Die Stadt Osterhofen (Lkr. Deggendorf) beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte "St. Nikolaus" im Ortsteil Galgweis. . Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1. . Weiterhin werden die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme (vgl. § 3.2.3, Lph. 1 des Vertrages), der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 208/23
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Osterhofen (Lkr. Deggendorf) beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte "St. Nikolaus" im Ortsteil Galgweis.
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Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1.
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Weiterhin werden die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme (vgl. § 3.2.3, Lph. 1 des Vertrages), der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
Die Stadt Osterhofen (Lkr. Deggendorf) beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte "St. Nikolaus" im Ortsteil Galgweis.
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Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1.
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Weiterhin werden die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme (vgl. § 3.2.3, Lph. 1 des Vertrages), der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
Vorgesehener Termine:
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Planungszeitraum: Februar 2024
Bauphase: Baubeginn Ende 2024
geplante Fertigstellung: Frühjahr 2026
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt wie folgt:
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- Grundrisse
- Ansichten
- Beschluss Stadtratssitzung vom 11.07.2023
- Quartierkonzept
- Verkehrswertgutachten
Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt wie folgt:
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- Grundrisse
- Ansichten
- Beschluss Stadtratssitzung vom 11.07.2023
- Quartierkonzept
- Verkehrswertgutachten
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Osterhofen (Lkr. Deggendorf) beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte "St. Nikolaus" im Ortsteil Galgweis.
Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1.
Weiterhin werden die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme (vgl. § 3.2.3, Lph. 1 des Vertrages), der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
Weiterhin werden die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme (vgl. § 3.2.3, Lph. 1 des Vertrages), der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
Die Stadt Osterhofen (Lkr. Deggendorf) beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte "St. Nikolaus" im Ortsteil Galgweis. Der Träger der Kindertagesstätte ist der Caritasverband für die Diözese Passau e.V.
Das Bestandsgebäude wurde 1760 als Pfarrhaus als Massivbau errichtet. Im Jahr 1997 wurde das Gebäude inklusive einer Dacherneuerung umfassend saniert. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss, einem nicht ausgebauten Dachgeschoss und ist teilweise unterkellert. Das 2. OG des Gebäudes wird derzeit noch als Wohnung genutzt. Die Wohnnutzung wird Zuge der Maßnahme aufgegeben. Das historische Gebäude liegt im Ortskern von Ortsteil Galgweis und nimmt eine ortsbildprägende Funktion ein. Die Fassade und äußere Gestaltung sollen demnach erhalten bleiben.
Das Bestandsgebäude wurde 1760 als Pfarrhaus als Massivbau errichtet. Im Jahr 1997 wurde das Gebäude inklusive einer Dacherneuerung umfassend saniert. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss, einem nicht ausgebauten Dachgeschoss und ist teilweise unterkellert. Das 2. OG des Gebäudes wird derzeit noch als Wohnung genutzt. Die Wohnnutzung wird Zuge der Maßnahme aufgegeben. Das historische Gebäude liegt im Ortskern von Ortsteil Galgweis und nimmt eine ortsbildprägende Funktion ein. Die Fassade und äußere Gestaltung sollen demnach erhalten bleiben.
Genaueres zur Bestandsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Verkehrswertgutachten aus dem Jahr 2021.
Nach aktueller Bedarfsplanung (Stand Mai 2023) soll die Kindertagesstätte den Bedarf an insgesamt 37 Kindergartenplätze und 18 Kinderkrippenplätze abdecken. Es werden demnach zwei Kindergartengruppen und zwei Kinderkrippengruppen erforderlich werden. Im Hinblick auf eine mögliche zukünftige Erweiterung ist die Stadt Osterhofen einer Planung eines erweiterungsfähigen Gebäudes nicht abgeneigt, sieht allerdings derzeit keine Notwendigkeit.
Nach aktueller Bedarfsplanung (Stand Mai 2023) soll die Kindertagesstätte den Bedarf an insgesamt 37 Kindergartenplätze und 18 Kinderkrippenplätze abdecken. Es werden demnach zwei Kindergartengruppen und zwei Kinderkrippengruppen erforderlich werden. Im Hinblick auf eine mögliche zukünftige Erweiterung ist die Stadt Osterhofen einer Planung eines erweiterungsfähigen Gebäudes nicht abgeneigt, sieht allerdings derzeit keine Notwendigkeit.
Zudem soll der Erweiterungsbau dementsprechend geplant werden, dass eine Abtrennung des Erweiterungsbaus vom Bestandsgebäude zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit möglich wäre.
Im Jahr 2019 wurde ein Quartierkonzept erstellt, um die verschiedenen Entwicklungsmöglichkeiten für den Bereich des Kindergartens und den sich daran anschließenden Flächen zu ermitteln. Den Vergabeunterlagen liegt ein Beschlussbuchauszug der Stadtratssitzung vom 11.07.2019 sowie das Quartierkonzept der bevorzugten Variante 4 bei.
Im Jahr 2019 wurde ein Quartierkonzept erstellt, um die verschiedenen Entwicklungsmöglichkeiten für den Bereich des Kindergartens und den sich daran anschließenden Flächen zu ermitteln. Den Vergabeunterlagen liegt ein Beschlussbuchauszug der Stadtratssitzung vom 11.07.2019 sowie das Quartierkonzept der bevorzugten Variante 4 bei.
Die Kindertagesstätte ist derzeit aufgrund bauphysikalischer Probleme (Schimmelbefall im Bestandsgebäude) vollständig in funktionsfähige Container ausgelagert. Das Bestandsgebäude steht derzeit und auch während der Bauphase leer.
Der Auftraggeber geht derzeit von einem Kostenansatz von ca. 2,5 Mio. EUR netto (KG 200-700) aus. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet die Stadt Osterhofen eine entsprechende Zuarbeit bei der Beantragung sowie Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer.
Der Auftraggeber geht derzeit von einem Kostenansatz von ca. 2,5 Mio. EUR netto (KG 200-700) aus. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet die Stadt Osterhofen eine entsprechende Zuarbeit bei der Beantragung sowie Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer.
Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden. Der Beginn der Bauphase ist Ende 2024 vorgesehen. Die Fertigstellung soll im Frühjahr 2026 erfolgen.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
Zusätzliche Informationen:
Vorgesehener Termine:
Planungszeitraum: Februar 2024
Bauphase: Baubeginn Ende 2024
geplante Fertigstellung: Frühjahr 2026
Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt wie folgt:
- Grundrisse
- Ansichten
- Beschluss Stadtratssitzung vom 11.07.2023
- Quartierkonzept
- Verkehrswertgutachten
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kindergarten und Kinderkrippe St. Nikolaus in Galgweis Amsheimerstraße 6 94486 Osterhofen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Architekten/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Architekten/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Architekten/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Architekten/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2014 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist
(Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
(Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
- Auftraggeber
- Art der Aufgabenstellung
- Art der Durchführung
- Öffentlicher Auftrag unter Anwendung der VOB Regelwerke+
- Fördermittel
- Leistungsumfang (erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, Angabe in Prozentpunkten
- Größenordnung des Projekts: Projektkosten KG 200-700
Mindeststandards:
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2014 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2014 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, einzelne geeignete Bewerber, die im Teilnahmewettbewerb eine Absage erhalten haben, in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen, falls Bieter im weiteren Verlauf des Verfahrens von ihrer Teilnahme am Verfahren Abstand nehmen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall einzelne geeignete Bewerber zur weiteren Teilnahme am Verhandlungsverfahren "nachnominieren". Die Auswahl der nachnominierten Bewerber bzw. Bieter erfolgt anhand der Auswahlkriterien und richtet sich nach der Rangfolge der Bewertung der Teilnahmeanträge.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, einzelne geeignete Bewerber, die im Teilnahmewettbewerb eine Absage erhalten haben, in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen, falls Bieter im weiteren Verlauf des Verfahrens von ihrer Teilnahme am Verfahren Abstand nehmen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall einzelne geeignete Bewerber zur weiteren Teilnahme am Verhandlungsverfahren "nachnominieren". Die Auswahl der nachnominierten Bewerber bzw. Bieter erfolgt anhand der Auswahlkriterien und richtet sich nach der Rangfolge der Bewertung der Teilnahmeanträge.
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
50 Punkte: ab 500.000 EUR Umsatz / Jahr
40 Punkte: ab 400.000 EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab 300.000 EUR Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab 250.000 EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab 200.000 EUR Umsatz / Jahr
2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 4 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
30 Punkte: ab 3 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
10 Punkte: ab 2 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
- 10 Punkte: Projektkosten zwischen 1,0 Mio. EUR netto und 2,0 Mio. EUR netto
- 5 Punkte: Projektkosten unter 1,0 Mio. EUR netto
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2023/S 200-627722 (2023-10-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BvA_Stadt Osterhofen - Sanierung und Erweiterung KiTa OT Galgweis - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Referenznummer: 208/23
Kurze Beschreibung: vgl. Ziff. II 2.4) der Bekanntmachung Nr. 2023/S 200-627722 vom 17.10.2023
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 177846.29 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 223162.82 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 177846.29 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 208/23
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Osterhofen (Lkr. Deggendorf) beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte "St. Nikolaus" im Ortsteil Galgweis. Der Träger der Kindertagesstätte ist der Caritasverband für die Diözese Passau e.V. Das Bestandsgebäude wurde 1760 als Pfarrhaus als Massivbau errichtet. Im Jahr 1997 wurde das Gebäude inklusive einer Dacherneuerung umfassend saniert. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss, einem nicht ausgebauten Dachgeschoss und ist teilweise unterkellert. Das 2. OG des Gebäudes wird derzeit noch als Wohnung genutzt. Die Wohnnutzung wird Zuge der Maßnahme aufgegeben. Das historische Gebäude liegt im Ortskern von Ortsteil Galgweis und nimmt eine ortsbildprägende Funktion ein. Die Fassade und äußere Gestaltung sollen demnach erhalten bleiben. Genaueres zur Bestandsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Verkehrswertgutachten aus dem Jahr 2021. Nach aktueller Bedarfsplanung (Stand Mai 2023) soll die Kindertagesstätte den Bedarf an insgesamt 37 Kindergartenplätze und 18 Kinderkrippenplätze abdecken. Es werden demnach zwei Kindergartengruppen und zwei Kinderkrippengruppen erforderlich werden. Im Hinblick auf eine mögliche zukünftige Erweiterung ist die Stadt Osterhofen einer Planung eines erweiterungsfähigen Gebäudes nicht abgeneigt, sieht allerdings derzeit keine Notwendigkeit. Zudem soll der Erweiterungsbau dementsprechend geplant werden, dass eine Abtrennung des Erweiterungsbaus vom Bestandsgebäude zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit möglich wäre. Im Jahr 2019 wurde ein Quartierkonzept erstellt, um die verschiedenen Entwicklungsmöglichkeiten für den Bereich des Kindergartens und den sich daran anschließenden Flächen zu ermitteln. Den Vergabeunterlagen liegt ein Beschlussbuchauszug der Stadtratssitzung vom 11.07.2019 sowie das Quartierkonzept der bevorzugten Variante 4 bei. Die Kindertagesstätte ist derzeit aufgrund bauphysikalischer Probleme (Schimmelbefall im Bestandsgebäude) vollständig in funktionsfähige Container ausgelagert. Das Bestandsgebäude steht derzeit und auch während der Bauphase leer. Der Auftraggeber geht derzeit von einem Kostenansatz von ca. 2,5 Mio. EUR netto (KG 200-700) aus. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet die Stadt Osterhofen eine entsprechende Zuarbeit bei der Beantragung sowie Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden. Der Beginn der Bauphase ist Ende 2024 vorgesehen. Die Fertigstellung soll im Frühjahr 2026 erfolgen. Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1. Weiterhin werden die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme (vgl. § 3.2.3, Lph. 1 des Vertrages), der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
Die Stadt Osterhofen (Lkr. Deggendorf) beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte "St. Nikolaus" im Ortsteil Galgweis. Der Träger der Kindertagesstätte ist der Caritasverband für die Diözese Passau e.V. Das Bestandsgebäude wurde 1760 als Pfarrhaus als Massivbau errichtet. Im Jahr 1997 wurde das Gebäude inklusive einer Dacherneuerung umfassend saniert. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss, einem nicht ausgebauten Dachgeschoss und ist teilweise unterkellert. Das 2. OG des Gebäudes wird derzeit noch als Wohnung genutzt. Die Wohnnutzung wird Zuge der Maßnahme aufgegeben. Das historische Gebäude liegt im Ortskern von Ortsteil Galgweis und nimmt eine ortsbildprägende Funktion ein. Die Fassade und äußere Gestaltung sollen demnach erhalten bleiben. Genaueres zur Bestandsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem beigefügten Verkehrswertgutachten aus dem Jahr 2021. Nach aktueller Bedarfsplanung (Stand Mai 2023) soll die Kindertagesstätte den Bedarf an insgesamt 37 Kindergartenplätze und 18 Kinderkrippenplätze abdecken. Es werden demnach zwei Kindergartengruppen und zwei Kinderkrippengruppen erforderlich werden. Im Hinblick auf eine mögliche zukünftige Erweiterung ist die Stadt Osterhofen einer Planung eines erweiterungsfähigen Gebäudes nicht abgeneigt, sieht allerdings derzeit keine Notwendigkeit. Zudem soll der Erweiterungsbau dementsprechend geplant werden, dass eine Abtrennung des Erweiterungsbaus vom Bestandsgebäude zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit möglich wäre. Im Jahr 2019 wurde ein Quartierkonzept erstellt, um die verschiedenen Entwicklungsmöglichkeiten für den Bereich des Kindergartens und den sich daran anschließenden Flächen zu ermitteln. Den Vergabeunterlagen liegt ein Beschlussbuchauszug der Stadtratssitzung vom 11.07.2019 sowie das Quartierkonzept der bevorzugten Variante 4 bei. Die Kindertagesstätte ist derzeit aufgrund bauphysikalischer Probleme (Schimmelbefall im Bestandsgebäude) vollständig in funktionsfähige Container ausgelagert. Das Bestandsgebäude steht derzeit und auch während der Bauphase leer. Der Auftraggeber geht derzeit von einem Kostenansatz von ca. 2,5 Mio. EUR netto (KG 200-700) aus. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet die Stadt Osterhofen eine entsprechende Zuarbeit bei der Beantragung sowie Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden. Der Beginn der Bauphase ist Ende 2024 vorgesehen. Die Fertigstellung soll im Frühjahr 2026 erfolgen. Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1. Weiterhin werden die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme (vgl. § 3.2.3, Lph. 1 des Vertrages), der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders geeignet für:freelance#
vgl. Ziff. II.2.14) der Bekanntmachung Nr. 2023/S 200-627722 vom 17.10.2023 . Die Zuschlagskriterien sind zusätzlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Postanschrift: Kindergarten und Kinderkrippe St. Nikolaus in Galgweis
Amsheimerstraße 6
Postleitzahl: 94486
Stadt: Osterhofen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Deggendorf
🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: vgl. Ziff. II.2.11) der Bekanntmachung Nr. 2023/S 200-627722 vom 17.10.2023
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Angaben zur Arbeitsweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Organisation des vorgesehenen Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3. Berufserfahrung des zum Einsatz kommenden Personals
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 25.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 208/23
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-02-13 📅
Titel: Stadt Osterhofen - Sanierung und Erweiterung KiTa OT Galgweis - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 223162.82 💰
Niedrigstes Angebot: 177846.29 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 177846.29 EUR 💰
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Planungsteam Baumgartner
Nationale Registrierungsnummer: DE297452223 (USt.-ID)
Postanschrift: Stadtplatz 25
Postleitzahl: 94486
Postort: Osterhofen
Region: Deggendorf
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@planungsteam-baumgartner.de📧
Telefon: 09932 4025600📞
Fax: 09932 4025609 📠
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleinstunternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Osterhofen
Nationale Registrierungsnummer: DE 131461868
Postanschrift: Stadtplatz 13
Postleitzahl: 94486
Postort: Osterhofen
Region: Deggendorf
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail: vergabe@prof-rauch-baurecht.de📧
Telefon: +49 94129734-10📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 627722-2023
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYHEJ8
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: DE 811335517
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176-2411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: . Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: . Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-16+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 035-103180 (2024-02-16)