Beschreibung der Beschaffung
Das Klinikum Amberg beabsichtigt Planungsleistungen für Entwässerungsanlagen am Gelände des Klinikums zu vergeben. Hintergrund ist, dass durch das Tiefbauamt der Stadt Amberg die Anforderung einer Drosselung der Entwässerungsmengen für das Gesamtareal des Klinikums von derzeit rechnerisch 709 l/s auf 70 l/(s*ha), d.h. ca. 350 l/s gefordert wurde. Zur Erfüllung dieser Anforderungen wurde ein Lösungskonzept erarbeitet, das aus 2 Rückhaltevorrichtungen besteht; einer Mischwasserrückhaltung beim Ambulanten OP-Zentrum (AOZ) und einer Niederschlagswasserrückhaltung am Besucherparkplatz. Die Entwässerungsrückhaltung soll dementsprechend an 2 Stellen errichtet werden:
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- als unterirdisches Rückstaubauwerk an der Marienstraße (Bauabschnitt 1) für die Mischwasserrückhaltung beim AOZ
- als unterirdische Rückstauröhre am Besucherparkplatz, Mariahilfbergweg (Bauabschnitt 2) als eine Niederschlagswasserrückhaltung
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Für die MWR (BA1), Marienstraße, fanden bereits intensive Vorplanungen und Abstimmungen mit dem Tiefbauamt statt, die in einer genehmigten Entwässerungsplanung, Stand Dezember 2022 mündeten. Gemäß einer früheren Kostenberechnung, Stand September 2021, belaufen sich die anrechenbaren Kosten, KG 300,400, und 700 auf gesamt 712.940,19 EUR (nicht mehr aktuell). Ebenfalls liegen die Berechnungen zur Dimensionierung der Rückhaltung Marienstraße vor.
Für die Eingabeplanung 12/2022 wurden die Technischen Anlagen zulasten des erforderlichen personellen Wartungsaufwands reduziert (Verzicht auf Kippwannen zur Sedimentbeseitigung); eine Überarbeitung der Kostenberechnung von 09/2021 erfolgte jedoch nicht. Für die Angebotseinholung werden aus diesem Grund die anrechenbaren Kosten (KG 300, 400) derzeit mit 500.000,00 EUR netto angegeben.
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Hier sollen die weiterführenden Planungen Teil der zu beauftragenden Planungsleistungen werden.
Für die geplante Maßnahme am Mariahilfbergweg (BA2) sind die Planungsleistungen nicht soweit gediehen, es existiert hier ein Lageplan für den Rückstaukanal, skizziert im Bestandsplan des Besucherparkplatzes sowie eine Übersicht der aktuellen Bestandsleitungen mit zukünftiger - seit 2017 geplanter, jedoch zurückgestellter - Parkplatzumgestaltung. Hier werden Planungsleistungen für die in der bisherigen Parkplatzplanung nicht vorgesehene Niederschlagswasserrückhaltung ab der Leistungsphase 2 (inkl. 2) benötigt. Es liegt zwar keine Kostenschätzung vor, man geht jedoch davon aus, dass hier die bauliche Komplexität geringer ist, der Umfang der Tiefbauarbeiten im Vergleich zu BA 1, unter Umständen größer sein wird und von daher die Kosten ähnlich sein dürften.
Auch hier werden für die Angebotseinholung die anrechenbaren Kosten mit netto 500.000,00 EUR (KG 300, 400) genannt.
Unter Optimierungsansätzen ist jedoch immer die Gesamtabflussmenge zu berücksichtigen, sodass z.B. eine Reduzierung der Einleitmenge an BA 1 zu einer Erhöhung an BA 2 führen würde, mit direkter Auswirkung auf die Rückstauvolumina und die damit anrechenbaren Kosten des jeweiligen Bauabschnitts.
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Vergeben werden im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung für:
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BA 1:
Die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 - 9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1, S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3, sowie die Besonderen Leistung der Örtlichen Bauüberwachung und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Darüber hinaus werden die, für eine entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik funktionierende Entwässerungsanlage, unter Umständen erforderlichen Leistungen der Lph. 5 - 9 im Leistungsbild Fachplanung technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1, S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 der Anlagengruppen 1, 4 und 7, 8 vergeben. Auch hier, soweit erforderlich, die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist als Besondere Leistung.
Gegebenenfalls auch, soweit erforderlich, die Zuarbeit für Tragwerksplanung/Bewehrungsabnahme.
Da das Klinikum unter Umständen Fördermittel in Anspruch nehmen kann, wird vom Planer auch die Beratung und Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung (inklusive Verwendungsnachweis) von Fördermitteln erwartet und als Besondere Leistung (pauschal) vergütet.
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BA 2:
Die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1, S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 sowie die Besonderen Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung und der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Zudem werden auch hier die, für eine entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik ordnungsgemäß funktionierende Entwässerungsanlage, erforderlichen Leistungen, Lph. 1 - 9 im Leistungsbild Fachplanung, technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1, S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 der Anlagengruppen 1, 4 und 7, 8, vergeben. Als Besondere Leistung die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist, sofern erforderlich.
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Im Rahmen, bzw. nach Beendigung dieser Maßnahme soll der Besucherparkplatz am Mariahilfbergweg" ertüchtig" werden. Dies ist derzeit (noch nicht) Gegenstand der Ausschreibung
Auch für diesen 2. Bauabschnitt wird vom Planer die Beratung und Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung (auf inklusive Verwendungsnachweis) von Fördermitteln erwartet und als Besondere Leistung (pauschal) vergütet.
Seitens der Stadt Amberg soll eine zeitnahe Umsetzung der bereits genehmigten Entwässerungsplanung (bis Ende 2023) erfolgen.