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Der Zweckverband Gymnasium Gaimersheim (bestehend aus dem Landkreis Eichstätt und der Stadt Ingolstadt) ist Sachaufwandsträger für das Gymnasium Gaimersheim, Am Hochholzer Berg 2, 85080 Gaimersheim.
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Das Gymnasium Gaimersheim wurde in den Jahren 2009 bis 2010 neu errichtet. Das vierzügige Gymnasium am Hochholzer Berg in Gaimersheim wurde seiner Zeit gemäß gültigen Schulsystems als G8 Gymnasium geplant und umgesetzt. Die Ausrichtung besteht zu 64% aus einem Naturwissenschaftlich- technologischen und zu 36% aus einem Sprachlichen Anteil.
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Aufgrund der steigenden Schülerzahlen an den Ingolstädter Gymnasien und der mittelfristig nicht mehr bedarfsdeckend vorhandenen Kapazitäten, wurde unter Federführung des Schulverwaltungsamtes Ingolstadt gemeinsam mit den Landkreisen Pfaffenhofen, Neuburg/Schrobenhausen und Eichstätt in den letzten Monaten die Schulentwicklung für die Region eingehend betrachtet. Auf Basis der Ergebnisse an den Ingolstädter Schulen sowie unter Berücksichtigung der Schulentwicklung und der vorhandenen Bestandskapazitäten hat das Schulverwaltungsamt der Stadt Ingolstadt hierzu verschiedene Lösungs-/ Auslegungsvarianten erarbeitet, schulfachlich bewertet und einen gesamtheitlichen Konzeptvorschlag erstellt.
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Der Konzeptvorschlag der Stadt Ingolstadt sieht unter anderem die Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim auf ein fünfzügiges G9-Gymnasium (inkl. der Fachräume) vor. Dieser Konzeptvorschlag Wurde vom zuständigen Ministerium als realistisch und nachvollziehbar eingestuft. Auch der Landkreis Eichstätt hat die Notwendigkeit der Erweiterung des Gymnasiums intensiv geprüft und erachtet dies ebenfalls als erforderlich.
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In der Verbandsversammlung am 11.01.2023 wurde daher die Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim auf ein fünfzügiges G9-Gymnasium zum Schuljahr 2025/26 aufgrund der vorliegenden Schülerzahlprognosen als notwendig erachtet und einstimmig beschlossen. In der Verbandsversammlung wurde die Verwaltung mit der Erarbeitung von relevanten Eckpunkten beauftragt. Aufgrund dessen wurde der folgende, grobe Zeitplan aufgestellt:
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2023 und 2024 stufenweise Beauftragung von Planungsleistungen,
Erstellung Entwurfsplanung Leistungsphase 3
mit Kostenberechnung,
Einholung schulaufsichtliche Genehmigung auf Basis
Entwurfsplanung,
Stellen des Fördermittelantrags,
weitere Ausplanung des Erweiterungsbaus
2025/2026/2027 Bauphase
2027/2028 Bezug des Erweiterungsbaus zum Schuljahresbeginn
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Nach den Flächenbandbreiten der Regierung von Oberbayern ergibt sich für ein 5-zügiges G9-Gymnasium ein Schulflächenbedarf von rd. 7.791 (Mittelwert) bis 8.451 m² (Maximalwert) NUF 1-6.
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Das Gymnasium Gaimersheim verfügt über einen Flächenbestand von rd. 6.160 m² NUF 1-6. Daraus ergeben sich Gesamtfehlflächen von rd. 1.630 bis 2.290 m² NUF 1-6, verteilt über die sechs Raumgruppen Unterrichts-, Lehrer-, Verwaltungs-, Arbeitstechnischer- und Aufenthaltsbereich, Küchen- und Speisenbereich und Ganztagsbereich.
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Für die Erweiterungsplanung soll nach dem Cluster-/ Lernhauskonzept, ähnlich dem sog. Münchner Lernhauskonzept erfolgen. Nach Beauftragung werden vom Auftraggeber ein detailliertes Raumprogramm und Funktionsschema als Planungsgrundlage zur Verfügung gestellt. Mit einem modernen Raumkonzept kann für das Gymnasium Gaimersheim ein attraktiver Rahmen zur Umsetzung zeitgemäßer pädagogischer Lehr- und Lernmethoden geschaffen werden. Weiterhin bieten sich Synergien für eine multifunktionale Mehrfachnutzung und optimale Auslastung der Räume.
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Als Planungsgrundlage wird ein Gesamtflächenbedarf vom Mittel- bis zum Maximalwert der Flächenbandbreiten angesetzt. Mit dem Basiswert der Flächenbandbreiten können die Raumbedarfe für Gymnasien nicht nachhaltig bedarfsdeckend sichergestellt werden. Weiterhin ergeben sich aufgrund des Clusterkonzepts höhere Flächenanforderungen für die NUF 1-6 (zusätzliche Flächen für Foren, Aufenthaltsbereiche, Teamräume), die durch Einsparungen bei den Verkehrs- und Funktionsflächen kompensierbar sind. Im Rahmen des Planungsprozesses soll eine wirtschaftliche Gesamt- und Erweiterungsflächenbedarfsplanung erfolgen. Aufgrund der Fehlflächen in allen Raumgruppen erscheint es im Rahmen der Erweiterungsplanungen ebenfalls zielführend eine teilweise Neustrukturierung bzw. Umnutzungen im Gebäudebestand zu prüfen.
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Das aktuelle Küchensystem Mischsystem aus Ausgabe- und Aufbereitungsküche (Speisen werden von einem Caterer angeliefert, warmgehalten und ausgegeben) soll auch zukünftig beibehalten werden. Im Speisenbereich wird aufgrund der Vorschriften zum Brandschutz und notwendiger Bewegungsflächen die Maximalfläche der Flächenbandbreiten von 1,7 m² pro Schülerin/Schüler in einer Schicht angesetzt.
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Nach der Ganztagsentwicklungsprognose der Stadt Ingolstadt wird für die offene Ganztagsbetreuung eine Entwicklung der Betreuungsquote von rd. 10% (Schuljahr 2022/23) auf 20% der Gesamtschülerinnen und Gesamtschüler zugrunde gelegt. Mit der Erweiterung des Gymnasiums Gaimersheim auf ein fünfzügiges G9-Gymnasium (35 Klassen + 10 Kurse) ergeben sich 52,1 Sportklassen. Nach den Sportstättenrichtlinien der Regierung von Oberbayern sind 4 Übungseinheiten für den Hallen- und Freisport erforderlich.
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Im Bestand sind aktuell 3 Übungseinheiten mit Betriebsräumen vorhanden:
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Hallensportflächen 3 Übungseinheiten (3-fach Sporthalle)
Freisportflächen 3 Übungseinheiten
Rasenspielfeld 60 m x 90 m
Allwetterplatz 1/28 m x 44 m + 1/20 m x 28 m
Laufbahnen 4/1,22 m x 130 m + 2/1,22 m x 120 m
Kugelstoßanlage 15 m x 24 m
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Bei den Sportflächen ergibt sich ein voraussichtlicher Gesamtfehlbedarf von 1 Übungseinheit mit Betriebsräumen:
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Hallensportflächen 1 Übungseinheit (1-fach-Sporthalle)
Allwetterplatz 28 m x 44 m
Laufbahnen 2/1,22 m x 120 m
Kugelstoßanlage 15 m x 24 m
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Im Rahmen der Maßnahme werden neben Neubau- / Erweiterungsmaßnahmen auch Umbaumaßnahmen im Bestandgebäude erforderlich. Das Bestandsgebäude soll ebenfalls an das neue Cluster-/ Lernhauskonzept (soweit möglich) angepasst werden. Es sollen ein Zentralbereich, Lern- und Fachraumcluster entstehen und die Flurbereiche zu offenen Lernlandschaften für Multifunktions-/ Aufenthaltsnutzungen ertüchtigt werden. Für die Erweiterung ist eine Erweiterungsfläche grundsätzlich vorgesehen.
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Für die Erweiterungsmaßnahme ergibt sich auf Basis der Kostenrichtwerte der Zuweisungsrichtlinie FAZR (Stand: 15.02.2023) folgender vorläufiger Kostenrahmen:
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Erweiterung Schulgebäude ~ 15,0 Mio. EUR (nachrichtlich: ~2.300 m² * 6.405 EUR)
Erweiterung Sportanlagen ~ 3,5 Mio. EUR (nachrichtlich: Sporthalle ~3 Mio. EUR + Allwetterplatz ~315.000 EUR + Laufbahnen~ 75.000 EUR + Kugelstoßanlage ~41.000 EUR)
Kostenrahmen vorläufig ~ 18,5 Mio. EUR
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Kosten für eine ggf. notwendige Verlegung und Neuerrichtung von Bestandsfreisportanlagen sowie für erforderliche Ertüchtigungs-/ Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude sind nicht enthalten.
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Leistungen:
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Beauftragt werden Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI stufenweise in den Leistungsphasen 1-9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 HOAI.
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Zusätzlich werden Besondere Leistungen beauftragt.