Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
.
Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein großer Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.
.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
.
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
50 Punkte: ab 500.000 EUR Umsatz / Jahr
40 Punkte: ab 400.000 EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab 300.000 EUR Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab 200.000 EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab 100.000 EUR Umsatz / Jahr
.
Mindestkriterium: durchschnittlicher Jahresumsatz von 100.000 EUR im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
.
2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 4 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen (davon 2 Ingenieur/-innen)
30 Punkte: ab 3 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen (davon 2 Ingenieur/-innen)
10 Punkte: ab 2 Ingenieuren/-innen
.
Mindestkriterium: (aktuell) 2 Ingenieur/-innen Ingenieur/in oder vergleichbare Berufszulassung (akademische Ausbildung entscheidend)
.
2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung, § 41 Nr. 2 HOAI - Kläranlagen (Neubau, Sanierung)
.
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
.
Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
.
Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung
- 20 Punkte: Kläranlage
- 10 Punkte: sonstiges Bauwerk der Abwasserentsorgung nach § 41 Nr. 2 HOAI
.
Kriterium 2: Art der Durchführung
- 20 Punkte: Sanierung/Umbau
- 10 Punkte: Neubau
.
Kriterium 3: Erfahrung mit laufendem Betrieb während der Bauphase
- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
.
Kriterium 4: Leistungsumfang
- 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlgr. 7 (Verfahrenstechnik) erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie Fachplanung Technische Ausrüstung - Anlgr. 7 (Verfahrenstechnik) erbracht
.
Kriterium 5: Leistungen der Tragwerksplanung ebenfalls erbracht
- 10 Punkte: Leistungen erbracht
- 0 Punkte: Leistungen nicht erbracht
.
Kriterium 6: Größenordnung:
- 20 Punkte: zwischen 1.000 und 20.000 EW
- 10 Punkte: weniger als 1.000 oder mehr als 20.000 EW
.
Mindestkriterium:
In jedem Kriterium müssen Punkte erreicht worden sein. Dies kann auch durch Referenzen geschehen, die in der konkreten Bepunktung der vier besten Referenzen nicht berücksichtigt werden.