Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein großer Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, einzelne geeignete Bewerber, die im Teilnahmewettbewerb eine Absage erhalten haben, in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen, falls Bieter im weiteren Verlauf des Verfahrens von ihrer Teilnahme am Verfahren Abstand nehmen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall einzelne geeignete Bewerber zur weiteren Teilnahme am Verhandlungsverfahren "nachnominieren". Die Auswahl der nachnominierten Bewerber bzw. Bieter erfolgt anhand der Auswahlkriterien und richtet sich nach der Rangfolge der Bewertung der Teilnahmeanträge.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
50 Punkte: ab 800.000 EUR Umsatz / Jahr
40 Punkte: ab 650.000 EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab 500.000 EUR Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab 350.000 EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab 200.000 EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 6 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
30 Punkte: ab 4 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
10 Punkte: ab 2 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für Betreuung, insbesondere Kindertagesstätten (Sanierungen, Umbauten, Neubauten)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugs-fertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht wer-den, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfer-tigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
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Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung
- 20 Punkte: Kindertagesstätten, Kindergärten, Kinderhorte, Kinderkrippen
- 10 Punkte: Sonstige Gebäude aus dem Bereich Ausbildung und Betreuung für Kinder und Jugendliche
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Kriterium 2: Art der Durchführung
- 20 Punkte: Neubau
- 10 Punkte: Sanierung / Umbau
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Kriterium 3: Erfahrungen mit Fördermitteln
- 20 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: Keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 4: Leistungsumfang
- 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht
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Kriterium 5: Größenordnung (Projektkosten (KG 200-700) ca. 6,72 Mio.EUR netto
- 20 Punkte: Projektkosten (KG 200-700) ab 3,5 Mio. EUR netto
- 10 Punkte: Projektkosten (KG 200-700) zwischen 2,0 Mio. EUR netto und 3,5 Mio. EUR netto
- 0 Punkte: Projektkosten (KG 200-700) unter 2,0 EUR netto.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.