Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH, Stadtwerke Bamberg Wärme und Energieerzeugungs GmbH, Bamberg Service - Straßen- und Brückenbau und Bamberg Service - Entwässerung planen den Ausbau der Friedrichstraße, des Schönleinsplatzes und der Promenadestraße.
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Entwässerung
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Im Rahmen der Sanierung der Mischwasserentlastung des Bamberger Inselgebietes wurde ab 2006 die Einleitstelle ,,Wilhelmsplatz" als Regenüberlaufbecken in Form eines Stauraumkanals mit unten liegender Entlastung umgestaltet.
Im Nachgang erfolgte dann bis 2012 der Neubau der Stauraumkanäle und entsprechender Zulaufkanäle in der Wilhelmstraße, der Augustenstraße, der Urbanstraße, der Amalienstraße und in der Hainstraße.
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Um die Kanalsanierung im Bereich des Zulaufs zum Wilhelmsplatz abzuschließen, müssen u. a. in der Friedrichstraße noch ca. 190 m Kanal DN 600/700 verlegt werden.
Soweit darüber hinaus im Bereich des Schönleinsplatzes und der südlichen Promenade aufgrund des schlechten Zustandes der Verkehrsoberflache eine vollumfängliche Neuherstellung der Straßen erfolgt, ist es unabdingbar, die vorhandenen und zum Teil sehr alten Kanäle ebenfalls zu erneuern und damit insgesamt eine zukunftsfähige Infrastruktur zu errichten.
Fernwärme
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Die Stadtwerke Bamberg haben vom Staatlichen Bauamt den Auftrag zur Versorgung der Liegenschaften Oberlandesgericht OLG, Wilhelmsplatz 1 und Amtsgericht, Synagogenplatz 1 mit Fernwärme erhalten.
Die Beauftragung des Staatlichen Bauamtes an die Stadtwerke erfolgte Anfang März 2022 auf Basis einer externen Förderzusage.
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Zwingend notwendig war der Aufbau einer Verbindungsleitung vom OLG zum Amtsgericht in der Bausaison 2022, um die Winterbeheizung 2022/2023 des Amtsgerichts abzusichern. Dies ist durch die Stadtwerke Bamberg erfolgt.
In den Folgejahren muss nun die Anbindung dieser beiden Liegenschaften an das bestehende Fernwärmenetz der Stadtwerke zeitnah erfolgen, um die Fördermittelzusage des Staatlichen Bauamtes nicht zu gefährden.
Hierzu muss das Leitungsnetz vom Bürgerrathaus in der Promenadestraße, über den Schönleinsplatz und die Friedrichstraße erweitert werden.
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Weitere Fernwärmehausanschlüsse, die bis zur und während der Planungsphase beauftragt werden, sollen mit geplant und gebaut werden.
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Wasser- und Gasleitungen sowie Stromtrassen
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Als Synergieeffekt neben der Neuverlegung der Fernwärme steht eine Auswechslung der Wasserleitungen und Gasleitungen in diesem Straßenbereich an. In diesem Zuge werden ebenso teilweise die bestehenden Hausanschlüsse je nach Alter und Zustand ausgewechselt.
Die Stromtrassen in den Gehwegbereichen werden erneuert und mit Leerrohrtrassen für die zukünftige Verlegung von Energie- und Glasfaserkabeln versehen.
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Straßenbau
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Aus verkehrsplanerischer Sicht besteht im Zuge der Straßenraumsanierung der Friedrichstraße einschließlich des Kotenpunktes Schönleinsplatz der Bedarf an verkehrlichen Verbesserungen.
Fuß- und Radverkehr weisen im Bestand zu wenig Platz auf. Eine Neuorganisation des Lieferns ist zu berücksichtigen.
Baumstandorte sowie Grünzüge werden weiterhin angestrebt.
Die Promenadestraße stellt zum einen die Erweiterung des Zentralen Omnibusbahnhofes dar und zum andren gilt es auch einen attraktiven öffentlichen Raum zu gestalten.
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Der gesamte Umgriff liegt im Geltungsbereich der Vorbereitenden Untersuchungen "Tor zur südlichen Kernstadt". Im Fall der Festsetzung zum Sanierungsgebiet können Städtebaufördermittel in Aussicht gestellt werden.
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Kosten
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Der Kostenrahmen - ohne Bauneben- und Planungskosten - wird derzeit mit folgenden Baukosten ohne MwSt. angenommen:
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Kabelbau: 228.000 EUR
Kanalbau Friedrichstraße: 710.000 EUR
Kanalbau Schönleinsplatz / Promenade: 1.470.000 EUR
Wasserversorgung: 364.000 EUR
Gasversorgung: 208.000 EUR
Fernwärmeleitung: 372.000 EUR
Straßenbau: 4.370.000 EUR
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Termine
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Planungsbeginn: September 2023
Vergabe (Leitungsbau): November 2024
Baubeginn (Leitungen): März 2025
Bauende (Leitungen): Herbst 2026
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Vergabe (Straße): November 2026
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Baubeginn (Straße): März 2027
Bauende (Straße): Herbst 2028
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Leistungen
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Beauftragt werden die Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI i. V. m. Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI sowie die Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 Abs. 1 S. 2 HOAI i. V. m. Anlage 13 Nummer 13.1 HOAI. Zudem werden Besondere Leistungen beauftragt.
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Die Beauftragung erfolgt stufenweise gemäß zu Grunde liegendem HIV-KOM-Vertrag. Hinsichtlich des Leistungskataloges werden die Vergabe- und Vertragsunterlagen, insb. Anlage 7 zum Vertrag, in Bezug genommen.
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