Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
50 Punkte: ab 500.000 EUR Umsatz / Jahr
40 Punkte: ab 400.000 EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab 300.000 EUR Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab 200.000 EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab 100.000 EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 4 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
30 Punkte: ab 3 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
10 Punkte: ab 2 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro):
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Das Referenzportfolio wird anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Für das Referenzportfolio kann somit eine maximale Punktzahl von 400 Punkten erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.) Es wird hier ausschließlich auf die unterschiedlichen Erfahrungen abgestellt. Diese müssen nicht zwingend in den gleichen Referenzen vorhanden sein. Es können je Kriterium somit auch unterschiedliche Referenzen eingereicht werden. Eine Erfüllung über gleiche Referenzen ist jedoch ebenfalls zulässig. Entscheidend ist die Anzahl der erfüllten Kriterien.
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Kriterium 1: Erfahrung mit Gebäuden ab Honorarzone III vorhanden
- 80 Punkte: 3 Referenzprojekte vorhanden
- 40 Punkte: 2 Referenzprojekte vorhanden
- 20 Punkte: 1 Referenzprojekt vorhanden
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Kriterium 2: Erfahrung mit Sanierungen vorhanden
- 50 Punkte: 3 Referenzprojekte vorhanden
- 30 Punkte: 2 Referenzprojekte vorhanden
- 10 Punkte: 1 Referenzprojekt vorhanden
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Kriterium 3: Erfahrung mit ingenieurtechnischer Kontrolle
- 50 Punkte: 3 Referenzprojekte vorhanden
- 30 Punkte: 2 Referenzprojekte vorhanden
- 10 Punkte: 1 Referenzprojekt vorhanden
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Kriterium 4: Erfahrung mit Projekten im innerstädtischen Bereich mit beengten Verhältnissen
- 20 Punkte: 3 Referenzprojekte vorhanden
- 15 Punkte: 2 Referenzprojekte vorhanden
- 10 Punkte: 1 Referenzprojekt vorhanden
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Kriterium 5: umfassende Erfahrung im Leistungsbild
- 100 Punkte: 3 Referenzprojekte mit umfassender (Lph. 2-6 erbracht) Erfahrung im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung (mind. 75 % Leistungserbringung nach der jeweils geltenden HOAI)
- 60 Punkte: 2 Referenzprojekte mit umfassender (Lph. 2-6 erbracht) Erfahrung im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung (mind. 75 % Leistungserbringung nach der jeweils geltenden HOAI)
- 25 Punkte: 1 Referenzprojekt mit umfassender (Lph. 2-6 erbracht) Erfahrung im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung (mind. 75 % Leistungserbringung nach der jeweils geltenden HOAI)
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Kriterium 6: Größenordnung
- 100 Punkte: 3 Referenzprojekte mit einer Größenordnung von Gesamtkosten (KG 200-700) netto von 10 Mio. EUR
- 60 Punkte: 2 Referenzprojekte mit einer Größenordnung von Gesamtkosten (KG 200-700) netto von 10 Mio. EUR
- 25 Punkte: 1 Referenzprojekt mit einer Größenordnung von Gesamtkosten (KG 200-700) netto von 10 Mio. EUR
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.