Lph. 2-8 erbracht, Lph. 4 bei TGA jedoch unerheblich, bei TWP Lph. 2-6) Erfahrung in den Leistungsbildern IBW, VA, TWP, TA [je Leistungsbild muss mind. 1 Referenzprojekt vorliegen, Leistungen können auch in gleichen Referenzen erbracht worden sein]
.
Hinweis: Entscheidend ist die Anzahl der Referenzen je Leistungsbild. Sollten z.B. 3 Referenzen IBW, 2 Referenzen VA, 1 Referenz TWP und 3 Referenzen TGA vorliegen, so erhält der Bewerber dennoch nur 25 Punkte, da nur in einer Referenz die Erfahrung TWP vorliegt.
.
Kriterium 6: Größenordnung:
- 100 Punkte: 3 Referenzprojekte mit einer Größenordnung von Gesamtkosten (KG 200-700) netto von 1,5 Mio. EUR
- 60 Punkte: 2 Referenzprojekte mit einer Größenordnung von Gesamtkosten (KG 200-700) netto von 1,5 Mio. EUR
- 25 Punkte: 1 Referenzprojekt mit einer Größenordnung von Gesamtkosten (KG 200-700) netto von 1,5 Mio. EUR
.
Mindestkriterium:
In jedem Kriterium müssen Punkte erreicht worden sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Bewerbung zwingend vom Verfahren auszuschließen.